Veterinärbescheinigung für die Ausfuhr von Zuchtrindern aus der Bundesrepublik Deutschland in das Königreich Marokko
Das BMELV teilt uns Folgendes mit:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
auf mein Schreiben vom 23.05.2007 … nehme ich Bezug.
In anliegender Veterinärbescheinigung für die Ausfuhr von Zuchtrindern aus der Bundesrepublik Deutschland in das Königreich Marokko (Stand: 05.07.2007), die mit dem marokkanischen Veterinärdienst abgestimmt wurde, ist in Abschnitt IV. Nr. 3.2 Buchstabe a) die Freiheit des Herkunftsbetriebes von Blauzungenkrankheit auf 6 Monate festgelegt worden. "