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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Berlin (vfz/age) – Im Interview mit Agra-Europe schlägt der Berliner Agrarökonom und Direktor der Denkfabrik Agora-Agrar Prof. Harald Grethe vor, CDU und CSU in grundsätzliche Entscheidungen wie den Umbau der Tierhaltung und dessen Finanzierung einzubeziehen: Ein parteiübergreifendes, glaubwürdiges politisches Signal ist für die langfristige Verlässlichkeit von Tierwohlprämien von großer Bedeutung. Das Interview in ganzer Länge finden Sie im Bereich Interna.

 

 

 
EINIGKEIT MACHT STARK

8. Januar 2024: EINIGKEIT MACHT STARK!

 
Bayerischer Vieh- und Fleischhandelsverband e. V.

Der Bayerische Vieh- und Fleischhandelsverband e. V. übt scharfe Kritik an Landwirtschaftsminister Özdemir und der Agrarpolitik der Ampel-Koalition. Die geplante Streichung des Agrardiesels und der Kfz-Steuerbefreiung hätten das Fass zum Überlaufen gebracht.

München/Berching – Inkompetenz und Verrat an seinem eigenen Ressort wirft der stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Vieh- und Fleischhandelsverbandes, Reinhold Koller, Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vor. Die Bundesregierung habe das Land und die Gesellschaft der Bundesrepublik in sensationell kurzer Zeit mit atemberaubender Geschwindigkeit buchstäblich an die Wand gefahren. Die verfehlte Landwirtschaftspolitik führe nun durch die Streichung des Agrardiesels und der Kfz-Steuerbefreiung dazu, dass weite Teile der ländlichen Bevölkerung jedes Vertrauen in die ehemals großen Volksparteien, vor allem aber auch in grüne Politik verloren hätten. Die Spaltung der Gesellschaft hätte noch keine Bundesregierung zuvor so erfolgreich vorangetrieben.

 

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 6230-0012#2023/0002) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Regelungen für das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen zwischen Blauzungenkrankheit (BTV)-freien und nicht freien Zonen in Deutschland wurde an die Verbringungsregelungen innerhalb der Europäischen Union angepasst und auf alle empfänglichen Tierarten erweitert, z.B. für Neuweltkameliden (Lama, Alpaka etc.) und Hirschartige (Cerviden). Eine Eigenerklärung ist nicht mehr auszustellen. Die Regelungen gelten damit auch für alle Serotypen (1-24), also z.B. aus der BTV3-Zone den Niederlanden oder der BTV8-Zone Frankreich in freie Zonen in Deutschland / nach Rheinland-Pfalz. Die Regelung kann innerhalb Deutschlands ab sofort angewandt werden.

Voraussetzungen für ein Verbringen empfänglicher Tiere:

1. Die Tiere wurden mindestens 14 Tage vor der Verbringung durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt und

2. sie wurden während dieses Zeitraums mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an mindestens 14 Tage nach dem Schutz vor Vektorangriffen entnommenen Proben durchgeführt wurde.

Die Möglichkeit für ein Verbringen von unter 90 Tage alten Tieren aus BTV betroffenen Gebieten, die Kolostrum von geimpften Muttertieren erhalten haben bleibt weiterhin möglich. Die Tiere müssen jeweils gegen die in der Zone zirkulierenden Serotypen mit zugelassenen Impfstoffen geimpft worden sein; also für z.B. BTV8-Zonen möglich, für BTV3-Zonen nicht möglich, da kein zugelassener Impfstoff existiert.

Die EU-Kommission wird der angepassten Text auch auf Ihrer Homepage veröffentlichen (Link: food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en). Zur Vollständigkeit hier der englische Wortlaut, wie er auf der EU-Seite eingestellt wird:

BTV-free zones in Germany will, in accordance with Annex V part II chapter 2, section 1, point 6 of Delegated Regulation (EU) 2020/689, accept animals belonging to a species listed for infection with bluetongue virus (serotypes 1-24), originating from a member state or a zone neither BTV-free nor covered by an eradication programme for infection with BTV, who cannot fulfil the conditions laid out in Article 43(1) of the Delegated Regulation (EU) 2020/689, under the following requirements:

1. The animals have been protected from vector attacks by insecticides or repellents for at least 14 days prior to the date of movement; and

2. they have been subjected during that period to a PCR test, with negative results, carried out on samples collected at least 14 days following the date of protection from vector attacks.

Die Regelungen für Schlachttiere haben sich nicht geändert.

Bitte geben Sie diese Informationen an Ihre Mitglieder weiter - vielen Dank.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die EU-KOM hat heute den Entwurf einer Überarbeitung der EU-Transportverordnung veröffentlicht.

Der Entwurf in englischer Sprache kann bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert oder im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat uns seinen Erlass vom 22. November 2023 übermittelt.

Hierin heißt es:

Ab sofort und bis auf Weiteres sind Transporte von Rindern nach Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan nach § 16 a Abs. 1Satz 1 Alt. 2 TierSchG zu untersagen …

Der Erlass kann im Bereich Interna heruntergeladen oder bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.

 

 

Das MLV NRW teilt uns soeben wie folgt mit:

 

BTV-3: Verbringungsregelungen für Zucht- und Nutztiere (Rinder, Schafe, Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland

Aktualisierung

Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich des Verbringens von Zucht- und Nutztieren teilt das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW Folgendes mit:

Für das Verbringen von Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe, Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland gilt:

Verbringungen sind möglich, wenn

  • die Tiere mindestens 14 Tage vor der Verbringung durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt wurden und
  • sie während dieses Zeitraumes mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an mindestens 14 Tage nach dem Schutz vor Vektorangriffen entnommenen Proben durchgeführt wurde.

Dies bedeutet nach derzeitigem Stand, dass die Tiere innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung (= Datum des Abgangs aus dem Herkunftsbestand) mittels PCR mit negativem Ergebnis auf das Virus der Blauzungenkrankheit getestet und mindestens 14 Tage vor der Probenentnahme durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt wurden. Der Schutz ist nach der Probenahme bis zur Verbringung aufrechtzuerhalten.

Die Regelungen sind detailliert abrufbar unter: food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en. Die Angaben finden sich dort unter der Rubrik Movements within the EU. Alternativ können Sie über folgenden Link zugreifen: food.ec.europa.eu/system/files/2023-11/ad_control-measures_bt_movement_deu.pdf

Die Verwendung der Eigenerklärung für Tierhalter für die Verbringung von Zucht- und Nutztiere (Rinder, Schafe und Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland in der anhängenden Form wird empfohlen.

Die mitgeteilten Verbringungsregeln für Schlachttiere sowie für das innergemeinschaftliche Verbringen von Zucht- und Nutztieren gelten unverändert weiter. Eine Verbringung von Kameliden aus nicht BTV-freien Zonen (hier: Nordrhein-Westfalen) in BTV-freie Zonen in Deutschland ist nach wie vor nicht möglich.

Sobald weitere Informationen des BMEL vorliegen, werden Sie informiert.

Wir bitten Sie, Ihre Mitglieder dementsprechend zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein/Westfalen hat uns folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern Abend hat das FLI den Ausbruch der Blauzungenkrankheit, Serotyp 3, im Kreis Kleve bestätigt.

Durch den Ausbruch verliert ganz Nordrhein-Westfalen den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit.

Der Viehhandel mit empfänglichen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen, sonstige Wiederkäuer) aus Nordrhein-Westfalen in blauzungenfreie Gebiete sowie in die Niederlande und nach Belgien wird nur noch unter bestimmten Auflagen möglich sein. Hierzu werden derzeit Gespräche geführt.

Über die weitere Entwicklung werden wir zeitnah informieren.

 
11.10.2023

Das BMEL teilt uns soeben mit ( AZ 323-35209/0001#003):

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 9. Oktober 2023 wurde der erste Fall von Blauzungenkrankheit (BT) bei Schafen in Belgien (Provinz Antwerpen) festgestellt, die ADIS Meldung erfolgte am 10. Oktober 2023. Auch hier handelt es sich um den Serotyp 3.

Belgien hat daher seinen BTV-Freiheitsstatus verloren.

Aufgrund der sehr milden herbstlichen Witterung ist mit einer weiteren Ausbreitung zu rechnen. Es wird daher um erhöhte Wachsamkeit gebeten. Betroffene Tiere zeigen eine deutliche Symptomatik mit hohem Fieber (bis 42°C), geschwollener Zunge, Fressunlust, Speicheln und lethargisch bis moribundem Verhalten. Über den weiteren Fortgang halten wir Sie auf dem Laufenden.

Aktuelle Informationen können über folgenden Link auf der belgischen Homepage eingesehen werden:

www.favv-afsca.be/professionelen/publicaties/pers/2023/2023-10-10.asp

 

 

 

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 6230-0012#2023/0002) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die BTV 3-Fallzahlen in den Niederlanden steigen mit rasanter Geschwindigkeit. Das gesamte Gebiet der Niederlande wurde als BTV3 infiziert ausgewiesen.

Eine Karte mit Link zu der niederländischen Homepage mit Karte (wird regelmäßig aktualisiert) ist als Anlage beigefügt.

Die Niederlande gehen davon aus, dass die Fälle bis zum Winter die Landesgrenzen zu Deutschland und Belgien erreichen werden. Ich gehe davon aus, dass dies bereits in Kürze der Fall sein wird, da Tierverbringungen aus INFIZIERTEN Betrieben innerhalb der Niederlande keinerlei Restriktionen unterliegen!

Das BMEL teilt mit, dass das Verbringen von Tieren nach dem neuen EU-Recht möglich ist: Es wird darauf hingewiesen, dass beim innergemeinschaftlichen Verbringen von für die Blauzungenkrankheit empfänglicher Tiere aus den Niederlanden nach Deutschland die tiergesundheitlichen Voraussetzungen gemäß dem geltenden EU-Tiergesundheitsrecht, insbesondere der DelVO (EU) 2020/688 einzuhalten sind. Auf die korrekte und vollständige Ausstellung der Tiergesundheitsbescheinigungen gemäß der DVO (EU) 2021/403 sollte geachtet werden.

Aufgrund der dynamischen Seuchenlage, den aus meiner Sicht unklaren tatsächlich betroffenen Betrieben und um den BTV-Freiheitsstatus von Rheinland-Pfalz nicht zu gefährden, sollte derzeit von Tierverbringungen (BTV empfängliche Tiere) aus den Niederlanden Abstand genommen werden!

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

LINK:

www.nvwa.nl/onderwerpen/dierziekten/actuele-dierziekten-in-nederland-en-europa

 
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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