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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 6230-0012#2023/0002) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie das BMEL eben mündlich mitgeteilt hat, unterliegt das gesamte Hoheitsgebiet der Niederlande einer Verbringungssperre für Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere, also z.B. Rinder, Schafe, Ziegen, Kameliden und Hirschartige. Es dürfen derzeit keine Tiere aus den Niederlanden nach Deutschland oder in andere Länder verbracht werden.

In der Niederlanden (NL) wurde vor wenigen Tagen Blauzunge (BTV) vom Serotyp 3festgestellt, der Eintrag erfolgte vermutlich im August. Die Tierseuchen breitet sich dort schnell aus. Bisher gelten bereits über 40 Betriebe mit v.a. Schafen, aber auch Rindern als infiziert. Es ist davon auszugehen, dass auch deutsche Gebiete in Kürze betroffen sein werden. Die Tiere zeigen z.T. typische BTV-Symptome; wie hoch der Prozentsatz der klinisch erkrankten Tiere ist, ist derzeit noch unklar. Ein zugelassener Impfstoff existiert nicht.

Es wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.

Ein Verbringen von BTV-empfänglichen Tieren aus den Niederladen ist aktuell verboten.

Bitte informieren Sie umgehend Ihre Mitglieder.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Heute wurde das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Das Gesetz tritt am Tag Verkündigung in Kraft. Auf die Übergangsfristen nach § 40 erlauben wir uns hinzuweisen.

Das Gesetz kann im Bereich Interna eingesehen werden.

 

Vor knapp 2 Wochen kamen Meldungen auf, dass ab 01.08.2023 in der HIT-Datenbank für Schweine, Schafe und Ziegen nicht nur wie bisher die Zugänge, sondern auch die Abgänge gebucht werden müssen.

Nach unseren Informationen wurden bei den Vorbereitungen keine Wirtschaftsbeteiligte hinzugezogen und nunmehr kurzfristig, von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedliche Informationen herausgegeben.

Der Ausschuss des Bundesmarktverbandes für Vieh und Fleisch hat die Situation in der vergangenen Woche besprochen und als Ergebnis am 21. Juli 2023 einen Brief an Herrn Dr. Weinandy im BMEL als Moderator für die zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe gesendet.

Der Brief kann bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.

Auch die uns bekannten offiziellen ministeriellen Schreiben der Bundesländer können bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.

Der DBV hat vergangene Woche in seinem BauernInfo-Fax/Mail an die Schweinehalter in Deutschland folgende Meldung veröffentlicht:

HIT-Abgangsmeldung für Schweine

Im Laufe der vergangenen Woche kam die Meldung auf, dass u.a. schweinehaltende Betriebe ab dem 01.08.2023 neben den Zugängen auch die Abgänge von Tieren an die HI-Tier-Datenbank melden müssen. Hintergrund für diese Meldung ist die VO (EU) 2016/429, welche bereits am 21.04.2021 in Kraft getreten ist und eine verbesserte Rückverfolgbarkeit im Falle einer Tierseuche sicherstellen soll.

Der DBV kritisiert deutlich, dass die Wirtschaftsbeteiligten bei diesem Prozess nicht mit einbezogen worden sind und dann auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich erst knapp zwei Wochen vor Umsetzung informiert werden. Im Ergebnis werden diejenigen Unternehmen (seien es nun Tierhalter oder insbesondere auch Viehhandelsunternehmen), die die Meldungen aus ihrer eigenen Betriebssoftware per Schnittstelle an die HIT-Datenbank durchführen, diese Meldungen nicht sofort ab 01.08.2023 vornehmen können. Denn in diesen Fällen bedarf es mehr Zeit zur Anpassung der im Unternehmen eingesetzten Software.

Darüber hinaus erwartet der DBV, dass die nun datumsgenau einzugebenden Abgänge auch in die HIT-Antibiotika-Datenbank übertragen werden können, wie das bereits jetzt für die Zugangsmeldungen möglich ist. Alles andere würde zu unnötigem Bürokratieaufwand für die Schweinehalter durch doppelte Eingaben führen.

Der DBV steht in engem Austausch mit anderen Organisationen aus der Wertschöpfungskette Schwein und wird die zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf die oben aufgeführte Problematik hinweisen sowie auf Berücksichtigung und Anpassung drängen.

 

Das BMEL hat uns soeben wie folgt mitgeteilt:

Werte Damen und Herren,
ich bitte um Beachtung des anliegenden Schreibens von Herrn Abteilungsleiter 3, Herrn Prof. Dr. Dr. Markus Schick.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Das Schreiben kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 
UECBV 2023

Die diesjährige Jahrestagung des Europäischen Vieh-und Fleischhandelsbundes (U.E.C.B.V.) findet vom 25. bis 27. Oktober in Barcelona statt.

Das vorläufige Programm mit der Anmeldung kann nachfolgend heruntergeladen werden (Frühbucherrabatt bitte beachten).

Besonders hinweisen möchten wir auf die NetWorking eXpeRiencE, die wir bereits in Düsseldorf 2015 erfolgreich durchgeführt haben.

 
Vieh- und Fleischhandelsverband Nordrhein-Westfalen e. V.

Auf der 74. Generalversammlung am 3. Juni 2023 in Reken wurde Paul Berghuis, Ibbenbüren, einstimmig zum neuen Landesvorsitzenden des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. gewählt.

Er folgt auf Wilhelm Steinbring, der nicht wieder kandidiert hatte. Steinbring wurde aufgrund seiner hervorragenden Verdienste um den Verband und seine Ziele zum Ehrenvorsitzenden des Verbandes ernannt. Er gehörte dem Vorstand seit 1984 an und wurde 1995 erstmalig zum Landesvorsitzenden gewählt. Der langjährige Geschäftsführer des Verbandes Dieter Callm wurde ebenfalls aufgrund seiner hervorragenden Verdienste um den Verband und seine Ziele zum Ehrenmitglied des Verbandes ernannt. Dieter Callm gehörte dem Vorstand von 1981 bis 2000 an und war anschließend für die Haus- und Vermögensverwaltung zuständig.

Die weiteren Vorstandsmitglieder des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. Annelore Kranenburg, Markus Krümpel und Norbert Stratbücker wurden in ihren Ämtern bestätigt.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Im Amtsblatt der EU vom heutigen Tag (L 143/105) wurde die Durchführungsverordnung zur Änderung zur Änderung bestimmter Anhänge der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 hinsichtlich der Genehmigung oder Aberkennung des Status seuchenfrei für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und hinsichtlich der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für bestimmte gelistete Seuchen veröffentlicht.

Deutschland erhält den Status seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV für das gesamte Hoheitsgebiet (Erwägungsgrund 15, Anhang VIII).

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, das ist am Montag, 5. Juni 2023.

Damit sind ab dem 5. Juni keine Maßnahmen in Bezug auf Blauzunge beim Verbringen aus den ehemaligen Restriktionsgebieten mehr erforderlich.

 

BMEL bereitet umfassende nationale Regelung vor

Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegte Verordnung zur Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln gebilligt. Mit der neuen Regelung wird die Angabe der Herkunft bei frischem, gekühltem und gefrorenem Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel auch auf nicht vorverpacktes Fleisch ausgeweitet. Das war bisher nur bei verpacktem Fleisch vorgeschrieben. Für unverpacktes Rindfleisch besteht bereits eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung.

Bundesminister Cem Özdemir erklärt: Wer an der Frischetheke einkauft, wird künftig verbindlich vorgeschrieben informiert, wo das Fleisch herkommt. Das ist eine gute Nachricht für unsere Landwirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher, denn sie sollen nicht nur wissen, wie ein Tier gehalten wurde, sondern auch woher es kommt. Nur so können die Menschen eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden. Neben der Einführung einer staatlichen, verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung will ich deshalb die Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln umfassend ausweiten. Die jetzige Verordnung ist dabei nur ein erster Schritt. Leider hat die EU-Kommission entgegen ihrer Ankündigung noch immer keinen Vorschlag für eine EU-weite, umfassende Herkunftskennzeichnung vorgelegt. Deshalb werden wir nun eine Regelung für Deutschland erarbeiten. Auch andere Mitgliedstaaten haben bereits nationale Regelungen getroffen. Unsere Landwirtinnen und Landwirte – gerade mit kleinen und mittleren Höfen – brauchen die Chance, am Markt bestehen zu können. ‚Made in Germany‘ steht meiner Meinung nach für hohen Tierschutz, gerechte Löhne und den Schutz unserer natürlichen Ressourcen.

Die Vorschriften sehen vor, dass das angebotene Fleisch grundsätzlich mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland des Tieres gekennzeichnet wird (zum Beispiel Aufgezogen in: Frankreich, Geschlachtet in: Deutschland). Liegen Geburt, Aufzucht und Schlachtung der Tiere nachweisbar in einem einzigen EU-Mitgliedstaat oder Drittstaat, darf die Angabe Ursprung verwendet werden (Beispiel: Ursprung: Deutschland). Der Verordnungsentwurf soll noch diesen Sommer verabschiedet werden und Anfang 2024 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung 62/2023 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 6243-0001#2022/0003-1401 4.0035) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie die am 12. Mai 2023 mit Luxemburg unterzeichnete Vereinbarung über Ausnahmeregelungen hinsichtlich des Verbringens von Rindern bei der Grenzbeweidung zwischen Deutschland und Luxemburg.

Gerne können Sie diese Ihren Mitgliedern weiterleiten.

Die Vereinbarung ist außerdem auch auf unserer Homepage unter folgendem Link einsehbar: mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/ausnahmen-beim-verbringen

Vielen Dank.

 

Özdemir: Unsere Bemühungen zeigen Wirkung

Lieferungen von deutschem Schweinefleisch in die Republik Korea (Südkorea) sind nach einer zweieinhalbjährigen Sperre in Folge der ersten Nachweise der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland ab sofort wieder möglich. Die ersten drei deutschen Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe wurden durch die koreanischen Behörden wieder für den Export nach Südkorea zugelassen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte sich intensiv um den Abschluss einer Regionalisierungsvereinbarung bemüht, um den Handel aus den nicht betroffenen Regionen Deutschlands wieder aufnehmen zu können.

Dazu erklärt Bundesminister Cem Özdemir: Unsere Bemühungen für die Aufhebung der Sperre für Lieferungen von deutschem Schweinefleisch nach Korea zeigen Wirkung! Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, klarzumachen, dass wir in Deutschland funktionierende Schutzmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest geschaffen haben. Wir arbeiten daran, dass auch Sperren weiterer Drittländer gegenüber deutschem Schweinefleisch aufgehoben werden, das gilt vor allem mit Blick auf China und dafür werden wir jede Gelegenheit nutzen. Die Afrikanische Schweinepest und die folgenden Restriktionen haben unseren Schweinehaltern einen herben Schlag versetzt – und das in einer Zeit, in der viele Betriebe bereits seit Jahren durch weitere existentielle Herausforderungen und damit einhergehende Strukturbrüche gefordert sind.

Ein wesentlicher Absatzmarkt im asiatischen Raum ist damit für deutsches Schweinefleisch wieder geöffnet. Noch 2019 führte die Republik Korea aus Deutschland rund 106.000 Tonnen Schweinefleisch ein, darunter etwa 41.000 Tonnen Schweinebauch. Mit knapp 298 Millionen Euro war Korea in diesem Jahr unter den Drittstaaten das zweitgrößte Abnehmerland für Schweinefleisch aus Deutschland.

Hintergrund:

Aufgrund der schwierigen Verhandlungsposition wegen anhaltender Ausbrüche, ab Juli 2021 vereinzelt auch bei Hausschweinen, und der ablehnenden Haltung der koreanischen Schweinefleischerzeuger haben sich die Verhandlungen für ein Regionalisierungsabkommen sehr aufwändig und langwierig gestaltet. Mit Unterstützung der EU-Kommission, die sich ebenfalls für die Anerkennung der Regionalisierungsmaßnahmen der gesamten EU gegenüber Korea eingesetzt hat, konnte bereits im letzten September mit der formalen Anerkennung der Regionalisierung seitens Koreas ein Meilenstein erreicht werden.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 61/2023 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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