DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell07.07.2022
Der Landkreis Uckermark hat nun die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen veröffentlicht. Die Tierseuchenallgemeinverfügung sowie eine Übersichtskarte erhalten Sie nachfolgend. 06.07.2022
Nach dem Ausbruch der ASP in einem Haussschweinebestand in der Uckermark wurden um den betroffenen Betrieb Schutz- und Überwachungszonen festgelegt. Die Tierseuchenallgemeinverfügung wird erst am 7. Juli 2022 veröffentlicht. Die in den Restriktionsgebieten liegenden Gemeine, Germarkungen, Orts- und Gemeindeteile finden Sie in nachfolgender Pressemitteilung. In den Restriktionsgebieten gelten die bekannten Maßnahmen. 05.07.2022
Nach dem ASP-Ausbruch in Emsbüren haben die beiden betroffenen Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim ihre Allgemeinverfügungen mit dem Verlauf der Schutz- und Überwachungszonen sowie den entsprechenden Verhaltensmaßnahmen veröffentlicht. Eine Karte hierzu sowie die beiden Allgemeinverfügungen können Sie nachfolgend herunterladen. Das BMEL informiert, dass die ASP in zwei Hausschweinebeständen in Niedersachsen bzw. Brandenburg festgestellt wurde. Das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), hat die Befunde der jeweiligen Landeslabore in den entsprechenden Proben bestätigt und wird nun die zuständigen Behörden bei der Untersuchung des Eintragswegs des Erregers in die Bestände vor Ort unterstützen. Die zuständigen Behörden vor Ort haben entsprechende Schutzmaßnahmen eingeleitet und u.a. Schutz- und Überwachungszonen um die Betriebe festgelegt. BMEL weist deshalb erneut darauf hin, dass zum Schutz der Schweinebestände vor dem Eintrag des ASP-Virus Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben ein elementarer Faktor sind und appelliert an Schweinehalter, sich immer wieder zu vergewissern, dass diese zuverlässig eingehalten werden. Der Vollzug des Tiergesundheitsrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden vor Ort. Der Bund unterstützt die Länder über das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) bei der Diagnostik, der Ausbruchsaufklärung und Bekämpfung der Tierseuche. Der betroffene Bestand in Niedersachsen, in der Nähe von Emsbüren, nahe der Grenze zu NRW, hält 280 Sauen und rund 1500 Ferkel. Der komplette Bestand wird morgen tierschutzgerecht getötet. Die Kontaktbetriebe werden derzeit recherchiert. Die Eintragsursache ist bisher unbekannt. Um den Betrieb wurde eine Sperrzone in einem Radius von insgesamt 10 Kilometern eingerichtet. In diesem Bereich liegen 296 Schweinebetriebe, in denen insgesamt rund 195.000 Schweine gehalten werden. Die Sperrzone erstreckt sich auch auf Gebiete des angrenzenden Landkreises Grafschaft Bentheim. Der Antrag Niedersachsens ist von den Mitgliedern des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrats knapp nicht angenommen worden. 14.06.2022
Auf Antrag des Bundeslandes Niedersachsen befasst sich der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz am Montag, den 20. Juni 2022 des Bundesrats erneut mit dem Mindesttransportalter von Kälbern.
Die Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13. Juni 2022 kann nachfolgend heruntergeladen werden.
26.05.2022
Die Allgemeinverfügung nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei gehaltenen Schweinen in Forchheim im Landkreis Emmendingen kann nachfolgend heruntergeladen werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Emmendingen:
Minister Peter Hauk MdL:
Das BMEL teilt uns soeben (Geschäftszeichen: 324-01313/0043) wie folgt mit:
Auf meine vorherigen Schreiben zur Implementierung des mehrstufigen Verfahrens, gl. AZ, nehme ich Bezug. Die Regierung von Großbritannien (GBR) hat am 28. April 2022 weitere – wesentliche – Anpassungen bezüglich der Implementierung des Die Ankündigung von GBR finden Sie unter folgenden Link: questions-statements.parliament.uk/written-statements/detail/2022-04-28/hcws796 Bezüglich der Ausfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft aus der EU nach GBR betrifft dies unter anderem die folgenden Punkte. Insbesondere die folgenden Maßnahmen, die ab Juli 2022 eingeführt werden sollten, werden vorerst nun nicht eingeführt:
Die bereits geltenden Kontrollen und Anforderungen bleiben davon unberührt. Bezüglich des geänderten Zeitplanes hat GBR darüber in Kenntnis gesetzt, dass GBR im Herbst 2022 ein Sobald weitergehende Informationen vorliegen, werde ich Sie in Kenntnis setzen. Im Auftrag Wir bitten um Beachtung. Die BLE teilt uns soeben wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, Die Bekanntmachung sowie alle Vergabeunterlagen sind auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes unter dem Link https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?2&id=445121 einsehbar. Mit freundlichen Grüßen |
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |