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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Blauzungenkrankheit BTV 8

Es gibt finanzielle Unterstützung bei Schutzimpfungen gegen die Blauzungenkrankheit

Um einen erneuten Seucheneintrag zu verhindern, ist unverändert die flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit dringend erforderlich. Der am 18. Juli für Baden-Württemberg erhaltene Freiheitsstatus soll ab September langfristig durch drei Impfzonen mit unterschiedlicher finanzieller Unterstützung der freiwilligen Schutzimpfungen weiter abgesichert werden, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (1. September).

Basierend auf den zurückliegenden Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit in den Jahren 2018 und 2019 in Baden-Württemberg ist davon auszugehen, dass in Grenznähe zu Frankreich und der Schweiz auch aktuell das höchste Eintragsrisiko besteht. Durch rückläufige Impfzahlen steigt zunehmend das Risiko, eines erneuten Eintrags der Blauzungenkrankheit nach Baden-Württemberg. Um einen erneuten Ausbruch der Blauzungenkrankheit bestmöglich zu verhindern, sollte in den besonders eintragsgefährdeten Gebieten durch eine höhere Bezuschussung zu den Kosten der freiwilligen Impfungen eine möglichst hohe Impfquote erreicht werden. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen daher auch weiterhin finanziell die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit, betonte Minister Hauk.

 
Reinhold Koller

Der Bayerische Vieh- und Fleischhandelsverband e.V. hat uns die nachfolgende Pressemitteilung übermittelt:

 

Die Grünen müssen auch in der Landwirtschafts- und Energiepolitik endlich in der Realität ankommen!

Verband übt scharfe Kritik an Landwirtschaftsminister Özdemir und Wirtschaftsminister Habeck: die Perspektiven der Agrarbranche seien noch nie so schlecht gewesen wie derzeit. Anstelle von Entlastungen drohten ständig neue Belastungen und die geplante Gasumlage verschärfe die angespannte Situation der Privathaushalte.

 
Blauzungenkrankheit BTV 8

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns (Gz.: 6230-0012#2022/0005) wie folgt mit:

Erwin Manz: Die Impfung stellt das effektivste Mittel zum Schutz der Tiere und zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit dar
Blauzungenkrankheit: Erhöhung der Impfstoffkosten-Beihilfe durch Land und Tierseuchenkasse ab dem 30. August 2022

Rheinland-Pfalz strebt an, wieder frei von der Blauzungenkrankheit (BTV) bei Rindern, Schafen und Ziegen zu werden, denn mit dem Saarland zusammen sind dies die derzeit einzig noch betroffenen Regionen in Deutschland. Der letzte Nachweis erfolgte im Februar 2021 bei einem Rind. Zwischen dem letzten BTV-Nachweis und der Aufhebung der Restriktionen müssen nach EU-Recht mindestens 24 Monate vergangen sein, so dass die Freiheit von dieser Tierseuche frühestens im Sommer 2023 wiedererlangt werden kann und damit alle Handelsrestriktionen durch die Europäische Union aufgehoben werden.

 
http://www.v-f-z.de/newsletter.html

Alle sprechen von einer Zeitenwende, von der Transformation der Landwirtschaft und vom Umbau der Tierhaltung. Vor allem letzteres gilt bei vielen Diskussionen als ein Schlüsselelement für die Lösung vielfältiger Probleme, als da wären: Klimaschutz, Ernährungssicherung, Erhalt der Biodiversität, Überdüngung.

Für die landwirtschaftliche Praxis, und somit auch für die Vieh- und Fleischbranche, erwachsen daraus handfeste Probleme und neue Herausforderungen.

Die HANDELSZEITUNG VIEH UND FLEISCH - VFZ - hat nachgefragt. Die Antworten finden Sie nachfolgend.

 

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz hat uns ein Schreiben zum Vorgehen bei Fristüberschreitung der jährlichen BHV1-Untersuchung übermittelt (Gz.: 6230-0016#2022/0001-1401).

Dieses kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 
UECBV 2022

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. findet vom 19. bis 21. Oktober 2022 in Dublin statt.

Erste Informationen erhalten Sie bei der Bundesgeschäftsstelle.

Bitte buchen Sie sobald wie möglich die Hotelzimmer, da die Hotels um diese Jahreszeit sehr schnell ausgebucht sind.

Ein vorläufiger Programmentwurf und das Anmeldeformular werden etwa Mitte August zur Verfügung gestellt werden.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass alle Sitzungen am ersten Tag, die Jahreshauptversammlung und die Konferenz am zweiten Tag sowie die Besichtigung am dritten Tag in englischer Sprache stattfinden werden. Eine Übersetzung in eine andere Sprache und aus einer anderen Sprache wird nur dann angeboten, wenn mindestens 10 Teilnehmer dies beantragen: Daher unbedingt teilnehmen!

 

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns (Gz.: 6230-0012#2022/0001) wie folgt mit:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit In-Kraft-Treten der Verordnung (EU) 2022/1218 (… Anlage oder Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R1218&from=DE) am 17.07.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/620 (Status seuchenfrei für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen) gelten die Bundesländer Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg als frei von Blauzungenkrankheit.

Damit gelten für das Verbringen empfänglicher Tiere in diese Bundesländer die gleichen Vorgaben, die bisher schon für die anderen freien deutschen Gebiete galten. Die entsprechenden Tierhaltererklärungen sind nochmals beigefügt.

Rheinland-Pfalz kann frühestens im Februar 2023 einen Antrag auf BTV-Freiheit stellen, wobei mit einer Änderung der Verordnung (EU) 2021/620 vermutlich erst im Sommer 2023 zu rechnen ist.

Wir bitten um Beachtung.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Bundesgeschäftsstelle selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT in Rheinland-Pfalz hat uns den Leitfaden zur Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben übermittelt.

Wir bitten um Beachtung.

 

 

Das BMEL teilt wie folgt mit:

Forderung nach Verbot bestimmter Langstreckentransporte / Özdemir: bessere europaweite Regeln für wirksamen Schutz

 

Jeden Tag werden Millionen Tiere durch die EU transportiert. Viele von ihnen müssen stundenlang leiden – zahlreiche Fälle von Tierleid während des Transports sind dokumentiert. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die bestehenden Probleme des Tierschutzes beim Transport in Drittländer zu lösen. Dazu gehört insbesondere die dringend erforderliche Revision und Konkretisierung des EU-Rechtsrahmens.

 

Im Amtsblatt der EU vom 15. Juli 2022 wurde die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/1218 DER KOMMISSION vom 14. Juli 2022 zur Änderung bestimmter Anhänge der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 hinsichtlich der Genehmigung des Status seuchenfrei für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und hinsichtlich der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für bestimmte gelistete Seuchen veröffentlicht. Hier heißt es:

(11) Hinsichtlich Infektionen mit BTV hat Deutschland der Kommission Informationen übermittelt, aus denen hervorgeht, dass die Bedingungen für die Anerkennung des Status seuchenfrei in Bezug auf BTV im gesamten Gebiet von Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen erfüllt sind. Die Bewertung der Kommission hat ergeben, dass diese Anträge die in Teil II Kapitel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 festgelegten Kriterien für die Gewährung des Status seuchenfrei in Bezug auf BTV erfüllen. Daher sollten diese Zonen in Anhang VIII Teil I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 mit dem Status seuchenfrei in Bezug auf BTV aufgenommen werden.

Die Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie kann bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.

 
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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
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Alle sagten:
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Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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