Aktuelle Informationen zu den Zusatzlehrgängen
am Samstag, den 8. Dezember 2007
Der Vieh- und Fleischhandelsverband Nordrhein – Westfalen e. V. hat bereits in Zusammenarbeit mit der Deula Freren und dem Beratungs- und Schulungsinstitut bsi-Schwarzenbeck eine Vielzahl von Fortbildung- / Ergänzungslehrgänge für den Befähigungsnachweis für Tiertransporteure (Nutztiere) erfolgreich durchgeführt.
Der bisher gültige Sachkundenachweis nach §13 Tierschutztransportverordnung gilt nur noch bis Ende 2007. Ab 5. Januar 2008 muss er in einen Befähigungsnachweis nach EU-VO 1/2005 umgeschrieben
werden.
Die Verordnung (EU) Nr. 1/2005 schreibt zwingend einen Ergänzungslehrgang mit anschließender Prüfung vor.
Personen mit bestimmten abgeschlossenen Berufsausbildungen (Fleischer, Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierwirt) oder Personen mit einem abgeschlossenen Studium (Landwirtschaft oder Tiermedizin) können ebenfalls den Befähigungsnachweis nach erfolgreicher Teilnahme am Ergänzungslehrgang erlangen. Ob ihre Ausbildung anerkannt wird, ist vorher mit dem für den Wohnort zuständigen Veterinäramt abzuklären. Dieses muss prüfen, ob im Rahmen der Ausbildung die entsprechenden Lehrinhalte vermittelt und geprüft wurden.
Für wen ist die Teilnahme am Lehrgang mit abschließendem Ankreuztest vorgeschrieben?
- # Für alle Inhaber des bisherigen Sachkundenachweises nach § 13 Tierschutztransportverordnung, die Transporte über mehr als 65 km durchführen. Ausgenommen sind nur diejenigen Fahrer, die im Jahr 2006 an einem anerkannten Lehrgang teilgenommen und dort die Prüfung bestanden haben. # Für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Personen mit einem abgeschlossenen Studium, wenn dieses mit dem zuständigen Veterinäramt abgestimmt wurde.
Der Lehrgang umfasst die Neuerungen der Verordnung (Anhang IV), die für die Praxis wichtig sind:
- # Neue Definitionen, z. B. Versandort, Bestimmungsort, Transport, (lange) Beförderung # Neuerungen bezüglich der Transportfähigkeit, z. B. Jungtiere, Transportverbote durch Krankheit und Verletzung # Neuerungen bezüglich der Transportfahrzeuge, z. B. Tränkesysteme, Temperaturüberwachung, Lüftung, Satellitennavigationssystem # Neuerungen betreffend des Umgangs mit dem Tier, z. B. Tierverhalten, Arbeitssicherheit, Arbeitserleichterung # Formelle und organisatorische Neuerungen, z. B. Zulassung von Transportunternehmen und Fahrzeugen, Notfallpläne, Fahrtenbuch
Referentin: Dr. med. vet. Barbara Schulze-Schleithoff
TERMINE:
Nr. Datum/Zeit PLZ / Ort 10 08.12.07; 45892 11 08.12.07; 45892
09:00 Uhr
Gelsenkirchen
14:00 Uhr
Gelsenkirchen
Allgemeine Infos:
Der Lehrgang richtet sich in erster Linie an Mitgliedsbetriebe des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.
Für die Anmeldung benutzen Sie bitte das vorgefertigte Formular.
Dieses senden Sie an:
Vieh- und Fleischhandelsverband
Nordrhein-Westfalen e.V.
Adenauerallee 176
53113 Bonn
Fax: 02 28 / 21 89 08
Tel.: 02 28 / 28 07 93
Die Kosten sind vor Lehrgangsbeginn zu überweisen. Hierfür sendet Ihnen die DEULA Freren GmbH rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn eine Rechung. Die Kosten betragen 50,00 Euro pro Person netto.
Details zum Ort des Lehrgangs werden Ihnen mit der Rechnung mitgeteilt.
Die Lehrgänge werden nach Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen besetzt.
Aufgrund hoher Nachfrage der einzelnen Lehrgänge empfiehlt sich eine umgehende Anmeldung.
Wichtig: Tragen Sie in der Anmeldung die Lehrgangsnummer des Lehrgangs ein, an dem Sie teilnehmen möchten.