Aktuell
Die epidemiologische Lage zur Lumpy Skin Disease (LSD) in Europa hat sich in den vergangenen Tagen deutlich verschärft: Am 23. Juni 2025 wurden neue Ausbrüche auf Sardinien und in der Lombardei (Norditalien) gemeldet. Der betroffene Betrieb in der Lombardei, Provinz Mantua, liegt nur rund 175 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt.
Nur wenige Tage später, am 30. Juni 2025, wurde erstmals ein Fall in Frankreich im Département Savoie, einer Region an der italienischen Grenze und auch nahe der Grenze zur Schweiz bestätigt. Die betroffenen Betrieben werden gekeult, und es werden Sperrgebiete eingerichtet, in denen die Verbringung von Rindern untersagt ist. Betroffen von den Einschränkungen in Frankreich sind auch Teile der Départements Haute-Savoie, Ain und Isère.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen besteht ein reales Risiko, dass das Virus auch nach Deutschland eingeschleppt wird. Maßnahmen zur Verhinderung einer Einschleppung, aber auch zur Früherkennung durch Abklärungsuntersuchungen müssen daher weiter verstärkt werden.
Die Lumpy Skin Disease (LSD) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die ausschließlich Rinder, Zebus und Büffel betrifft. Typische Krankheitsanzeichen bei betroffenen Tieren sind plötzlich auftretendes Fieber, knotige Hautveränderungen (sogenannte Noduli), vor allem im Bereich von Kopf, Hals, Rücken und Euter, sowie geschwollene Lymphknoten. Auch Nasen- und Augenausfluss, Fressunlust, allgemeine Schwäche und ein Rückgang der Milchleistung sind häufige Symptome. Die Krankheit kann zu erheblichen Tierverlusten und Produktionsausfällen führen.
Angesichts der aktuellen Lage ist es entscheidend, dass Tierhaltende sowie Tierärztinnen und Tierärzte derzeit besonders wachsam mit Hinblick auf mögliche LSD Symptomatik in Rinderbeständen sind. Bei Verdacht auf LSD sollte umgehend das zuständige Veterinäramt informiert werden, um eine rasche Untersuchung und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen einzuleiten.
Übertragen wird das Virus vor allem durch blutsaugende Insekten. Auch mit Speichel kontaminiertes Futter oder Wasser, kontaminiertes Werkzeug oder Personal kommen als Infektionsquellen infrage.
Laut einer qualitativen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) ist für die Ausbreitung der Rinderseuche über größere Distanzen hauptsächlich der Transport infizierter Tiere verantwortlich, während auf lokaler Ebene wahrscheinlich in den meisten Fällen Arthropoden, insbesondere blutsaugende Insekten
verantwortlich seien. Hier gebe es jedoch große Wissenslücken
.
Weitere Informationen des FLI finden Sie hier. -externer Link-
Daher gilt es, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten und auf Schutz vor Vektoren zu achten. Behörden und Tierhalter sind aufgerufen, wachsam zu bleiben und Verdachtsfälle unverzüglich zu melden. Nur durch eine frühzeitige Erkennung und konsequentes Handeln kann eine Ausbreitung des Virus wirksam verhindert werden.
Wir bitten um Beachtung.

Auf der Delegiertentagung des DVFB e. V. am 20. Juni 2025 in Saarbrücken wurde Paul Berghuis einstimmig als Nachfolger von Heinz Osterloh, der nach 23 Jahren nicht mehr kandidiert hatte, zum Präsidenten des DVFB e. V. gewählt.
Die beiden Stellvertreter Michael Gasteiger und Hans-Joachim Haug wurden einstimmig wiedergewählt.
Heinz Osterloh wurde aufgrund seiner Verdienste einstimmig zum Ehrenpräsidenten ernannt.
Das Friedrich-Löffler-Institut hat heute den Verdacht auf ASP bei einem im Kreis Olpe gefundenen Wildschwein und damit den ersten ASP-Fall bei einem Wildschwein in NRW bestätigt.
Das Ministerium NRW hat eine Presseinformation hierzu veröffentlicht. Laut Ministerium ist nun oberstes Ziel, eine Ausbreitung des lokalen Falls der ASP im Wildschweinebestand zu verhindern. Zum Schutz vor einer möglichen Ausbreitung der ASP in der Region laufen bereits notwendige Maßnahmen, die schon zum Zeitpunkt des gemeldeten Verdachtsfalls eingeleitet wurden.
Um den Fundort herum wird eine Restriktionszone eingerichtet. Die von der Restriktionszone betroffenen Veterinärbehörden der Kreise und kreisfreien Städte organisieren aktuell in Abstimmung mit dem Land NRW die Suche, Beprobung, Bergung und Entsorgung von tot aufgefundenem Wild.
Wir bitten um Beachtung.
Das BMLEH hat uns ein Infoschreiben - Verbringungsanforderungen Blauzungenkrankheit / Impfung gegen EHD
übermittelt.
Dieses kann nachfolgend heruntergeladen werden.
Das BMELH teilt uns wie folgt mit:
Bundesländer bekommen halbes Jahr mehr Zeit für Einführung
Die Übergangsregelung zur Tierhaltungskennzeichnung wird angepasst und bis zum 1. März 2026 verlängert. Damit bekommen die Bundesländer und Lebensmittelunternehmer mehr Zeit zur Umsetzung. Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung informiert darüber, in welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden, von denen das Fleisch kommt. Sie schafft Transparenz und Klarheit auf den ersten Blick. Verbraucherinnen und Verbraucher können damit eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich bewusst zwischen verschiedenen Tierhaltungsformen entscheiden.

Verschiedene Tierseuchen, wie die Maul- und Klauenseuche und die Afrikanische Schweinepest, bedrohen Nutztier- und Wildtierbestände. Der Eintrag und die Verbreitung dieser Krankheiten haben katastrophale Folgen für die deutsche und europäische Landwirtschaft und verursachen erhebliches Tierleid.
Bitte beachten Sie daher Folgendes:
• Bringen Sie keine Fleisch- und Rohmilchprodukte aus Ihrem Heimatland mit.
• Entsorgen Sie Essensreste nur in geschlossenen Mülleimern, sodass kein Tier herankommt.
• Nach Kontakt mit Tieren müssen Schuhe, Kleidung, Ausrüstung und Fahrzeuge vor der Abreise nach Deutschland gründlich gereinigt werden.
Seien Sie achtsam – Ihre Mithilfe ist entscheidend!
Die nachfolgenden Verbände
Bundesverband Rind und Schwein e.V., Bundesverband Vieh und Fleisch, Der Agrarhandel e.V., Deutscher Bauernverband e.V., Deutscher Raiffeisenverband e.V., Deutscher Verband Tiernahrung e. V., Milchindustrie-Verband e. V., Verband der Fleischwirtschaft e.V.
haben einen gemeinsamen Flyer erstellt, der gerne verteilt werden kann.
Minister Peter Hauk MdL: Aufgrund des hohen Tiergesundheitsniveaus im Land können Kontrolluntersuchungen von Rindern auf IBR/IPV reduziert werden
Das EU-Tiergesundheitsrecht Animal Health Law (AHL) hat die bisherigen nationalen Regelungen zur Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen abgelöst. Da Baden-Württemberg bereits seit dem 30. September 2015 als Zone mit dem Status ,seuchenfrei‘ in Bezug auf IBR/IPV anerkannt ist, müssen zukünftig die Kontrolluntersuchungen nicht mehr bei allen über 24 Monate alten Rindern im Abstand von maximal 12 Monaten durchgeführt werden. Der Zeitraum der bisher jährlich durchzuführenden Blutentnahmen in Mutterkuhbetrieben und auch in Aufzuchtbetrieben, die Rinder zur weiteren Nutzung in andere Betriebe abgeben, kann aufgrund des hohen Tiergesundheitsniveaus in Baden-Württemberg auf drei Jahre verlängert werden und in Form einer repräsentativen Stichprobenuntersuchung durchgeführt werden. Das entlastet viele rinderhaltenden Betriebe und senkt die bürokratischen Auflagen für die Landwirtschaft
sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (16. April) in Stuttgart.

JETZT ANMELDEN! BVVF-Bundestagung vom 19. bis 22. Juni 2025 in Saarbrücken
Nachfolgend können Sie das Anmeldeformular für die diesjährige BVVF-Bundestagung vom 19. Bis 22. Juni 2025 in Saarbrücken herunterladen
In diesem Jahr ist der Verband der Vieh- und Fleischgroßhändler Saar e. V. Ausrichter der Bundestagung.
Tagungshotel ist das Victor’s Residenz Hotel, direkt am Deutsch-Französischen Garten in Saarbrücken gelegen.
Ein umfangreiches und interessantes Rahmenprogramm rundet den fachlichen Austausch ab.
Kommen Sie ins Saarland und tragen Sie zu einer gelungenen Veranstaltung bei.
Bitte beachten Sie die Anmeldefrist: 1. Mai 2025.
Das BMEL teilt uns wie folgt mit:
Die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) hat gestern dem Antrag Deutschlands auf die Anerkennung der Wiedererlangung der MKS-Freiheit auch für die Containment Zone
auf dem Gebiet Brandenburgs und Berlins auf entsprochen.
Damit ist gleichzeitig der WOAH-Status MKS-frei ohne Impfung für ganz Deutschland seit gestern wiedereingesetzt.
Die Bekanntgabe der WOAH über die Anerkennung des MKS-Freiheitsstatus für ganz Deutschland ist eine offizielle Bestätigung von Deutschlands erfolgreicher Eingrenzung der Maul- und Klauenseuche und der geleisteten Bekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen.
Diese wird zeitnah auf der WOAH-Homepage bekannt geben.
AKTUALISIERUNG 16. April 2025:
Das Schreiben des BMEL vom 14. April 2025 und das Schreiben des BMEL bezüglich der Exportzertifizierungen vom 16. April 2025 können im Bereich Interna heruntergeladen werden.
Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:
Beigefügte deutsche Übersetzung des Briefs des polnischen CVO bezüglich des vorübergehenden Verkehrsmanagements aufgrund der Maul- und Klauenseuche übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme.