DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
AktuellDas MLV NRW teilt uns soeben wie folgt mit:
BTV-3: Verbringungsregelungen für Zucht- und Nutztiere (Rinder, Schafe, Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland Aktualisierung
Sehr geehrte Damen und Herren, Für das Verbringen von Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe, Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland gilt:
Verbringungen sind möglich, wenn
Dies bedeutet nach derzeitigem Stand, dass die Tiere innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung (= Datum des Abgangs aus dem Herkunftsbestand) mittels PCR mit negativem Ergebnis auf das Virus der Blauzungenkrankheit getestet und mindestens 14 Tage vor der Probenentnahme durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt wurden. Der Schutz ist nach der Probenahme bis zur Verbringung aufrechtzuerhalten. Die Regelungen sind detailliert abrufbar unter: food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en. Die Angaben finden sich dort unter der Rubrik Die Verwendung der Eigenerklärung für Tierhalter für die Verbringung von Zucht- und Nutztiere (Rinder, Schafe und Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland in der anhängenden Form wird empfohlen. Die mitgeteilten Verbringungsregeln für Schlachttiere sowie für das innergemeinschaftliche Verbringen von Zucht- und Nutztieren gelten unverändert weiter. Eine Verbringung von Kameliden aus nicht BTV-freien Zonen (hier: Nordrhein-Westfalen) in BTV-freie Zonen in Deutschland ist nach wie vor nicht möglich. Sobald weitere Informationen des BMEL vorliegen, werden Sie informiert.
Wir bitten Sie, Ihre Mitglieder dementsprechend zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein/Westfalen hat uns folgendes mitgeteilt: Sehr geehrte Damen und Herren, gestern Abend hat das FLI den Ausbruch der Blauzungenkrankheit, Serotyp 3, im Kreis Kleve bestätigt. Durch den Ausbruch verliert ganz Nordrhein-Westfalen den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Der Viehhandel mit empfänglichen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen, sonstige Wiederkäuer) aus Nordrhein-Westfalen in blauzungenfreie Gebiete sowie in die Niederlande und nach Belgien wird nur noch unter bestimmten Auflagen möglich sein. Hierzu werden derzeit Gespräche geführt.
Über die weitere Entwicklung werden wir zeitnah informieren. 11.10.2023
Das BMEL teilt uns soeben mit ( AZ 323-35209/0001#003):
Sehr geehrte Damen und Herren, am 9. Oktober 2023 wurde der erste Fall von Blauzungenkrankheit (BT) bei Schafen in Belgien (Provinz Antwerpen) festgestellt, die ADIS Meldung erfolgte am 10. Oktober 2023. Auch hier handelt es sich um den Serotyp 3. Belgien hat daher seinen BTV-Freiheitsstatus verloren. Aufgrund der sehr milden herbstlichen Witterung ist mit einer weiteren Ausbreitung zu rechnen. Es wird daher um erhöhte Wachsamkeit gebeten. Betroffene Tiere zeigen eine deutliche Symptomatik mit hohem Fieber (bis 42°C), geschwollener Zunge, Fressunlust, Speicheln und lethargisch bis moribundem Verhalten. Über den weiteren Fortgang halten wir Sie auf dem Laufenden. Aktuelle Informationen können über folgenden Link auf der belgischen Homepage eingesehen werden: www.favv-afsca.be/professionelen/publicaties/pers/2023/2023-10-10.asp
26.09.2023
Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 6230-0012#2023/0002) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren, die BTV 3-Fallzahlen in den Niederlanden steigen mit rasanter Geschwindigkeit. Das gesamte Gebiet der Niederlande wurde als Eine Karte mit Link zu der niederländischen Homepage mit Karte (wird regelmäßig aktualisiert) ist als Anlage beigefügt. Die Niederlande gehen davon aus, dass die Fälle bis zum Winter die Landesgrenzen zu Deutschland und Belgien erreichen werden. Ich gehe davon aus, dass dies bereits in Kürze der Fall sein wird, da Tierverbringungen aus INFIZIERTEN Betrieben innerhalb der Niederlande keinerlei Restriktionen unterliegen!
Das BMEL teilt mit, dass das Verbringen von Tieren nach dem neuen EU-Recht möglich ist:
Aufgrund der dynamischen Seuchenlage, den aus meiner Sicht unklaren tatsächlich betroffenen Betrieben und um den BTV-Freiheitsstatus von Rheinland-Pfalz nicht zu gefährden, sollte derzeit von Tierverbringungen (BTV empfängliche Tiere) aus den Niederlanden Abstand genommen werden! Mit freundlichen Grüßen
LINK: www.nvwa.nl/onderwerpen/dierziekten/actuele-dierziekten-in-nederland-en-europa Katrin Eder: Umweltministerium warnt davor, Lebensmittel von Tieren aus dem Ausland mitzubringen – Speisereste nicht in der Landschaft entsorgen – Erreger der ASP ist extrem widerstandsfähig
Das BMEL teilt uns soeben (AZ:323-35209/0001#005) wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, Nach aktuelleren Informationen scheint sich das Geschehen in verschiedene Richtungen - unter anderem ostwärts - weiterzuverbreiten. Es handelt sich um den Serotyp 3 des BT-Virus, der bisher vorwiegend auf italienischen Inseln sowie in Tunesien und Israel nachgewiesen wurde. Die Niederlande haben umgehend nach Feststellung der BT Verbringungssperren für die Betriebe verhängt und epidemiologische Ermittlungen eingeleitet. Außerdem wurde der BTV-Freiheitsstatus vorläufig ausgesetzt. Momentan wurden für das ganze Land Verbringungsbeschränkungen verhängt, es wurde nicht nach Region differenziert. Tagesaktuelle Informationen zu Verbreitung der BT in den Niederlanden sind unter folgendem Link abrufbar: www.nvwa.nl/onderwerpen/dierziekten/actuele-dierziekten-in-nederland-en-europa
Derzeit laufen Beratungen mit den Ländern zum weiteren Vorgehen im Hinblick auf Monitoring-Untersuchungen zur Früherkennung einer eventuellen Einschleppung der BT nach Deutschland. Zudem wird ein besonderes Augenmerk auf Verbringungen von Wiederkäuern aus den Niederlanden nach Deutschland im epidemiologisch relevanten Zeitraum (die Einschleppung wird für Mitte August vermutet) gelegt.
In diesem Zusammenhang wäre es zielführend, möglichst auch die Halter von Rindern, Schafen und Ziegen über die aktuelle Entwicklung zu informieren und um eine erhöhte Aufmerksamkeit im Hinblick auf eventuelle zur BT passende klinische Symptome bei ihren Tieren zu bitten. Insofern wären wir für eine Weiterleitung dieser Informationen an Ihre Mitglieder dankbar.
Über den weiteren Fortgang halten wir Sie auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 6230-0012#2023/0002) wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, In der Niederlanden (NL) wurde vor wenigen Tagen Blauzunge (BTV) vom Serotyp 3festgestellt, der Eintrag erfolgte vermutlich im August. Die Tierseuchen breitet sich dort schnell aus. Bisher gelten bereits über 40 Betriebe mit v.a. Schafen, aber auch Rindern als infiziert. Es ist davon auszugehen, dass auch deutsche Gebiete in Kürze betroffen sein werden. Die Tiere zeigen z.T. typische BTV-Symptome; wie hoch der Prozentsatz der klinisch erkrankten Tiere ist, ist derzeit noch unklar. Ein zugelassener Impfstoff existiert nicht. Es wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Ein Verbringen von BTV-empfänglichen Tieren aus den Niederladen ist aktuell verboten. Bitte informieren Sie umgehend Ihre Mitglieder. Mit freundlichen Grüßen
23.08.2023
Heute wurde das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz kann im Bereich Interna eingesehen werden. 27.07.2023
Vor knapp 2 Wochen kamen Meldungen auf, dass ab 01.08.2023 in der HIT-Datenbank für Schweine, Schafe und Ziegen nicht nur wie bisher die Zugänge, sondern auch die Abgänge gebucht werden müssen. Nach unseren Informationen wurden bei den Vorbereitungen keine Wirtschaftsbeteiligte hinzugezogen und nunmehr kurzfristig, von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedliche Informationen herausgegeben. Der Ausschuss des Bundesmarktverbandes für Vieh und Fleisch hat die Situation in der vergangenen Woche besprochen und als Ergebnis am 21. Juli 2023 einen Brief an Herrn Dr. Weinandy im BMEL als Moderator für die zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe gesendet. Der Brief kann bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden. Auch die uns bekannten offiziellen ministeriellen Schreiben der Bundesländer können bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.
Der DBV hat vergangene Woche in seinem BauernInfo-Fax/Mail an die Schweinehalter in Deutschland folgende Meldung veröffentlicht:
HIT-Abgangsmeldung für Schweine Im Laufe der vergangenen Woche kam die Meldung auf, dass u.a. schweinehaltende Betriebe ab dem 01.08.2023 neben den Zugängen auch die Abgänge von Tieren an die HI-Tier-Datenbank melden müssen. Hintergrund für diese Meldung ist die VO (EU) 2016/429, welche bereits am 21.04.2021 in Kraft getreten ist und eine verbesserte Rückverfolgbarkeit im Falle einer Tierseuche sicherstellen soll. Der DBV kritisiert deutlich, dass die Wirtschaftsbeteiligten bei diesem Prozess nicht mit einbezogen worden sind und dann auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich erst knapp zwei Wochen vor Umsetzung informiert werden. Im Ergebnis werden diejenigen Unternehmen (seien es nun Tierhalter oder insbesondere auch Viehhandelsunternehmen), die die Meldungen aus ihrer eigenen Betriebssoftware per Schnittstelle an die HIT-Datenbank durchführen, diese Meldungen nicht sofort ab 01.08.2023 vornehmen können. Denn in diesen Fällen bedarf es mehr Zeit zur Anpassung der im Unternehmen eingesetzten Software. Darüber hinaus erwartet der DBV, dass die nun datumsgenau einzugebenden Abgänge auch in die HIT-Antibiotika-Datenbank übertragen werden können, wie das bereits jetzt für die Zugangsmeldungen möglich ist. Alles andere würde zu unnötigem Bürokratieaufwand für die Schweinehalter durch doppelte Eingaben führen. Der DBV steht in engem Austausch mit anderen Organisationen aus der Wertschöpfungskette Schwein und wird die zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf die oben aufgeführte Problematik hinweisen sowie auf Berücksichtigung und Anpassung drängen.
Das BMEL hat uns soeben wie folgt mitgeteilt: Werte Damen und Herren, Das Schreiben kann im Bereich Interna heruntergeladen werden. |
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |