DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
AktuellDer Bayerische Vieh- und Fleischhandelsverband e. V. übt scharfe Kritik an Landwirtschaftsminister Özdemir und der Agrarpolitik der Ampel-Koalition. Die geplante Streichung des Agrardiesels und der Kfz-Steuerbefreiung hätten das Fass zum Überlaufen gebracht. München/Berching – Inkompetenz und Verrat an seinem eigenen Ressort wirft der stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Vieh- und Fleischhandelsverbandes, Reinhold Koller, Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vor. Die Bundesregierung habe das Land und die Gesellschaft der Bundesrepublik in sensationell kurzer Zeit mit atemberaubender Geschwindigkeit buchstäblich an die Wand gefahren. Die verfehlte Landwirtschaftspolitik führe nun durch die Streichung des Agrardiesels und der Kfz-Steuerbefreiung dazu, dass weite Teile der ländlichen Bevölkerung jedes Vertrauen in die ehemals großen Volksparteien, vor allem aber auch in grüne Politik verloren hätten. Die Spaltung der Gesellschaft hätte noch keine Bundesregierung zuvor so erfolgreich vorangetrieben. 08.12.2023
Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 6230-0012#2023/0002) wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, Voraussetzungen für ein Verbringen empfänglicher Tiere: 1. Die Tiere wurden mindestens 14 Tage vor der Verbringung durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt und 2. sie wurden während dieses Zeitraums mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an mindestens 14 Tage nach dem Schutz vor Vektorangriffen entnommenen Proben durchgeführt wurde. Die Möglichkeit für ein Verbringen von unter 90 Tage alten Tieren aus BTV betroffenen Gebieten, die Kolostrum von geimpften Muttertieren erhalten haben bleibt weiterhin möglich. Die Tiere müssen jeweils gegen die in der Zone zirkulierenden Serotypen mit zugelassenen Impfstoffen geimpft worden sein; also für z.B. BTV8-Zonen möglich, für BTV3-Zonen nicht möglich, da kein zugelassener Impfstoff existiert. Die EU-Kommission wird der angepassten Text auch auf Ihrer Homepage veröffentlichen (Link: food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en). Zur Vollständigkeit hier der englische Wortlaut, wie er auf der EU-Seite eingestellt wird:
1. The animals have been protected from vector attacks by insecticides or repellents for at least 14 days prior to the date of movement; and 2. they have been subjected during that period to a PCR test, with negative results, carried out on samples collected at least 14 days following the date of protection from vector attacks. Die Regelungen für Schlachttiere haben sich nicht geändert. Bitte geben Sie diese Informationen an Ihre Mitglieder weiter - vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, die EU-KOM hat heute den Entwurf einer Überarbeitung der EU-Transportverordnung veröffentlicht. Der Entwurf in englischer Sprache kann bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert oder im Bereich Interna heruntergeladen werden. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat uns seinen Erlass vom 22. November 2023 übermittelt. Hierin heißt es: Ab sofort und bis auf Weiteres sind Transporte von Rindern nach Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan nach § 16 a Abs. 1Satz 1 Alt. 2 TierSchG zu untersagen … Der Erlass kann im Bereich Interna heruntergeladen oder bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.
Das MLV NRW teilt uns soeben wie folgt mit:
BTV-3: Verbringungsregelungen für Zucht- und Nutztiere (Rinder, Schafe, Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland Aktualisierung
Sehr geehrte Damen und Herren, Für das Verbringen von Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe, Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland gilt:
Verbringungen sind möglich, wenn
Dies bedeutet nach derzeitigem Stand, dass die Tiere innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung (= Datum des Abgangs aus dem Herkunftsbestand) mittels PCR mit negativem Ergebnis auf das Virus der Blauzungenkrankheit getestet und mindestens 14 Tage vor der Probenentnahme durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt wurden. Der Schutz ist nach der Probenahme bis zur Verbringung aufrechtzuerhalten. Die Regelungen sind detailliert abrufbar unter: food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en. Die Angaben finden sich dort unter der Rubrik Die Verwendung der Eigenerklärung für Tierhalter für die Verbringung von Zucht- und Nutztiere (Rinder, Schafe und Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland in der anhängenden Form wird empfohlen. Die mitgeteilten Verbringungsregeln für Schlachttiere sowie für das innergemeinschaftliche Verbringen von Zucht- und Nutztieren gelten unverändert weiter. Eine Verbringung von Kameliden aus nicht BTV-freien Zonen (hier: Nordrhein-Westfalen) in BTV-freie Zonen in Deutschland ist nach wie vor nicht möglich. Sobald weitere Informationen des BMEL vorliegen, werden Sie informiert.
Wir bitten Sie, Ihre Mitglieder dementsprechend zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein/Westfalen hat uns folgendes mitgeteilt: Sehr geehrte Damen und Herren, gestern Abend hat das FLI den Ausbruch der Blauzungenkrankheit, Serotyp 3, im Kreis Kleve bestätigt. Durch den Ausbruch verliert ganz Nordrhein-Westfalen den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Der Viehhandel mit empfänglichen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen, sonstige Wiederkäuer) aus Nordrhein-Westfalen in blauzungenfreie Gebiete sowie in die Niederlande und nach Belgien wird nur noch unter bestimmten Auflagen möglich sein. Hierzu werden derzeit Gespräche geführt.
Über die weitere Entwicklung werden wir zeitnah informieren. 11.10.2023
Das BMEL teilt uns soeben mit ( AZ 323-35209/0001#003):
Sehr geehrte Damen und Herren, am 9. Oktober 2023 wurde der erste Fall von Blauzungenkrankheit (BT) bei Schafen in Belgien (Provinz Antwerpen) festgestellt, die ADIS Meldung erfolgte am 10. Oktober 2023. Auch hier handelt es sich um den Serotyp 3. Belgien hat daher seinen BTV-Freiheitsstatus verloren. Aufgrund der sehr milden herbstlichen Witterung ist mit einer weiteren Ausbreitung zu rechnen. Es wird daher um erhöhte Wachsamkeit gebeten. Betroffene Tiere zeigen eine deutliche Symptomatik mit hohem Fieber (bis 42°C), geschwollener Zunge, Fressunlust, Speicheln und lethargisch bis moribundem Verhalten. Über den weiteren Fortgang halten wir Sie auf dem Laufenden. Aktuelle Informationen können über folgenden Link auf der belgischen Homepage eingesehen werden: www.favv-afsca.be/professionelen/publicaties/pers/2023/2023-10-10.asp
26.09.2023
Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 6230-0012#2023/0002) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren, die BTV 3-Fallzahlen in den Niederlanden steigen mit rasanter Geschwindigkeit. Das gesamte Gebiet der Niederlande wurde als Eine Karte mit Link zu der niederländischen Homepage mit Karte (wird regelmäßig aktualisiert) ist als Anlage beigefügt. Die Niederlande gehen davon aus, dass die Fälle bis zum Winter die Landesgrenzen zu Deutschland und Belgien erreichen werden. Ich gehe davon aus, dass dies bereits in Kürze der Fall sein wird, da Tierverbringungen aus INFIZIERTEN Betrieben innerhalb der Niederlande keinerlei Restriktionen unterliegen!
Das BMEL teilt mit, dass das Verbringen von Tieren nach dem neuen EU-Recht möglich ist:
Aufgrund der dynamischen Seuchenlage, den aus meiner Sicht unklaren tatsächlich betroffenen Betrieben und um den BTV-Freiheitsstatus von Rheinland-Pfalz nicht zu gefährden, sollte derzeit von Tierverbringungen (BTV empfängliche Tiere) aus den Niederlanden Abstand genommen werden! Mit freundlichen Grüßen
LINK: www.nvwa.nl/onderwerpen/dierziekten/actuele-dierziekten-in-nederland-en-europa Katrin Eder: Umweltministerium warnt davor, Lebensmittel von Tieren aus dem Ausland mitzubringen – Speisereste nicht in der Landschaft entsorgen – Erreger der ASP ist extrem widerstandsfähig
Das BMEL teilt uns soeben (AZ:323-35209/0001#005) wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, Nach aktuelleren Informationen scheint sich das Geschehen in verschiedene Richtungen - unter anderem ostwärts - weiterzuverbreiten. Es handelt sich um den Serotyp 3 des BT-Virus, der bisher vorwiegend auf italienischen Inseln sowie in Tunesien und Israel nachgewiesen wurde. Die Niederlande haben umgehend nach Feststellung der BT Verbringungssperren für die Betriebe verhängt und epidemiologische Ermittlungen eingeleitet. Außerdem wurde der BTV-Freiheitsstatus vorläufig ausgesetzt. Momentan wurden für das ganze Land Verbringungsbeschränkungen verhängt, es wurde nicht nach Region differenziert. Tagesaktuelle Informationen zu Verbreitung der BT in den Niederlanden sind unter folgendem Link abrufbar: www.nvwa.nl/onderwerpen/dierziekten/actuele-dierziekten-in-nederland-en-europa
Derzeit laufen Beratungen mit den Ländern zum weiteren Vorgehen im Hinblick auf Monitoring-Untersuchungen zur Früherkennung einer eventuellen Einschleppung der BT nach Deutschland. Zudem wird ein besonderes Augenmerk auf Verbringungen von Wiederkäuern aus den Niederlanden nach Deutschland im epidemiologisch relevanten Zeitraum (die Einschleppung wird für Mitte August vermutet) gelegt.
In diesem Zusammenhang wäre es zielführend, möglichst auch die Halter von Rindern, Schafen und Ziegen über die aktuelle Entwicklung zu informieren und um eine erhöhte Aufmerksamkeit im Hinblick auf eventuelle zur BT passende klinische Symptome bei ihren Tieren zu bitten. Insofern wären wir für eine Weiterleitung dieser Informationen an Ihre Mitglieder dankbar.
Über den weiteren Fortgang halten wir Sie auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag |
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |