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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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WICHTIG: Erhöhte Wachsamkeit vor Einschleppung der MKS aus Nordafrika--Hinweis zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/675 über Maßnahmen zum Schutz gegen die Einschleppung der MKS

Das BMEL teilt uns wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
BMEL möchte aus gegebenem Anlass auf das Auftreten von MKS in Marokko hinweisen. Das MKS Geschehen in Marokko in der Region Maghreb unweit der Stadt Tangar stellt auch für die EU eine Bedrohung dar. Die Stadt Tangar dient auf Grund der Nähe zu Spanien oftmals als Einfuhrregion für lebende Tiere (insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen) nach Nordafrika.
Durch die Verbringung lebender Tiere mittels europäischer Transportfahrzeuge, die nach der Abladung zurück in die EU fahren, besteht eine erhöhte Gefahr der Verschleppung der Maul-und Klauenseuche aus den betroffenen Ländern Nordafrikas nach Europa (insbesondere nach Spanien).
Der ständige Ausschuss für Tiergesundheit hat in seiner letzten Sitzung am 16.01.2019 einstimmig für die Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/675 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung des Maul- und Klauenseuche-Virus aus Algerien gestimmt. Damit wir die Gültigkeit des Durchführungsbeschlusses um die Länder Libyen, Marokko und Tunesien erweitert. Der Durchführungsbeschluss fokussiert sich insbesondere auf die regelgerechte und dokumentierte Reinigung und Desinfektion von Lebenstiertransportfahrzeug, die aus den Länder Algerien, Libyen, Marokko und Tunesien EU-Hoheitsgebiet betreten. Reinigung- und Desinfektionsprotokolle müssen dabei an der Grenzkontrollstelle bei Eintritt in die EU vorgelegt werden.
Spanien weist die Mitgliedsstaaten darauf hin, dass die zuständigen Behörden an den spanischen Grenzkontrollstellen (GKS) zur strengen Einhaltung der Vorgaben des Durchführungsbeschlusses aufgefordert wurden. Fahrzeuge, die den strengen Anforderungen zur Reinigung und Desinfektion nicht entsprechen, werden an spanischen GKS zurückgewiesen.

BMEL bittet demnach alle in Deutschland in diesem Geschäft tätigen Unternehmen ebenfalls um strenge Einhaltung der Anforderungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/675, um eine Einschleppung der MKS in die EU zu verhindern.

 

WIR BITTEN DRINGEND UND NACHDRÜCKLICH UM BEACHTUNG!



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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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