Vierte Änderungsverordnung tritt am Samstag, den 21. Oktober 2006 um 0:00 in Kraft
"Auf die Beratungen in der gestrigen Telefonkonferenz nehme ich Bezug und übersende als Anlage vorab den rechtsförmlich geprüften Text der Änderungsverordnung mit der Bitte um Kenntnisnahme. Die Verordnung wird heute im eBAnz veröffentlicht werden und tritt am morgigen Tag in Kraft. Zu dem Text ist noch folgendes anzumerken: entgegen meiner gestrig geäußerten fachlichen Auffassung (die ich nach wie vor vertrete) zum Verbringen von Schlachttieren aus der 20-km-Zone in freie Gebiete habe ich dennoch eine Möglichkeit zum Verbringen dieser Tiere in die Verordnung (§ 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a) aufgenommen, ausschließlich aus dem Grund, da die Entscheidung 2005/393/EG eine ebensolche Möglichkeit auch vorsieht (vgl. Art. 4). Da mir aus Wirtschaftskreisen bekannt ist, dass es mit den geltenden Verbringungsregelungen Schwierigkeiten gibt, stelle ich anheim, bereits im Vorgriff auf den Erlaß der Verordnung nach den Regelungen der Änderungsverordnung zu verfahren.
Im Auftrag"