Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) am 8. Mai 2008 dem Bundesrat zugeleitet
Die Verordnung soll am 01.10.2008 in Kraft treten, allerdings mit folgender Übergangsregelung:
Rinder, die zum Inkrafttreten älter als sechs Monate sind und ausschließlich in Stallhaltung gemästet werden und von den übrigen Rindern eines Bestandes getrennt gehalten werden, bedürfen keiner Untersuchung auf BVDV, in sofern sie unmittelbar zur Schlachtung verbracht werden. Wenn der Besitzer des Bestandes von dieser Übergangsregelung gebrauch macht, wird dies auf der Bestandsstatusbescheinigung von der zuständigen Behörde vermerkt, der Status des Betriebes ist formal nicht beeinträchtigt.
Mehr im Bereich Interna.