Aktuell
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (14:09) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie darüber informieren, dass im Rhein-Pfalz-Kreis (KV RPK) ein Geflügelpest-Ausbruch in einer Tierhaltung mit Rassegeflügel heute amtlich festgestellt wird.
Das heutige Ergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts hat HPAI H5N1 bestätigt und nachgewiesen.
Gestern wurde das Wassergeflügel in der Tierhaltung bereits präventiv getötet. Von der Einrichtung von Sperrzonen sieht die KV RPK nach Risikobewertung ab.
Ich bitte Sie weiterhin Ihre Mitglieder/Tierärzte zu sensibilisieren und auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in geflügelhaltenden Betrieben hinzuweisen.
Weitere Informationen zum AI-Geschehen bei Wildvögeln in RP finden Sie hier:
www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest
Mit freundlichen Grüßen
Das BMLEH teilt soeben wie folgt mit:
Bundesminister Rainer: Wir verschaffen den Betrieben Luft, ohne Waldschutz zu verwässern!
Im Trilogverfahren zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission konnte gestern eine politische Einigung für Änderungen der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) erzielt werden. Kernpunkte sind wesentliche Erleichterungen für die Land- und Forstwirtschaft sowie alle Unternehmen der gesamten EU-Lieferkette und die Verschiebung des Anwendungsstarts für Unternehmen auf den 30. Dezember 2026. Darüber hinaus haben kleine Unternehmen weitere sechs Monate bis Ende Juni 2027 Zeit. Die rasche Einigung im Trilog ist ein weiterer wichtiger Schritt, um unnötige Bürokratie zu verhindern und den Betrieben den dringend erforderlichen Aufschub für die Vorbereitung einzuräumen. Möglich wurde die Einigung aufgrund eines deutschen Vorschlags zur Anpassung der EUDR, der den Kern der Position der Mitgliedstaaten für die Verhandlungen bildete. Dem ist auch das Europäische Parlament in wesentlichen Punkten gefolgt.
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (V4A 19 b 26 73 08) teilt uns soeben (14:27 Uhr) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ergänzend zu meiner unten angehängten E-Mail vom 21.11.2025 teile ich mit, dass heute der BTV8-Fall im Eifelkreis-Bitburg-Prüm vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt wurde. In Hessen wird die BTV8-Handelsrestriktionszone diesbezüglich nur im Landkreis Limburg-Weilburg angepasst werden.
Allerdings fällt nach Auskunft von Rheinland-Pfalz das gesamte dortige Landesgebiet in die BTV8-Handelsrestriktionszone. Auch ein Teil von Nordrhein-Westfalen wird in der erweiterten BTV8-Handelsrestritkionszone liegen.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (13:34 Uhr) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie heute darüber informieren, dass am 26.11.25 der Nachweis der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 in einem Rinderbestand in Rheinland-Pfalz im Eifelkreis Bitburg-Prüm durch das FLI amtlich bestätigt wurde.
Somit befindet sich ganz Rheinland-Pfalz in der 150 km Sperrzone, in der bestimmte Verbringungsregelungen gelten. Diese finden Sie auf der Homepage des MKUEM.
Des Weiteren sende ich Ihnen den Link zur Interaktiven Karte mit einem 150 km Radius um den Ausbruchsbetrieb:visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/0FA3DBCF119956F2CA973CCDBD15959BDD1397E10534F66FE3613D47953EF8CA
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (V4A 19 b 26 73 08) teilt uns soeben wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 18. November wurde das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 bei einem Rind im baden-württembergischen Enzkreis nachgewiesen. Die BTV8-Handelsrestriktionszone in Hessen muss deshalb ausgeweitet werden. Eine Übersichtskarte ist in der Anlage beigefügt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der betroffenen Landkreise/kreisfreien Städte oder auf der Internetseite des Hessischen Landwirtschaftsministerium unter dem folgenden Link.
landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Ein weiterer möglicher BTV8-Nachweis bei einem Rind im Eifelkreis Bitburg-Prüm, der sich aktuell noch in der Abklärung befindet, würde zu einer weiteren Vergrößerung der hessischen BTV8 Handelsrestriktionszone führen, aber nur den Landkreis Limburg-Weilburg betreffen. Sobald mir hierzu Informationen vorliegen, werde ich wieder informieren.
18:11.2025 15:44 Uhr:
Tiergesundheit
Tierseuchen – Verdacht auf BTV-8 im Landkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz
Az: IV.7-65.08.03.02-001004
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom 13.11.2025. Soeben hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz mitgeteilt, dass der BTV-8 Verdachtsfall im Eifelkreis Bitburg-Prüm durch das FLI bislang weder bestätigt noch ausgeräumt werden konnte. Derzeit sind weitere Abklärungsuntersuchungen im Gange.
Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werde ich Sie informieren.
Ich bitte um Weiterleitung der Information an Ihre Mitglieder. Vielen Dank!
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13.11.2025:
Das Ministeruim für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen teilt uns soeben (Az: IV.7-65.08.03.02-001004) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informiere ich Sie über einen Verdacht auf BTV-8 im Landkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz. Eine Bestätigung seitens des Friedrich-Loeffler-Instituts steht noch aus, wird aber noch in dieser Woche erwartet.
Im Fall der Bestätigung wird eine Restriktionszone mit mindestens 150 km-Radius um den Ausbruch herum eingerichtet werden. Dies würde auch große Teile Nordrhein-Westfalens betreffen. Welche Teile Nordrhein-Westfalens genau in die erforderlichen zusätzlichen BTV-8-Verbringungsbeschränkungen einbezogen werden sollen, befindet sich noch in der Abstimmung. Sobald weitere Einzelheiten bekannt sind, werden wir Sie entsprechend unterrichten.
Alle Beteiligten werden daher darum gebeten, sich rechtzeitig vor der Verbringung von Tieren, insbesondere in andere Mitgliedstaaten, über die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen zu informieren. Diese sind wie gewohnt in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Bedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden:
Ich bitte Sie um Weiterleitung der Information an Ihre Mitglieder und das LAVE um Weiterleitung an die Kreisordnungsbehörden. Vielen Dank!
Wir bitten um Beachtung!
Am 06.11.2025 wurde im Saarland Ortsgemeinde Gersheim (Saar-Pfalz-Kreis) das BlauzungeAnvirus vom Serotyp 8 festgestellt.Die bereits bestehenden Schutzmaßnahmen und Verbringungsregelungen hinsichtlich BTV8 werden daher mit sofortiger Wirkung auf das gesamte Saarland, nach Rheinland-Pfalz, Hessen und NRW ausgeweitet.. In Rheinland-Pfalz liegen alle rheinland-pfälzischen Kreisverwaltungen bis auf Teile von Ahrweiler, Neuwied und Westerwaldkreis sowie der komplette Landkreis Altenkirchen in der Restriktionszone. Auch die bisherigen Gebiete in Südhessen werden ausgeweitet. Nach Angaben des hessischen Umweltministeriums (HMLU) liegen die Kreise Bergstraße, Groß-Gerau, Rheingau-Taunus und Main-Taunus sowie die kreisfreien Städte Wiesbaden und Darmstadt komplett in der Sperrzone. Ferner Teile der Kreise Odenwald, Darmstadt-Dieburg, Offenbach, Hochtaunuskreis und Limburg-Weilheim sowie die kreisfreien Städte Frankfurt und Offenbach. Nach bisherigen Kenntnisstand ist auch der südliche Teil des Kreises Euskirchen in Nordrhein-Westfalen betroffen.
Es gelten die bestehenden Verbringungsregelungen.
Nachfolgend das Schreiben des saarländischen Ministeriums mit einer ersten Kartenübersicht.
Nach dem Nachweis der BTV 8 in Baden-Württemberg und Bayern wurden Restriktionsgebiete eingerichtet.
Betroffen sind ganz Baden-Württemberg, in Bayern die Regierungsbezirke Oberbayern und Niederbayern, das gesamte Saarland, ausgenommen die Gemeinden Perl und Mettlach, sowie Teile von Rheinand-Pfalz und vom südlichen Hessen.
Für die Verbringung von empfänglichen Tieren gelten weitgehend die Regelungen, die wir bereits aus den Jahren 2019 bis 2022 kennen. Eine Übersicht des Ministeriums Rheinland-Pfalz sowie eine Grafik hierzu finden Sie nachfolgend.
Auch die erforderlichen Tierhaltererklärungen fügen wir bei.
Für den Serotyp 3 bestehen keine Einschränkungen für nationale Verbringungen.
Aufgrund der aktuellen Seuchenentwicklung wird empfohlen, neben dem Serotyp 3 verstärkt auch gegen den Serotyp 8 zu impfen.
Die kostenlose Online-Ringvorlesung beleuchtet unterschiedliche Perspektiven rund ums Thema Fleisch
. Sie richtet sich an Tierärzt:innen, Studierende und Interessierte. Die Veranstaltung findet im Wintersemester 25/26 an jedem 2. Dienstag im Monat von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr via Zoom statt.
Das BM LEH teilt uns soeben wie folgt mit:
BMLEH-Az.: 323-35105/0032#004
Sehr geehrte Damen und Herren,
der polnische Veterinärdienst hat über Bedingungen bei der Verbringung von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tieren informiert.
Genaueres entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage. …
Die Anlage kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.






Schreiben An Verba Nde SL Blauzungenkrankheit (BTV 8(3)