Verbraucherinformationsgesetz passiert Bundesrat
Als Konsequenz aus mehreren Skandalen (?) in der Vergangenheit sollen Behörden dazu verpflichtet werden, die Namen von Firmen oder Produkten zu veröffentlichen. Auch haben die Verbraucher einen Anspruch auf Auskunft und Akteneinsicht zum Beispiel bei Lebensmittelskandalen, was immer hierunter zu verstehen sein wird. Firmen können sich allerdings auf Geschäftsgeheimnisse berufen, um Auskünfte zu verweigern.