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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (V4A 19 b 26 73 08) teilt uns soeben (14:27 Uhr) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ergänzend zu meiner unten angehängten E-Mail vom 21.11.2025 teile ich mit, dass heute der BTV8-Fall im Eifelkreis-Bitburg-Prüm vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt wurde. In Hessen wird die BTV8-Handelsrestriktionszone diesbezüglich nur im Landkreis Limburg-Weilburg angepasst werden.

Allerdings fällt nach Auskunft von Rheinland-Pfalz das gesamte dortige Landesgebiet in die BTV8-Handelsrestriktionszone. Auch ein Teil von Nordrhein-Westfalen wird in der erweiterten BTV8-Handelsrestritkionszone liegen.

 

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (13:34 Uhr) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie heute darüber informieren, dass am 26.11.25 der Nachweis der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 in einem Rinderbestand in Rheinland-Pfalz im Eifelkreis Bitburg-Prüm durch das FLI amtlich bestätigt wurde.

Somit befindet sich ganz Rheinland-Pfalz in der 150 km Sperrzone, in der bestimmte Verbringungsregelungen gelten. Diese finden Sie auf der Homepage des MKUEM.

Des Weiteren sende ich Ihnen den Link zur Interaktiven Karte mit einem 150 km Radius um den Ausbruchsbetrieb:visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/0FA3DBCF119956F2CA973CCDBD15959BDD1397E10534F66FE3613D47953EF8CA

 

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (V4A 19 b 26 73 08) teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 18. November wurde das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 bei einem Rind im baden-württembergischen Enzkreis nachgewiesen. Die BTV8-Handelsrestriktionszone in Hessen muss deshalb ausgeweitet werden. Eine Übersichtskarte ist in der Anlage beigefügt.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der betroffenen Landkreise/kreisfreien Städte oder auf der Internetseite des Hessischen Landwirtschaftsministerium unter dem folgenden Link.

landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Ein weiterer möglicher BTV8-Nachweis bei einem Rind im Eifelkreis Bitburg-Prüm, der sich aktuell noch in der Abklärung befindet, würde zu einer weiteren Vergrößerung der hessischen BTV8 Handelsrestriktionszone führen, aber nur den Landkreis Limburg-Weilburg betreffen. Sobald mir hierzu Informationen vorliegen, werde ich wieder informieren.

 

 

18:11.2025 15:44 Uhr:

Tiergesundheit

Tierseuchen – Verdacht auf BTV-8 im Landkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz

Az: IV.7-65.08.03.02-001004

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom 13.11.2025. Soeben hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz mitgeteilt, dass der BTV-8 Verdachtsfall im Eifelkreis Bitburg-Prüm durch das FLI bislang weder bestätigt noch ausgeräumt werden konnte. Derzeit sind weitere Abklärungsuntersuchungen im Gange.

Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werde ich Sie informieren.

Ich bitte um Weiterleitung der Information an Ihre Mitglieder. Vielen Dank!

________________

13.11.2025:

Das Ministeruim für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen teilt uns soeben (Az: IV.7-65.08.03.02-001004) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit informiere ich Sie über einen Verdacht auf BTV-8 im Landkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz. Eine Bestätigung seitens des Friedrich-Loeffler-Instituts steht noch aus, wird aber noch in dieser Woche erwartet.

Im Fall der Bestätigung wird eine Restriktionszone mit mindestens 150 km-Radius um den Ausbruch herum eingerichtet werden. Dies würde auch große Teile Nordrhein-Westfalens betreffen. Welche Teile Nordrhein-Westfalens genau in die erforderlichen zusätzlichen BTV-8-Verbringungsbeschränkungen einbezogen werden sollen, befindet sich noch in der Abstimmung. Sobald weitere Einzelheiten bekannt sind, werden wir Sie entsprechend unterrichten.

 

Alle Beteiligten werden daher darum gebeten, sich rechtzeitig vor der Verbringung von Tieren, insbesondere in andere Mitgliedstaaten, über die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen zu informieren. Diese sind wie gewohnt in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Bedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden:

food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en

Ich bitte Sie um Weiterleitung der Information an Ihre Mitglieder und das LAVE um Weiterleitung an die Kreisordnungsbehörden. Vielen Dank!

 

Wir bitten um Beachtung!

 

 

Am 06.11.2025 wurde im Saarland Ortsgemeinde Gersheim (Saar-Pfalz-Kreis) das BlauzungeAnvirus vom Serotyp 8 festgestellt.Die bereits bestehenden Schutzmaßnahmen und Verbringungsregelungen hinsichtlich BTV8 werden daher mit sofortiger Wirkung auf das gesamte Saarland, nach Rheinland-Pfalz, Hessen und NRW ausgeweitet.. In Rheinland-Pfalz liegen alle rheinland-pfälzischen Kreisverwaltungen bis auf Teile von Ahrweiler, Neuwied und Westerwaldkreis sowie der komplette Landkreis Altenkirchen in der Restriktionszone. Auch die bisherigen Gebiete in Südhessen werden ausgeweitet. Nach Angaben des hessischen Umweltministeriums (HMLU) liegen die Kreise Bergstraße, Groß-Gerau, Rheingau-Taunus und Main-Taunus sowie die kreisfreien Städte Wiesbaden und Darmstadt komplett in der Sperrzone. Ferner Teile der Kreise Odenwald, Darmstadt-Dieburg, Offenbach, Hochtaunuskreis und Limburg-Weilheim sowie die kreisfreien Städte Frankfurt und Offenbach. Nach bisherigen Kenntnisstand ist auch der südliche Teil des Kreises Euskirchen in Nordrhein-Westfalen betroffen.

Es gelten die bestehenden Verbringungsregelungen.

Nachfolgend das Schreiben des saarländischen Ministeriums mit einer ersten Kartenübersicht.

 

Nach dem Nachweis der BTV 8 in Baden-Württemberg und Bayern wurden Restriktionsgebiete eingerichtet.

Betroffen sind ganz Baden-Württemberg, in Bayern die Regierungsbezirke Oberbayern und Niederbayern, das gesamte Saarland, ausgenommen die Gemeinden Perl und Mettlach, sowie Teile von Rheinand-Pfalz und vom südlichen Hessen.

Für die Verbringung von empfänglichen Tieren gelten weitgehend die Regelungen, die wir bereits aus den Jahren 2019 bis 2022 kennen. Eine Übersicht des Ministeriums Rheinland-Pfalz sowie eine Grafik hierzu finden Sie nachfolgend.

Auch die erforderlichen Tierhaltererklärungen fügen wir bei.

Für den Serotyp 3 bestehen keine Einschränkungen für nationale Verbringungen.

Aufgrund der aktuellen Seuchenentwicklung wird empfohlen, neben dem Serotyp 3 verstärkt auch gegen den Serotyp 8 zu impfen.

 

Die kostenlose Online-Ringvorlesung beleuchtet unterschiedliche Perspektiven rund ums Thema Fleisch. Sie richtet sich an Tierärzt:innen, Studierende und Interessierte. Die Veranstaltung findet im Wintersemester 25/26 an jedem 2. Dienstag im Monat von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr via Zoom statt.

 

 

 

 

 

Das BM LEH teilt uns soeben wie folgt mit:

BMLEH-Az.: 323-35105/0032#004

Sehr geehrte Damen und Herren,
der polnische Veterinärdienst hat über Bedingungen bei der Verbringung von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tieren informiert.
Genaueres entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage. …

Die Anlage kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 

Das BM LEH teilt uns soeben (GZ: 324-36104/0106#003) wie folgt mit:

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund des Auftretens der Afrikanischen Schweinepest in der Bundesrepublik Deutschland kann die zwischen der Ukraine und der Bundesrepublik Deutschland bilateral abgestimmte Veterinärbescheinigung für die Ausfuhr von frischem Schweinefleisch (Stand: 22. Mai 2014) nicht mehr genutzt werden. Die Nutzung dieser Bescheinigung führte zuletzt zu Einfuhrproblemen.
Der Staatliche Dienst für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz der Ukraine (SSUFSCP) teilt mit Schreiben 14-18 19253 vom 30.07.2025 mit, dass ab sofort die übersandte internationale Veterinärbescheinigung für die Einfuhr (Versendung) in die Ukraine von frischem Fleisch (einschließlich zerkleinertem (gehacktem) Fleisch) von Hausschweinen (Sus scrofa), das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist (siehe Anlage), für die Ausfuhr in die Ukraine genutzt werden soll. Gleichzeitig ist die Verwendung der o.g., bilateral abgestimmten Veterinärbescheinigung außer Kraft gesetzt worden. Den nun nicht mehr aktuellen Eintrag auf der ukrainischen Website https://dpss.gov.ua/en/international-cooperation/veterinary-and- safety/certificates-import-ukraine/agreed-forms-certificates bitte ich somit zu ignorieren.
Ich bitte Sie um Weiterleitung dieser Information an Ihre Mitgliedsunternehmen.

Wir bitten um Beachtung.

Die Anlage kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 

 

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Silvia Breher, soll auf Vorschlag von Bundesminister Alois Rainer neue Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz werden. Die Personalie soll nun zeitnah im Bundeskabinett beschlossen werden.

Bundesminister Alois Rainer: Mit Silvia Breher gewinnt der Tierschutz in Deutschland eine starke Stimme auf Bundesebene. Als engagierte, fachlich versierte und politisch erfahrene Bundestagsabgeordnete bringt sie genau die Kombination aus Sachverstand, Augenmaß und Gestaltungskraft mit, die es braucht, um den Tierschutz weiter voranzubringen. Mir ist bei der Neubesetzung dieser Funktion besonders wichtig, dass sie sinnvoll in bestehende Strukturen eingebettet ist, ohne neue Bürokratie aufzubauen. Gleichzeitig achten wir auf eine Lösung, die mit der aktuellen Haushaltslage vereinbar ist – ohne zusätzliche Belastung des Bundeshaushaltes. Silvia Breher übernimmt diese Aufgabe mit großem persönlichen Engagement, ich freue mich auch in dieser Funktion auf die enge Zusammenarbeit.

Parlamentarische Staatssekretärin Silvia Breher: Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ich sehe es als große Verantwortung und zugleich als Herzensanliegen, mich künftig auch in dieser Funktion für das Wohl der Tiere einzusetzen. Dabei ist mir der Dialog mit den Tierschutzverbänden, der Landwirtschaft, der Wissenschaft und der Gesellschaft besonders wichtig. Ich freue mich auf diese neue Aufgabe.

Zudem würdigte Bundesminister Rainer die Leistung der scheidenden Beauftragten für den Tierschutz, Ariane Kari: Ich bedanke mich bei Ariane Kari für ihr Engagement. Sie hat als erste Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz wertvolle Impulse für den Tierschutz gegeben. Ich wünsche ihr für ihre weitere berufliche Zukunft alles Gute.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 74 des BMLEH vom 8. August 2025

 
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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