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Grundsätzliche Überlegungen zum Beschluß des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 9. Dezember 2019 und zum Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden - Württemberg vom 6. Februar 2020
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat in einem Verfahren (Beschluß vom 9. Dezember 2019, 4 K 6107/1) des einstweiligen Rechtsschutzes der Klage eines Zuchtverbandes Recht gegeben. Der Verwaltungsgerichtshof Baden – Württemberg hat die Beschwerde des Landratsamtes durch Beschluß vom 6. Februar 2020 (VGH 1 S 3300/19) verworfen, die Entscheidung ist damit rechtskräftig.
Anmerkungen zu der Entscheidung von Rechtsanwalt Patrick Steinke, Syndikus des Deutschen Vieh und Fleischhandelsbundes e. V., erscheinen am 21. Februar 2020 in der VFZ 8/2020.
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