Aktuell
Das BMEL teilt uns wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer möglicherweise missverständlichen Formulierung in der Mitteilung des serbischen Veterinärdienstes bezüglich des Umgangs mit der Wiedererlangung des MKS-Freiheitsstatus, kann die Anerkennung der Regionalisierung - entgegen dem Wortlaut des beigefügten Schreibens - noch nicht bestätigt werden.
Die Deutsche Botschaft in Belgrad bemüht sich um kurzfristige Klärung.
Das BMEL hat uns das nachfolgende Schreiben übermittelt.
Die UECBV teilt uns soeben wie folgt mit:
Please note that the Ministry of Agriculture of Slovakia has issued an Emergencies Measures Memorandum early this afternoon.
Three outbreaks of Foot-and-mouth disease have been confirmed near the border with Hungary today.
This is the first occurrence of the disease since 1974.
Among the measures applied, the following prohibitions have been set for:
- any movement of cattle, sheep, goats, pigs and other livestock, including farmed game (also referred to as 'susceptible animals'), other than necessary transport within the same holding. This prohibition also applies to any movement of susceptible animals from other States into the Slovak Republic and from the territory of the Slovak Republic into other States;
- international transport or transit of cattle, sheep, goats, pigs and other livestock through the territory of the districts of Komárno and Dunajská Streda. In the case of the other districts, international transport with loading and unloading outside the territory of the Slovak Republic is possible only without stopping and unloading on the territory of the Slovak Republic, with priority being given to the main road routes;
- any movement of animals through the border crossings Čunovo - Rajka, Medved'ov - Vámosszabadi, Komárno - Komárom and Štúrovo - Esztergom;
- the organisation of all mass events, fairs, exhibitions and fairs of cattle, sheep, goats and pigs and other livestock;
- the entry of unauthorised persons into cattle, sheep, goat, pig and other livestock holdings, including farmed game.
Please see the details in the document in attachment (machine translation).
At this point there are no more details on the serotype of the virus detected.
We will keep you updated.
Das MKUEM Rheinland-Pfalz teilt uns wie folgt (Gz.: 6230-0004#2025/0001) mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie über die heutige sehr erfreuliche Mitteilung des BMEL informieren, dass die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) dem Antrag Deutschlands auf Einrichtung der Containment Zone
auf dem Gebiet Brandenburgs und Berlins entsprochen und die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2025/323 eingerichtete zusätzliche Sperrzone als Containment Zone
anerkannt hat.
Damit ist gleichzeitig der WOAH-Status MKS-frei ohne Impfung für das außerhalb dieser zusätzlichen Sperrzone liegende Gebiet Deutschlands ab dem 12.03.2025 wiedereingesetzt.
Die Containment Zone
gemäß WOAH entspricht dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2025/323 in Artikel 2 genannten und Anhang II aufgeführten Gebiet.
Die Bekanntgabe der WOAH über die Anerkennung der Containment Zone
ist eine offizielle Bestätigung von Deutschlands erfolgreicher Eingrenzung der Maul- und Klauenseuche und der geleisteten Bekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen. Mit dieser Anerkennung erfolgt außerdem die Wiedereinsetzung des MKS Freiheitsstatus bei der WOAH für den Rest Deutschlands.
Dies ist bereits auf der WOAH-Homepage bekannt geben.
Mit Blick auf den eingeschränkten Drittlandexport von Agrarprodukten stellt die Einrichtung der Containment Zone
durch WOAH eine wichtige Voraussetzung für weitere Verhandlungen dar.
Die Beantragung der Wiedererlangung der MKS-Freiheit auch für das Gebiet der Containment Zone
bei der WOAH ist frühestens nach dem 11. April 2025 möglich und daher bereits in Vorbereitung.
Hier finden Sie auch die entsprechende BMEL-Pressemitteilung
www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/023-mks-freiheitsstatus.html
Aktuell ist Ungarn von einem MKS-Ausbruch in einem großen Bestand mit Milchkühen im Komitat Györ-Moson-Sopron betroffen, Sofortmaßnahmen sind im Durchführungsbeschluss (EU) 2025/496 der Kommission vom 11. März 2025 aufgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Erfolgreiche Seuchenbekämpfung: Deutschland gewinnt MKS-Freiheitsstatus zurück
Weltorganisation für Tiergesundheit bestätigt Einrichtung einer Containment Zone
– Bundesminister Özdemir: Deutliches Zeichen an unsere Handelspartner
Die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) hat für den allergrößten Teil Deutschlands den Status Maul- und Klauenseuche (MKS)-frei ohne Impfung
ab heute (12.03.2025) wiedereingesetzt. Grundlage war ein Antrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Einrichtung einer sogenannten Containment Zone
, dem die WOAH jetzt zugestimmt hat. Ausgenommen von dem Status ist nun lediglich noch das Gebiet der Containment Zone
, für dieses gelten die Aussetzung des MKS-Freiheitsstatus und die Durchführung bestimmter MKS-Bekämpfungsmaßnahmen mindestens noch bis zum 11. April 2025 fort.
Dazu erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: "Fast ganz Deutschland ist laut der Weltorganisation für Tiergesundheit wieder MKS-frei, das haben wir nun schwarz auf weiß. Der wiedererlangte Freiheitsstatus schickt ein deutliches Zeichen an unsere Handelspartner. Die offizielle Bestätigung der WOAH ist eine entscheidende Grundlage für unsere Gespräche mit Drittländern und nützt dem Export. Ich bin zuversichtlich, dass sich unsere Handelsbeziehungen bei den betroffenen Produkten unserer Landwirtschaft in aller Welt schnell normalisieren und unsere Betriebe bald wieder in ihre gewohnten Absatzmärkte liefern können.

Was wäre eigentlich, wenn wir einmal auf diejenigen hören würden, die täglich mit Tieren umgehen? Im Dunstkreis wichtiger Brüsseler Entscheidungsträger klingt diese Frage geradezu despektierlich. Und doch hat die Intergroup Sustainable Livestock (Europäische Intergroup Nachhaltige Tierhaltung) sie gestellt und gemeinsam mit Experten aus ganz Europa nach Antworten gesucht.
Am 5. März 2025 fand die erste Sitzung der Intergroup Sustainable Livestock unter Vorsitz und auf Einladung des Europaabgeordneten Benoît Cassart im Europäischen Parlament in Brüssel statt. Im Mittelpunkt stand der Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Transportverordnung. Ein wichtiges Thema, da die vorgeschlagenen Änderungen große Auswirkungen auf den Sektor hätten, sollten diese umgesetzt werden.
Neben vielen Praktikern und Experten erhielt auch der Präsident des Deutschen Vieh- und Fleischhandelsbundes e. V. und Vizepräsident der UECBV, Heinz Osterloh, die Gelegenheit über die Erfahrungen mit Tiertransporten zu berichten.
Osterloh fand deutliche Worte. Viehtransporte verursachen keine Probleme, wenn sie sachgerecht und gesetzeskonform durchgeführt werden. Wir haben dafür die passenden Regeln.
DIE VFZ HANDELSZEITUNG VIEH UND FLEISCH berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe über das Ereignis….
Der Bericht kann nachfolgend gelesen und bei der Bundesgeschäftsstelle per Mail angefordert werden.
Minister Peter Hauk MdL: Unser konsequentes Handeln hat dazu geführt, dass wir seit Ausbruch der Tierseuche vor rund neun Monaten in Hessen nun erst den 2. Fall im Land zu verzeichnen haben
Das ASP-Virus grassiert bereits seit Monaten in Hessen und Rheinland-Pfalz. Den ersten ASP-Fall in Baden-Württemberg gab es Anfang August 2024, als bei einem krank erlegten Wildschein in der Nähe von Hemsbach (Rhein-Neckar-Kreis) das Virus nachgewiesen wurde. Heute hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest, bei einem zweiten Wildschwein aus Baden-Württemberg ASPV-Genome nachgewiesen und damit das Untersuchungsergebnis des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe bestätigt. Das Tier wurde nördlich der A6 bei Mannheim bereits tot aufgefunden. Damit haben wir aktuell in Baden-Württemberg den zweiten ASP-Fall bei einem Wildschein. Dieser Fall fügt sich in das bereits seit Wochen grassierende Seuchengeschehen auf der hessischen Landesseite bei Lampertheim ein. Es handelt sich somit nicht um einen einzelnen isolierten ASP-Fall. Hausschweinebestände sind in Baden-Württemberg nach wie vor nicht vom ASP-Virus betroffen. Damit dies so bleibt, sind vor allem die Biosicherheitsmaßnahmen in den schweinehaltenden Betrieben streng einzuhalten
, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (7. März).
Die U.E.C.B.V. teilt uns soeben wie folgt mit:
Laut einer heute (7. März 2025) von den nationalen Behörden in Ungarn veröffentlichten Mitteilung:
Das Labor des Nationalen Amtes für die Sicherheit der Lebensmittelkette (Nébih) hat in einem Rinderzuchtbetrieb in Kisbajcs das Virus der Maul- und Klauenseuche (MKS) nachgewiesen. Der nationale Chefveterinär ordnete sofortige amtliche Maßnahmen an, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern, die schwere wirtschaftliche Schäden verursacht. Die hoch ansteckende Krankheit ist nach mehr als 50 Jahren wieder in Ungarn aufgetreten.
Eine Landkarte eines LandesAI-generierte Inhalte können falsch sein.
Anfang März traten in einem Betrieb mit 1400 Rindern die klassischen Symptome der ansteckenden Maul- und Klauenseuche auf. Das Vorhandensein des Erregers wurde auch vom Labor des Nationalen Amtes für Lebensmittelsicherheit bestätigt, so dass Dr. Szabolcs Pásztor, der leitende Tierarzt des Landes, sofort die Schließung des Betriebs und die Einleitung einer epidemiologischen Untersuchung anordnete. Um die weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wurden äußerst strenge behördliche Maßnahmen ergriffen, zu denen auch ein Verbot des Transports empfänglicher lebender Tierarten und ihrer Erzeugnisse gehört.
Die Ausmerzung der Herde und die Untersuchung der Infektionsquelle sind im Gange. Die ungarischen Behörden riefen auch die Tierhalter dazu auf, auf die Einhaltung der Seuchenbekämpfungsvorschriften und der geltenden Notfallmaßnahmen zu achten und sich bei einem Verdacht an den Tierarzt zu wenden.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Quelle: portal.nebih.gov.hu/-/megjelent-a-ragados-szaj-es-koromfajas-betegseg-magyarorszagon
Das BMEL teilt uns soeben (GZ 323-323-35226/0007#003) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf folgende Verkündung wird aufmerksam gemacht: BGBl. 2025 I Nr. 76 (Link: www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl-1/2025/76)
Die Verordnung tritt demnach morgen Samstag, den 8. März in Kraft.
In der Zeit vom 20. Februar 2025 (Tag der offiziellen Zulassung von zwei Impfstoffen) bis einschließlich 7. März 2025 (Tag der Verkündung der o.g. Verordnung) ist die Anwendung der benannten Impfstoffe daher rechtlich nicht gestattet gewesen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die aktuellen Entwicklungen zur Verfügbarkeit und Anwendbarkeit von BTV-3-Impfstoffen in Deutschland geben derzeit Anlass für Diskussionen und vermehrte Anfragen hierzu an das BMEL.
Am 20. Februar haben die beiden BTV-3-Impfstoffe Syvazul BTV 3 und Bluevac-3 eine zentralisierte Zulassung nach Artikel 44 der VO (EU) 2019/6 erhalten. Nach der geltenden BTV-3-Impfgestattungsverordnung dürfen insoweit nur noch die nunmehr zugelassenen BTV-3-Impfstoffe Syvazul BTV 3 und Bluevac-3 entsprechend ihrer Zulassung angewendet werden. Ebenfalls möglich ist eine Anwendung des in Tschechien zugelassenen Impfstoffes BioBos BTV 3 nach Artikel 113 (5) der VO (EU) 2019/6, falls die bisher zugelassenen Impfstoffe nicht verfügbar sind.
Aufgrund des derzeit nicht absehbaren Zeitraums bis zu einer bedarfsgerechten Marktbelieferung mit zulassungskonformen Impfdosen in Deutschland, erarbeitet das BMEL derzeit einen Verordnungsentwurf (Eilverordnung) für die zeitnahe Änderung der geltenden BTV-3-Impfgestattungsverordnung, der die weitere Impfung mit den in der geltenden BTV-3-Impfgestattungsverordnung genannten BTV-3-Impfstoffen für einen befristeten Zeitraum von 6 Monaten ermöglichen soll.
Hierzu planen wir zeitnah eine verkürzte Länder- und Verbändeanhörung durchzuführen.
Wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.