Umsetzung Herkunftskennzeichnung gemäß Durchführungsverordnung EU 1337/2013
Landwirte stehen ab dem 01.04.2015 in der Verpflichtung, zusätzliche Angaben zur Herkunft der Tiere zu machen. Hintergrund ist das Inkrafttreten der Durchführungsverordnung EU 1337/2013. Nach dieser Durchführungsverordnung besteht für die Wertschöpfungsstufen Landwirtschaft, Schlachtung und Zerlegung die Verpflichtung zu ergänzenden Angaben zur Herkunft des Fleisches.
Der Bundesmarktverband für Vieh und Fleisch hat ein Informationsblatt erarbeitet.
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