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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

…seit Inkrafttreten der BTV-3-Impfgestattungsverordnung am 7. Juni 2024 haben Länder und Verbände verschiedene Anfragen in Bezug auf die Anwendung der gestatteten BTV-3- Impfstoffe gestellt. Im allgemeinen Interesse werden die Erläuterungen zu den eingegangenen Fragen zusammengefasst nachfolgend mitgeteilt:

Das Schreiben finden Sie im Bereich Interna.

 

Das MKUEM teilt uns soeben (18:39 Uhr) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit informiere ich über den aktuellen Sachstand zur ASP in Hessen /RP:

- Hessen hat mit Stand heute (18:00 Uhr) insgesamt sieben ASP-positive Wildschweine gemeldet, die sich alle innerhalb der Kernzone befinden (s. Karte in Anlage); insgesamt wurden bereits über 40 Kadaver in Hessen untersucht, aus Groß-Gerau und anderen in der infizierten Zone befindlichen Kreisen/Städten;

- Es wird durch diese Nachweise keine Änderung in der hessischen oder rheinland-pfälzischen Gebietskulisse der Infizierten Zone geben.

- Hessen hat bereits entlang verschiedener Straßen mit der Errichtung eines Elektrozauns begonnen / z.T. abgeschlossen, welcher nach und nach durch einen festen Zaun ersetzt werden soll, sofern sich die Gebietskulisse nach intensiver Kadaversuche so bestätigt, sonst wird angepasst;

- In RP finden ebenfalls weitere Suchen nach Kadavern statt, zusätzlich wird versucht zu ermitteln, wo und wieviele Wildschweine sich in den betroffenen Gebieten aufhalten bzw. nach dem Hochwasser ggf. in die Gebiete am Rhein einwandern;

- Es gibt weiterhin keine offiziellen Verdachtsfälle oder bestätigen ASP-Fälle in Rheinland-Pfalz, alle bisherigen Untersuchungen verliefen negativ.

Gerne können Sie diese Information weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat hat uns soeben die Ernte-FAQ in der infizierten Zone übermittelt.

Diese können nachfolgend heruntergeladen werden.

NEU: Soeben (14:52 Uhr) erreichte uns das neue überarbeitete Dokument 20240627_Ernte FAQ für Landwirte in der infizierten Zone.

 

Die EU hat mit dem Durchführungsbeschluss 2024/1790 bestimmte Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest veröffentlicht.

Im Anhang des Beschlusses werden die Gebiete der infizierten Zone veröffentlicht.

 

Nach der Bestätigung der ASP bei einem Wildschein im Kreis Groß-Gerau sind verschiedene Maßnahmen angelaufen.

Die einzelnen betroffenen Kreise im Restriktionsgebiet haben Allgemeinverfügungen veröffentlicht, in denen die verschiedenen Maßnahmen sowie der Umgang mit Schweinen und deren Haltung geregelt wird. Innerhalb der Restriktionszone liegen rund 75 Betriebe, die insgesamt 5.600 Schweine halten.

Es gilt ein generelles Jagdverbot, um Wildschweine nicht aufzuschrecken. Aus gleichem Grund dürfen landwirtschaftliche Flächen derzeit nicht maschinell bewirtschaftet werden. Es ist jedoch möglich, Ausnahmegenehmigungen bei der zuständigen Veterinärbehörde zu erhalten.

Die Allgemeinverfügungungen des Kreises Groß-Gerau sowohl für die Kernzone als auch das Infizierte Gebiet können Sie hier abrufen.

 

Am 15. Juni 2024 wurde ein Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau (südlich von Frankfurt am Main zwischen Darmstadt und Mainz) bestätigt.

Die ASP wurde bislang nur bei einem Wildschwein bestätigt. Zwei weitere tote Wildschweine wurden negativ getestet.

Entsprechende Schutzmaßnahmen wurden in Gang gesetzt. Die Suche nach möglichen Kadavern im Umkreis der Fundstelle ist bereits angelaufen.

Um den Fundort wurde in einem Radius von ca. 15 km eine Restriktionszone eingerichtet.

Betroffen von der Restriktionszone sind folgende Kreise:

o Groß-Gerau

o Main-Taunus-Kreis

o Darmstadt-Dieburg

o Offenbach-Land

o Stadt Frankfurt

o Stadt Wiesbaden

o Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz)

o Stadt Mainz (Rheinland-Pfalz)

Gestern hat bereits der hessische Krisenstab getagt, Die Kreise erstellen zur Zeit Allgemeinverfügungen mit weiteren Schutzmaßnahmen.

Oberstes Ziel ist es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann oder auf Hausschweinbestände übertritt.

Es bleibt zu hoffen, dass es sich um einen punktuellen Eintrag des Virus handelt und somit eine schnelle Eindämmung der Seuche gegeben sein könnte

Wir bitten um Beachtung.

 

Das BMEL teilt uns soeben (GZ 323-35226/0007#003) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich informiere über die heute erfolgte Verkündung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3 ImpfgestattungsV) im Bundesgesetzblatt BGBl. 2024 I Nr. 181: ACHTUNG EXTERNER LINK

Die Verordnung tritt morgen Freitag, den 07. Juni in Kraft!

Vorsorglich und aus gegebenem Anlass wird wiederholt darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Zulassung von Impfstoffen handelt. Die Verordnung gestattet lediglich die Anwendung der drei benannten, nicht zugelassenen Impfstoffe. Sobald ein Impfstoff in der EU zugelassen wird, darf kein nicht-zugelassener Impfstoff mehr angewendet werden.

 

Wir bitten um Beachtung!

 

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT teilt uns soeben -21:51 Uhr- (Gz.: 6230-0012#2023/0002) wie folgt mit:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihnen mitteilen, dass heute in einer Blutprobe einer Kuh durch molekularbiologische Untersuchungen BTV-Genom des Serotyps 3 nachgewiesen wurde.

 

Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um den ersten, vom nationalen Referenzlabor bestätigten, Fall des Nachweises von BTV-3-Genom in Rheinland-Pfalz, hier im Landkreis Bitburg-Prüm.

 

Mit der Bestätigung des ersten Falls der Blauzungenkrankheit, verursacht vom Serotyp 3, in Rheinland-Pfalz am 08.05.2024 sind in Rheinland-Pfalz die Bedingungen für den Status frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24) nicht mehr gegeben. Damit gilt RP nicht länger als BTV-frei.

 

Dies hat zur Folge, dass Tiere empfänglicher Arten aus RP in Bezug auf BTV den einschlägigen Verbringungsbeschränkungen, die sich aus der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 und in Bezug auf das innergemeinschaftliche Verbringen aus der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 ergeben, unterliegen.

 

 

Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht vor, dass ab 1. Juli 2024 auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden, mautpflichtig werden.

Erklärungen zur Maut für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5

 

 
UECBV

Die diesjährige U.E.C.B.V.-Jahrestagung findet vom 27. – 31.10.2024 in Warschau statt. Gastgeber ist der Verband der polnischen Fleischwirtschaft. Tagungsort ist das Warschau Marriott Hotel.
Der vorläufige Ablaufplan sieht folgendermaßen aus:
27. Oktober: Ankunft
28. Oktober: Meetings der Arbeitsgruppen, der Fachgruppen und des engeren Vorstands
29. Oktober: Interne Mitgliederversammlung, öffentlicher Teil der Mitgliederversammlung, Gala Dinner 30. Oktober: Fachbesuche/Besichtigungen
31. Oktober: Abfahrt.
Bitte merken Sie sich diesen Termin vor.

 
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In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
Kontaktinformationen auf einen Blick
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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