Verkündung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
Das BMEL teilt uns soeben (GZ 323-323-35226/0007#003) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf folgende Verkündung wird aufmerksam gemacht: BGBl. 2025 I Nr. 76 (Link: www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl-1/2025/76)
Die Verordnung tritt demnach morgen Samstag, den 8. März in Kraft.
In der Zeit vom 20. Februar 2025 (Tag der offiziellen Zulassung von zwei Impfstoffen) bis einschließlich 7. März 2025 (Tag der Verkündung der o.g. Verordnung) ist die Anwendung der benannten Impfstoffe daher rechtlich nicht gestattet gewesen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag