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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität teilt uns soeben – 15:43 Uhr - (Gz.: 6230-0012#2023/0002) wie folgt mit:

An die landwirtschaftlichen und tierärztlichen Verbände und Institutionen in RP

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom 12.08.24 und teile mit, dass sich auch die Länder Brandenburg und Bayern als nicht mehr BTV-frei erklärt haben. In Brandenburg und Bayern wurden BTV-3-Fälle nachgewiesen.

Damit hat ganz Deutschland seinen BTV-Freiheitsstatus verloren und ein Verbringen der empfänglichen Tiere ist innerhalb Deutschlands ohne weitere Untersuchungen möglich. Ein Verbringen klinisch kranker Tiere ist nicht zulässig.

Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder entsprechend, vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität teilt uns soeben (Gz.: 6230-0026#2024/0001-1401 4) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei sende ich Ihnen den heutigen ASP-Lagebericht des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz mit der Bitte um Kenntnisnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Den Lagebericht finden Sie im Bereich Interna.

 

Zentraler Krisenstab berät über Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest

Bender: Dank an die betroffenen Länder für die hervorragende Arbeit

Angesichts der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gestern den Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen, um Erkenntnisse zu teilen und ein weiteres Vorgehen zu besprechen. Der Zentrale Krisenstab ist beim Ausbruch einer Tierseuche das übergeordnete politische Entscheidungsgremium. Teilnehmer des Krisenstabs sind die Amtschefs der zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder, die für die Tierseuchenbekämpfung zuständig sind. Sie beraten Maßnahmen von überregionaler und politischer Bedeutung und beschließen bei Bedarf ein bundeseinheitliches Vorgehen.

Dazu erklärt Staatssekretärin Silvia Bender: Wir verfolgen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest sehr genau. Hessen und Rheinland-Pfalz leisten hervorragende Arbeit bei der Eingrenzung des Seuchengeschehens, das hat auch die EUVET-Mission Anfang Juli bestätigt. Der Bund unterstützt die zuständigen Bundesländer gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut in gewohnter Manier beispielsweise bei den epidemiologischen Untersuchungen oder der Abstimmung der Maßnahmen und Sperrzonen-Gebietskulissen mit der EU. Die Ausbreitung aufzuhalten, ist eine Mammutaufgabe und wichtig für unsere schweinehaltenden Betriebe. Hier können auch die Bürgerinnen und Bürger Verantwortung übernehmen, indem sie achtsam sind. Im Zweifel reicht schon ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot, denn das Virus kann auch über infizierte Lebensmittel eingeschleppt werden. Wir werden dazu auch eine Informationskampagne neu starten, um Menschen zu sensibilisieren – etwa an Autobahnraststätten gerade jetzt im sommerlichen Reiseverkehr.

Die ASP wurde in Deutschland erstmals 2020 im Brandenburgischen Schenkendöbern (Landkreis Spree-Neiße) bei einem Wildschwein festgestellt. Seitdem hat sich die Krankheit weiter ausgebreitet. Mittlerweile sind neben Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern auch in Hessen und Rheinland-Pfalz infizierte Tiere gefunden worden, zuletzt im rheinland-pfälzischen Mainz-Bingen-Kreis (Wildschweine) und im hessischen Landkreis Groß-Gerau (gehaltene Schweine). Allerdings handelt es sich hier um einen anderen Serotyp des Erregers, so dass nicht von einer Verschleppung aus den östlichen Bundesländern nach Hessen auszugehen ist.

Ein betroffener Betrieb bei Stockstadt hält mehr als 1.100 Schweine. Der gesamte Bestand wurde aus Gründen der Seuchenbekämpfung getötet. Auch weitere Schweinebestände, allerdings mit wesentlich geringeren Tierzahlen, wurden getötet und weitere tiergesundheitsrechtlich vorgeschriebene Maßnahmen ergriffen.

Für Wild- und Hausschweine ist die Viruserkrankung nicht heilbar und verläuft fast immer tödlich. Die Krankheit überträgt sich direkt von Tier zu Tier, etwa über den Kontakt mit Blut oder den Kadavern von infizierten Tieren. Auch die indirekte Übertragung beispielsweise über verseuchte Gegenstände wie landwirtschaftlich genutzte Geräte, Jagdzubehör, Kleidungsstücke, Schuhe und Futter oder Lebensmittel ist möglich. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP ungefährlich – selbst bei Verzehr von Fleisch- oder Wurstprodukten von infizierten Tieren.

Mehr allgemeine Informationen zur Tierseuchenabwehr finden Sie hier.

Wichtige Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie hier.

Aktuelle Zahlen zum Ausbruchsgeschehen finden Sie hier.

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität teilt uns soeben (Gz.: 6230-0026#2024/0001-1401 4) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei sende ich Ihnen den heutigen ASP-Lagebericht des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz mit der Bitte um Kenntnisnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Den Lagebericht finden Sie im Bereich Interna.

 

Wie das BMEL soeben mitteilt, haben die Niederlande darüber informiert, dass seit jüngstem BTV-Fälle mit starken klinischen Symptomen bei Wiederkäuern, insbesondere Schafen, aber auch Rindern, die mit einem zur Anwendung gestatteten BTV-3-Impfstoff geimpft wurden, aufgetreten sind. Es gibt noch keine ausreichenden Hinweise, die Rückschlüsse auf einen Zusammenhang der Impfung mit den Infektionen zulassen, allerdings zeigen Challenge-Studien mit den verwendeten Impfstoffen, dass durch die Impfung eine Virämie nicht gänzlich verhindert, sondern nur verringert wird.

Vor diesem Hintergrund haben nun auch die Niederlande eine strenge Anwendung der Verbringungsregelungen für die Tiere propagiert, die in Deutschland allerdings bereits angewendet wird.

D. h. in Deutschland müssen auch (mit gestattetem BTV3-Impfstoff) geimpfte Tiere vor einer Verbringung aus nicht BTV-freien Gebieten in BTV-freie Mitgliedstaaten bestimmungsgemäß mittels Repellent vor Vektorangriffen geschützt und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen worden sein. (Im übrigen gelten die von den Mitgliedstaaten veröffentlichten Bedingungen)

Um festzustellen, ob es ähnliche Effekte in Deutschland gibt, bittet das BMEL um Mitarbeit: Alle Betroffenen sind aufgerufen, Nebenwirkungen oder besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Impfung umgehend den zuständigen Stellen mitzuteilen.

Im Juli sind bislang allein in NRW 334 neue BTV3-Fälle bekannt geworden.

Für Rückfragen stehen wir gerne zu Verfügung.

 

Zur Befragung der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Zukunft der Tierhaltung in Deutschland im aktuellen Agrarbarometer können Sie den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, wie folgt zitieren:

 

Die Tierhalterinnen und Tierhalterin Deutschland wissen sehr genau, dass es Veränderungen braucht, um ihre Höfe für die Zukunft gut aufzustellen. Ein stetig sinkender Fleischkonsum und der gesellschaftliche Wunsch nach mehr Tierschutz lassen nur diesen Weg zu. Der schon über ein Jahrzehnt andauernde Strukturbruch in der Branche ist dafür ein einschneidender Beleg, der sich nicht weiter ignorieren lässt. Allein zwischen 2010 und 2020 hat sich die Zahl der tierhaltenden Höfe nahezu halbiert. Die Befragung der Rentenbank zeigt eindrucksvoll, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter jedoch bereit sind, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen.

 

Was die Landwirtinnen und Landwirte von der Politik benötigen, ist Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Ihre Investitionen für mehr Tierwohl müssen sich für sie am Ende auszahlen. Wir unterstützen konkret mit einer Milliarde Euro für den Umbau ihrer Ställe und höhere Haltungskosten: Von den für dieses Jahr vorgesehenen 150 Millionen liegen bereits jetzt Anträge in Höhe von 60 Millionen Euro vor. Auch das ist eindrucksvoller Beleg für den Veränderungswillen auf den Höfen. Für 2025 erhöhen wir die Fördersumme für den Stallumbau dann wie geplant einmal um weitere 200 Millionen Euro. Damit der Umbau gelingen kann, braucht es aber weiterhin auch langfristige Finanzierungszusagen. Die Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch. Hier ist jetzt der Gesetzgeber gefragt.

 

Das Rentenbank-Agrarbarometer finden Sie hier:

www.rentenbank.de/export/sites/rentenbank/dokumente/studien-und-analysen/konjunkturbarometer/rentenbank-agrarbarometer-fruehjahr-2024.pdf

Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

 

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Presseinformation des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Bundesminister Özdemir ernennt neue Chief Veterinary Officer

Dr. Katharina Kluge wird Leiterin der Unterabteilung 32 Tiergesundheit, Tierschutz im BMEL

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir hat Dr. Katharina Kluge zur neuen Leiterin der Unterabteilung 32 Tiergesundheit, Tierschutz imBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ernannt. Sie folgt auf Dr. Dietrich Rassow, der in den Ruhestand geht. Die Leiterinnen oder Leiter der Unterabteilung 32 des BMEL sind zugleich als Chief Veterinary Officer (CVO) die obersten Vertreter des Veterinärdienstes in Deutschland. Als solche sind sie unter anderem dafür zuständig, Deutschland in Veterinärangelegenheiten im europäischen und internationalen Kontext zu vertreten.

Dazu sagt Bundesminister Özdemir: Mit Dr. Katharina Kluge übernimmt eine versierte und erfahrene Expertin die Leitung der Unterabteilung 32 und die Aufgabe als Chief Veterinary Officer. In Zeiten, in denen aufgrund oft globaler Herausforderungen vielfach schnelle und präzise Entscheidungen in Veterinärangelegenheit gefragt sind, weiß ich den Tierschutz und die Tiergesundheit bei ihr in besten Händen. Ich danke Dr. Dietrich Rassow für seine geleistete Arbeit und wünsche ihm für seinen neuen Lebensabschnitt nur das Beste.

Dr. Katharina Kluge, Jahrgang 1967, ist promovierte Fachtierärztin für Pharmakologie und Toxikologie. Seit 2003 im BMEL, war sie zunächst im Referat Tierarzneimittel tätig und übernahm 2008 die Leitung des Referates Tierschutz.

 

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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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