DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell![]() In dem heute eingegangenen Schreiben heißt es: "Auch ich bedauere, dass sich die EU-Kommission trotz mehrmaliger Aufforderung bis heute nicht verbindlich zu den wichtigen Auslegungsfragen geäußert hat… Das gemeinsame Schreiben der Spitzenverbände sowie das Antwortschreiben können im Bereich Interna heruntergeladen werden. 16.02.2007
![]() Der Erlass und die im Erlass genannten Anlagen können im Bereich Interna abgerufen oder bei der Geschäftsstelle angefordert werden. Im Bereich Interna können Sie auch das Schreiben des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. an das MUNLV vom heutigen Tag abrufen.
Von Seiten einiger Mitgliedsunternehmen im Land Baden-Württemberg wurde dem BVVF mitgeteilt, dass das Land Baden-Württemberg grundsätzlich keine Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot erteilen möchte (Nachricht vom 23. Januar 2007: Sonntagsfahrverbot: Baden-Württemberg schränkt Handelsfreiheit ein .
Als Begründung wird von Seiten des zuständigen Hoheitsträgers angeführt, dass im Bundesland Bayern auch keine Ausnahmegenehmigungen erteilt würden. Dem BVVF liegt ein Schreiben vor, aus dem sich genau das Gegenteil ergibt! Dennoch bleibt das Land Baden-Württemberg bei seiner Auffassung. Eine Dokumentation hierzu finden Sie im Bereich Interna. ![]() Mehr Informationen und ein Muster des Schlagstempels finden Sie im Bereich Interna. ![]() Ebenfalls hat sich der BVVF in einem Schreiben vom 5. Februar 2007 an den zuständigen Referatsleiter im BMELV gewandt und auf die Pflicht des Bundes hier seine Koordinierungsaufgabe wahr zu nehmen hingewiesen. Die Schreiben können im Bereich Interna heruntergeladen werden.
Von Seiten einiger Mitgliedsunternehmen im Land Baden-Württemberg wurde dem BVVF mitgeteilt, dass das Land Baden-Württemberg grundsätzlich keine Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot erteilen möchte. Als Begründung wird von Seiten des zuständigen Hoheitsträgers angeführt, dass im Bundesland Bayern auch keine Ausnahmegenehmigungen erteilt würden.
Dem BVVF liegt jedoch ein Schreiben vor, aus dem sich genau das Gegenteil ergibt! ![]() Leider ist das Schreiben in weiten Teilen nur eine Wiederholung des Wortlautes der Verordnung. Wir haben daher an das Ministerium geschrieben und um weitere Unterlagen gebeten. Sowohl die Erläuterungen des Ministeriums als auch unser Schreiben können Sie im Bereich Interna einsehen. ![]() Der Verband hat hierzu einige Anmerkungen gemacht. Der Entwurf nebst Anlagen kann im Bereich Interna heruntergeladen werden. ![]() Umsetzungund Interpretation der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 gefordert. Das Schreiben kann im Bereich Interna (Meldung vom 12. Januar 2007) heruntergeladen werden.
Das BMELV hat uns soeben Folgendes mitgeteilt:
"Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Bitte um Kenntnisnahme übersende ich als Anlage eine Liste mit in Drittländern zugelassenen Kontrollstellen ." In der Liste sind die Länder Albanien und Russland aufgeführt. Die Liste kann im Bereich Interna heruntergeladen werden. |
Suche
Anmelden
Sicherheit schafft Vertrauen!
Der BVVF hat eine Kooperation mit dem Versicherungsmakler Dr. Ellwanger & Kramm. Hier finden Sie maßgeschneiderte Versicherungslösungen speziell für die Vieh- und Fleischwirtschaft. >>>Für das moderne Viehhandelsunternehmen….
KOMPETENZ AUS EINER HAND! In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt.
Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“.
Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Das geht nicht!
Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
>>>
Kontaktinformationen auf einen Blick
![]() Hier geht's zur Initiative Fleisch
ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
>>>
Hier geht's zur...
Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |