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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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DEM TIERSCHUTZ VERPFLICHTET!

Zum Thema Tiertransporte: 30 bis 50 % höhere Kosten für Viehtransporte

Aus aktuellem Anlaß nahm der Hauptgeschäftsführer des DVFB e. V. Patrick Steinke in einem Interview mit der Zeitschrift top agrar Interview HGF Steinke Top Agrar 14. März 2012Stellung:

 

Die Kosten für den Transport von Zucht- und Schlachtvieh werden in Kürze vermutlich deutlich steigen. Grund dafür sind zwei kurzfristig verhängte Erlasse aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die doppelstöckige Tiertransporte künftig verbieten. Durch die Begrenzung der zulässigen Gesamthöhe der LKW auf 4 m könnten bei doppelstöckigen Transporten keine 20 cm zwischen Rückenlinie der Tiere und LKW-Dach eingehalten werden, so die Begründung der zuständigen Ministerien.

Dadurch werden die Transportkosten für Schlacht- und Zuchtvieh um 30 bis 50 % steigen. Diese Kosten werden vermutlich die Landwirte und die Schlachtbetriebe zu tragen haben, befürchtet Patrick Steinke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Vieh und Fleisch in Bonn.

Aber nicht nur aufgrund der höheren Kosten kritisiert die Branche den Schnellschuss der Politik massiv: Für die 20 cm Abstand gibt es bisher keine wissenschaftlichen Belege. Die Zahl ist völlig aus der Luft gegriffen, so Steinke gegenüber top agrar.

Deshalb habe die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter (ADR) eine Untersuchung bei der Tierärztlichen Hochschule in Hannover in Auftrag gegeben, die derzeit Transportversuche mit ein- und doppelstöckigen Fahrzeugen durchführe. Wir hätten es gerne gesehen, wenn die Politik mit einer Entscheidung gewartet hätte, bis die wissenschaftlichen Daten vorliegen, so Steinke weiter. Zumindest hätte man Übergangsfristen für ein Verbot der doppelstöckigen Transporte schaffen müssen, zumal bis zuletzt viele Transportunternehmen in entsprechende LKW investiert hätten.

Steinke übt zudem Kritik an der Wettbewerbsverzerrung innerhalb der EU. Die Bundesrepublik Deutschland könne nur für Straßentransporte, die in Deutschland beginnen und enden schärfere Maßnahmen im Sinne des Tierwohls erlassen. Zwar existieren in den Niederlanden und in Dänemark strengere Vorschriften, aber die EU habe 27 Mitgliedsstaaten. In Italien etwa seien Tiertransportfahrzeuge mit einer Höhe bis zu 4,30 m erlaubt und selbst in Dänemark könne man unter gewissen Voraussetzungen über 4 m fahren. In Großbritannien und Frankreich gebe es überhaupt keine Vorschriften.

 

Als mögliche Lösung schlägt Steinke im Gespräch mit top agrar vor, für Tiertransporte über einer zulässigen Gesamthöhe von 4 m Ausnahmegenehmigungen wie bei Seecontainern und Transporten mit Automobilen (Stichwort: unteilbare Ladung) einzuführen. Bisher zeigt das zuständige Verkehrsministerium aber kein Entgegenkommen.


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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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