Home  ::   Kontakt  ::   Druckansicht  ::   LogIn  ::   Flag De Flag Gb

DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Zum Anzeigen von
PDF Dokumenten:


Get Adobe Reader

 

Mit dem RSS-Feed
des DVFB e. V. auf dem
Laufenden bleiben:


 

Ihr Weg zu uns…
(Nur für Mitglieder)


Haus der Vieh und Fleischwirtschaft

 

Wir helfen Ihnen
bei Ihrem
Internetauftritt:


IntersoluteCMS
25.08.2006rss_feed

Vorerst keine Änderung der wegen der Blauzungenkrankheit ausgewiesenen Gebiete in Rheinland-Pfalz

Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat gestern in einer Pressemitteilung unter anderem Folgendes erklärt:


Die mit der tierseuchenrechtlichen Anordnung des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz vom 18. August 2006 ausgewiesenen Sperr- und Beobachtungsgebiete wegen der Blauzungenkrankheit in den Niederlanden gelten weiterhin unverändert. Vorerst werden die Gebiete trotz der weiteren Ausbrüche in Belgien und Nordrhein-Westfalen nicht ausgeweitet. In Rheinland-Pfalz existieren derzeit ein Sperrgebiet und ein Beobachtungsgebiet.

Im Sperrgebiet liegen die Landkreise Ahrweiler, Daun, Bitburg-Prüm, Neuwied, Mayen-Koblenz sowie die Stadt Koblenz. Im Kreis Cochem-Zell von der Verbandsgemeinde Ulmen die Ortsgemeinden Ulmen, Filz und Auderath sowie von der Verbandsgemeinde Kaisersesch die Ortsgemeinden Kalenborn, Urmersbach, Hauroth, Eppenberg, Masburg, Laubach und Müllenbach.
Im Beobachtungsgebiet liegen die Landkreise Altenkirchen, Westerwaldkreis, Rhein-Lahn-Kreis, Rhein-Hunsrück-Kreis, Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg sowie die Stadt Trier. Ebenso der ganze Kreis Cochem-Zell bis auf die im Sperrgebiet liegenden Ortsgemeinden in den Verbandsgemeinden Ulmen und Kaisersesch. Im Kreis Birkenfeld das Gebiet nördlich der B 41. Im Kreis Mainz Bingen die Ortgemeinden Breitscheid, Bacharach, Oberdiebach und Manubach.

Gegebenenfalls wird sich die Gebietskulisse nach einer erneuten Entscheidung der EU am kommenden Montag ändern.

Damit verhält sich das Bundesland Rheinland-Pfalz nicht all zu wirtschaftsfreundlich, da aus anderen Bundesländern und nach der vom Bundesministerium erlassenen Verordnung unter Risikobewertungsgesichtspunkten ein Verbringen von Schlachttieren auch aus den Gebieten in Rheinland-Pfalz möglich sein sollte.

Die Pressemitteilung kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Suche
Anmelden
Kennung

Passwort

Sicherheit schafft Vertrauen!
Dr. Ellwanger & Kramm GmbH & Co.KG

Der BVVF hat eine Kooperation mit dem Versicherungsmakler Dr. Ellwanger & Kramm. Hier finden Sie maßgeschneiderte Versicherungslösungen speziell für die Vieh- und Fleischwirtschaft.

>>>
Für das moderne Viehhandelsunternehmen….
QS Kompetenz In Transport
© RA Steinke

KOMPETENZ AUS EINER HAND!
Ein- und Verkaufsbelege, Fahrzeugsdesinfektionskontrollbücher, Standarderklärungen (stets aktuell), Ladelisten, Briefumschläge, LKW-Aufkleber und vieles mehr in unserem Shop….

>>>
In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
Kontaktinformationen auf einen Blick
Kontaktdaten DVFB e. V.
Hier gehts zum...
ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
Hier geht's zur...
Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

>>>