Zur Frage der Zugehörigkeit von Viehhandelsunternehmen und Schlachthöfen zur kritischen Infrastruktur und der „Einordnung dieser Betriebe in die Schutzimpfungspruppe nach § 4 der Coronavirus-Impfverordnung (sog. Gruppe3)“
An die Bundesgeschäftsstelle wird immer wieder die Frage herangetragen, ob Viehhandelsunternehmen und Schlachthöfen zur kritischen Infrastruktur zählen und somit die hier tätigen Personen auch unter die Gruppe der Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität fallen.
Die Stellungnahme finden Sie im Bereich Interna.