DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
AktuellDas MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 6243-0001#2022/0003-1401 4.0035) wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, Gerne können Sie diese Ihren Mitgliedern weiterleiten. Die Vereinbarung ist außerdem auch auf unserer Homepage unter folgendem Link einsehbar: mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/ausnahmen-beim-verbringen Vielen Dank. Özdemir:
Lieferungen von deutschem Schweinefleisch in die Republik Korea (Südkorea) sind nach einer zweieinhalbjährigen Sperre in Folge der ersten Nachweise der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland ab sofort wieder möglich. Die ersten drei deutschen Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe wurden durch die koreanischen Behörden wieder für den Export nach Südkorea zugelassen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte sich intensiv um den Abschluss einer Regionalisierungsvereinbarung bemüht, um den Handel aus den nicht betroffenen Regionen Deutschlands wieder aufnehmen zu können.
Dazu erklärt Bundesminister Cem Özdemir:
Ein wesentlicher Absatzmarkt im asiatischen Raum ist damit für deutsches Schweinefleisch wieder geöffnet. Noch 2019 führte die Republik Korea aus Deutschland rund 106.000 Tonnen Schweinefleisch ein, darunter etwa 41.000 Tonnen Schweinebauch. Mit knapp 298 Millionen Euro war Korea in diesem Jahr unter den Drittstaaten das zweitgrößte Abnehmerland für Schweinefleisch aus Deutschland.
Hintergrund: Aufgrund der schwierigen Verhandlungsposition wegen anhaltender Ausbrüche, ab Juli 2021 vereinzelt auch bei Hausschweinen, und der ablehnenden Haltung der koreanischen Schweinefleischerzeuger haben sich die Verhandlungen für ein Regionalisierungsabkommen sehr aufwändig und langwierig gestaltet. Mit Unterstützung der EU-Kommission, die sich ebenfalls für die Anerkennung der Regionalisierungsmaßnahmen der gesamten EU gegenüber Korea eingesetzt hat, konnte bereits im letzten September mit der formalen Anerkennung der Regionalisierung seitens Koreas ein Meilenstein erreicht werden. Quelle: Pressemitteilung Nr. 61/2023 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns über den Landesmarktverband für Vieh und Fleisch (Gz.: 6240#2022/0001-1401 4.004) wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, Das BMEL hat uns soeben wie folgt mitgeteilt: Werte Damen und Herren, Das Schreiben finden Sie im Bereich Interna. Die BLE teilt uns soeben wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie auf die veröffentlichte Ausschreibung Sie finden die oben genannten Bekanntmachung sowie alle Vergabeunterlagen auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?3&id=510210
Fragen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes, per E-Mail oder Fax (030 / 18 10 68 45-33 79) an folgende Kontaktperson zu richten:
Frau Hoffmann, Referat 214
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten!
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
Anerkennung der Freiheit von Blauzungenkrankheit durch EU-Kommission wird für Sommer 2023 erwartet Die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und die kreisfreie Stadt Trier sind derzeit das letzte noch verbliebene Restriktionsgebiet für die Blauzungenkrankheit (BTV) in Deutschland. Rheinland-Pfalz strebt deshalb an, wieder frei von der BTV bei Rindern, Schafen und Ziegen zu werden. Der jüngste Virus-Nachweis erfolgte im Februar 2021 bei einem Rind. Zwischen dem letzten BTV-Nachweis und der Aufhebung der Restriktionen müssen nach EU-Recht mindestens 24 Monate vergangen sein. Rheinland-Pfalz hat deshalb im Februar 2023 den Antrag auf Anerkennung der Freiheit von der Blauzungenkrankheit bei der EU-Kommission gestellt, mit einer Anerkennung wird im Sommer 2023 gerechnet. Damit würden alle Handelsrestriktionen durch die Europäische Union aufgehoben.
Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 6230-0012#2022/0001) wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, Mit freundlichen Grüßen Das MKUEM hat uns die vorläufige Entgeltliste Tierkörperbeseitigung 2023 übermittelt. Diese sowie unser Schreiben an das Ministerium finden Sie im Bereich Interna. Das BMEL teilt soeben wir folgt mit (TERMINHINWEIS BMEL 02/23:): Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, wird am kommenden Montag zum Agrarrat nach Brüssel reisen – dem ersten Treffen der EU‑Agrarministerinnen und -minister im neuen Jahr. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Überarbeitung der EU‑Rechtsvorschriften für Tiertransporte. Die Europäische Kommission hat angekündigt, ihren Vorschlag in diesem Jahr vorzulegen. Dazu erklärt Bundesminister Özdemir:
Bundesminister Özdemir wird im Rat zudem über die Ergebnisse der 15. Berliner Agrarministerkonferenz berichten. Vergangenen Samstag haben in Berlin rund 80 internationale Delegationen beraten, wie das Recht auf angemessene Nahrung umgesetzt werden kann.
Die neue schwedische Ratspräsidentschaft wird im Rat ihr Arbeitsprogramm für die erste Jahreshälfte präsentieren. Özdemir: Im Amtsblatt der EU wurde heute die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/150 DER KOMMISSION vom 20. Januar 2023 zur Änderung bestimmter Anhänge der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 hinsichtlich der Genehmigung oder Aberkennung des Status Hierin heißt es:
Anhang VIII Teil I wird wie folgt geändert: a) Der Eintrag für Deutschland erhält folgende Fassung: Weiter im Bereich Interna. Nach Artikel 2 tritt diese Verordnung … am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Nach Mitteilung des MKUEM ist das am Donnerstag, 26. Januar 2023. Die Verordnung und die Mail des MKUEM können im Bereich Interna heruntergeladen werden. |
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |