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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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22.01.2026
BVVF - WIR VERTRETEN DEN MITTELSTAND

Die Bundestagung 2026

findet vom Donnerstag, 2. Juli 2026 bis zum 5. Juli 2026

im Jagdschloss Niederwald in Rüdesheim am Rhein

statt.

Ausrichter ist der Vieh- und Fleischhandelsverband Hessen und Rheinland-Pfalz e. V..

Das Zimmerkontingent ist begrenzt.

JETZT ANMELDEN!

 

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilt uns soeben (AZ. IV.7-65.08.03.02-001005 IBR/IPV / IV.7-65.08.03.02-001004 BTV) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass möchte ich sowohl zu IBR (BHV-1) als auch BTV-8 informieren.

 

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hat uns soeben (Gz.: 621-0006#2022/0002-1401 4.0012) ein Informationsschreiben bezüglich des neuen BHV-1 Erlasses und eine Übersicht über die darin neu geregelten Untersuchungsintervalle … übermittelt.

Das Schreiben kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 

 

 

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilt uns soeben (AZ. IV.7-65.08.03.02-001004 BTV) wie folgt mit:

Tiergesundheit;

BTV / Information zu BTV-8-Ausbruch bei einem Kalb aus Herzogenrath

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf meine Mitteilung vom 08.01.2026 im Zusammenhang mit einem BTV-8-Nachweis bei einem Kalb aus einem Betrieb in Herzogenrath (Städteregion Aachen).

Zwischenzeitlich wurde der Nachweis von BTV-8 vom FLI bestätigt. Somit vergrößert sich aufgrund des Ausbruchs die in NRW bereits bestehende BTV-8-Zone (150 km-Radius um den Ausbruch im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz) wie bereits angekündigt.

Im Anhang finden Sie nochmals eine Karte, wie sich die erweiterte BTV-8-Zone in NRW nun darstellt. Dort findet sich auch ein Link zu einer interaktiven Karte.

Alle Beteiligten werden darum gebeten, sich rechtzeitig vor der Verbringung von Tieren, insbesondere in andere Mitgliedstaaten, über die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen zu informieren.

Hinweise zu den Verbringungsregelungen und ggf. erforderliche Vordrucke für Tierhaltererklärungen etc. finden Sie auf der Homepage des LAVE:

www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Die Internetseite des LAVE wird außerdem, den Ausbruch in der Städteregion Aachen betreffend, zeitnah aktualisiert werden.

Die grundsätzlichen rechtlichen Regelungen sind wie gewohnt in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Verbringungsbedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden:

food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en

Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und darum, die Informationen an Ihre Mitglieder weiterzuleiten. Vielen Dank!

 

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat uns soeben telefonisch mitgeteilt, dass sich der Verdachtsfall bestätigt hat.

 

 

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilt uns soeben (AZ. IV.7-65.08.03.02-001004 BTV) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 06.01.2026 wurde im Rahmen einer Handelsuntersuchung BTV-8 bei einem Kalb aus einem Betrieb in Herzogenrath (Städteregion Aachen) nachgewiesen.

Die Probe wurde zwecks weiterer Untersuchungen an das FLI versandt, ein Ergebnis von dort steht zurzeit noch aus.

Sofern der Verdacht durch das FLI bestätigt werden sollte, würde sich die in NRW bereits bestehende BTV-8-Zone (150 km-Radius um den Ausbruch im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz) entsprechend vergrößern. Im Anhang finden Sie zu Ihrer Vorab-Information eine bereits vom LAVE erstellte Karte, die zeigt, wie sich die erweiterte BTV-8-Zone in Nordrhein-Westfalen darstellen würde, wenn sich der Verdacht bestätigen sollte.

Hinweise zu den Verbringungsregelungen und ggf. erforderliche Vordrucke für Tierhaltererklärungen etc. finden Sie auf der Homepage des LAVE: www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Alle Beteiligten werden darum gebeten, sich rechtzeitig vor der Verbringung von Tieren, insbesondere in andere Mitgliedstaaten, über die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen zu informieren.

Die grundsätzlichen rechtlichen Regelungen sind wie gewohnt in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Verbringungsbedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden:

food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en

Sobald sich die Lage ändert, werde ich Sie informieren.

Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und darum, die Informationen an Ihre Mitglieder weiterzuleiten. Vielen Dank!

 

 

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (14:09) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie darüber informieren, dass im Rhein-Pfalz-Kreis (KV RPK) ein Geflügelpest-Ausbruch in einer Tierhaltung mit Rassegeflügel heute amtlich festgestellt wird.

Das heutige Ergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts hat HPAI H5N1 bestätigt und nachgewiesen.

Gestern wurde das Wassergeflügel in der Tierhaltung bereits präventiv getötet. Von der Einrichtung von Sperrzonen sieht die KV RPK nach Risikobewertung ab.

Ich bitte Sie weiterhin Ihre Mitglieder/Tierärzte zu sensibilisieren und auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in geflügelhaltenden Betrieben hinzuweisen.

Weitere Informationen zum AI-Geschehen bei Wildvögeln in RP finden Sie hier:

lua.rlp.de/presse/pressemitteilungen/detail/gefluegelpest-update-erreger-breitet-sich-bei-wildvoegeln-weiter-aus-2

www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest

Mit freundlichen Grüßen

 

Das BMLEH teilt soeben wie folgt mit:

Bundesminister Rainer: Wir verschaffen den Betrieben Luft, ohne Waldschutz zu verwässern!

Im Trilogverfahren zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission konnte gestern eine politische Einigung für Änderungen der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) erzielt werden. Kernpunkte sind wesentliche Erleichterungen für die Land- und Forstwirtschaft sowie alle Unternehmen der gesamten EU-Lieferkette und die Verschiebung des Anwendungsstarts für Unternehmen auf den 30. Dezember 2026. Darüber hinaus haben kleine Unternehmen weitere sechs Monate bis Ende Juni 2027 Zeit. Die rasche Einigung im Trilog ist ein weiterer wichtiger Schritt, um unnötige Bürokratie zu verhindern und den Betrieben den dringend erforderlichen Aufschub für die Vorbereitung einzuräumen. Möglich wurde die Einigung aufgrund eines deutschen Vorschlags zur Anpassung der EUDR, der den Kern der Position der Mitgliedstaaten für die Verhandlungen bildete. Dem ist auch das Europäische Parlament in wesentlichen Punkten gefolgt.

 

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (V4A 19 b 26 73 08) teilt uns soeben (14:27 Uhr) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ergänzend zu meiner unten angehängten E-Mail vom 21.11.2025 teile ich mit, dass heute der BTV8-Fall im Eifelkreis-Bitburg-Prüm vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt wurde. In Hessen wird die BTV8-Handelsrestriktionszone diesbezüglich nur im Landkreis Limburg-Weilburg angepasst werden.

Allerdings fällt nach Auskunft von Rheinland-Pfalz das gesamte dortige Landesgebiet in die BTV8-Handelsrestriktionszone. Auch ein Teil von Nordrhein-Westfalen wird in der erweiterten BTV8-Handelsrestritkionszone liegen.

 

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (13:34 Uhr) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie heute darüber informieren, dass am 26.11.25 der Nachweis der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 in einem Rinderbestand in Rheinland-Pfalz im Eifelkreis Bitburg-Prüm durch das FLI amtlich bestätigt wurde.

Somit befindet sich ganz Rheinland-Pfalz in der 150 km Sperrzone, in der bestimmte Verbringungsregelungen gelten. Diese finden Sie auf der Homepage des MKUEM.

Des Weiteren sende ich Ihnen den Link zur Interaktiven Karte mit einem 150 km Radius um den Ausbruchsbetrieb:visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/0FA3DBCF119956F2CA973CCDBD15959BDD1397E10534F66FE3613D47953EF8CA

 
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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