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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg wurde soeben veröffentlicht.

 

 

Das BMEL hat uns das beigefügtes Schreiben mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.

 

Das BMEL hat heute auf seiner Internetpräsenz FAQs Allgemein Maul- und Klauenseuche mit Stand vom 11.01.25 10:00 Uhr veröffentlicht.

Diese können nachfolgend heruntergeladen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit ausdrücklich ausgeschlossen ist.

 

 

 

Das BMEL teilt wie folgt mit:

Bundesminister Özdemir: Bund unterstützt mit Hochdruck

Nachdem gestern in Brandenburg der erste Fall von Maul-und Klauenseuche (MKS) in Deutschland seit 1988 bekannt geworden ist, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bereits heute den Seroytp des Virus bestimmt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des FLI hier.

Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: Mit höchstem Einsatz und Expertise unterstützen die Fachleute unseres Friedrich-Loeffler-Instituts bei der Aufklärung des Maul- und Klauenseuchenausbruchs in Brandenburg – dafür gilt mein Dank. Das Nationale Referenzlabor des FLI hat nun Klarheit über den Serotyp des gefundenen Virus geschaffen. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Tierseuche. Es ist gut, dass die Brandenburger und Berliner Behörden schnell reagieren, um eine Ausbreitung zu verhindern. Ziel muss weiter sein, die Maul- und Klauenseuche schnell einzudämmen und die Folgen für Tiere sowie Schäden für unsere Land- und Lebensmittelwirtschaft so gering wie irgend möglich zu halten.

 

Zum Schutz vor der Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche hat zwischenzeitlich auch das Land Berlin veranlasst, dass auf der Grünen Woche, die vom 17. bis 26. Januar 2025 in Berlin stattfindet, keine Klauentiere ausgestellt werden.

Bundesminister Özdemir wird sich am Montag mit Branchenvertretern treffen, um über den Ausbruch der MKS zu beraten. Für Dienstag wurde der Zentrale Krisenstab Tierseuchen einberufen. Gemeinsam mit Brandenburg, das für die Bekämpfung des Ausbruchs zuständig ist, sowie Expertinnen und Experten des FLI hatte der Bundesminister seine Amtskolleginnen und Amtskollegen aus den Ländern bereits am Freitagabend über den aktuellen Stand informiert.

 

 

Der Deutsche Vieh- und Fleischhandelsbund e. V. appelliert vor dem Hintergrund des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg an seine Mitgliedsbetriebe, Tiertransporte von Tieren (Paarhufer) auf das Nötigste zu beschränken und strengstens auf die Einhaltung der Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen zu achten.

Wir müssen nun gemeinsam und solidarisch der Seuche entgegentreten!

 

Das BMEL hat uns soeben das nachfolgende Schreiben bzgl. der Exportzertifizierung übermittelt.

Wir bitten um Beachtung.

 

 

 

Potsdam – Am heutigen 10. Januar 2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland ein Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt. Betroffen ist ein Bestand von 14 Tieren, von denen drei verendet sind.

Die Bestätigung der Untersuchungen des Landeslabors Berlin-Brandenburg erfolgte heute Morgen durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Der Landkreis Märkisch-Oderland hat die Tötung des Bestandes angeordnet und eine Schutzzone im Radius von mindestens 3 Kilometern sowie eine Überwachungszone im Radius von mindestens 10 Kilometern eingerichtet.

Um die Tierseuche einzudämmen hat Ministerin Mittelstädt eine Eilverordnung erlassen: Die Tierseuche Maul- und Klauenseuche ist hochkontagiös und kann sich schnell ausbreiten. Zum jetzigen Zeitpunkt muss durch entsprechende Ermittlungen die bisherige Ausbreitung festgestellt werden. Dazu wird das Veterinäramt vom Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes sowie durch das FLI unterstützt.

Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der MKS ist es erforderlich, das Verbringen von empfänglichen Tieren und von diesen stammenden Produkten zeitweise zu verbieten. Deshalb ist durch die Eilverordnung der Ministerin der Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden für 72 Stunden verboten. Gleiches gilt für in den Tierhaltungsbetrieben von diesen Tieren gewonnenen Körpern oder Tierkörperteilen und Gülle. Somit sind Schlachtbetriebe und der Einzelhandel davon nicht betroffen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Die Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche tritt am 11. Januar 2025 in Kraft und gilt 72 Stunden.

Quelle: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~10-01-2025-maul-und-klauenseuche-in-maerkisch-oderland

 

 

Am heutigen 10. Januar 2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland ein Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche festgestellt. Betroffen ist ein Bestand von 14 Tieren, von denen drei verendet sind.

Die Bestätigung der Untersuchungen des Landeslabors Berlin-Brandenburg erfolgte heute Morgen durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Der Landkreis Märkisch-Oderland hat die Tötung des Bestandes angeordnet und eine Schutzzone im Radius von mindestens 3 Kilometern sowie eine Überwachungszone im Radius von mindestens 10 Kilometern eingerichtet.

Um die Tierseuche einzudämmen hat Ministerin Mittelstädt eine Eilverordnung erlassen: Die Tierseuche Maul- und Klauenseuche (MKS) ist hochkontagiös und kann sich schnell ausbreiten. Zum jetzigen Zeitpunkt muss durch entsprechende Ermittlungen die bisherige Ausbreitung festgestellt werden. Dazu wird das Veterinäramt vom Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes sowie durch das FLI unterstützt.

Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der MKS ist es erforderlich, das Verbringen von empfänglichen Tieren und von diesen stammenden Produkten zeitweise zu verbieten. Deshalb ist durch die Eilverordnung der Ministerin der Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden für 72 Stunden verboten. Gleiches gilt für in den Tierhaltungsbetrieben von diesen Tieren gewonnenen Körpern oder Tierkörperteilen und Gülle. Somit sind Schlachtbetriebe und der Einzelhandel davon nicht betroffen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Die Verordnung tritt am 11.01.2025 in Kraft und gilt 72 Stunden.

Quelle: https://www.agrar-presseportal.de/landwirtschaft/agrarpolitik/maul-und-klauenseuche-in-maerkisch-oderland-ministerin-mittelstaedt-erlaesst-eilverordnung-um-ausbreitung-zu-verhindern-40591.html

 

Fall in Brandenburg durch Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt

 

In Deutschland gibt es erstmals seit 1988 einen Fall von Maul-und-Klauenseuche (MKS). Das Virus wurde bei gehaltenen Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch Oderland, Brandenburg durch das zuständige Landeslabor nachgewiesen und heute im Nationalen Referenzlabor für MKS des bundeseigenen Friedrich-Loeffler-Instituts bestätigt. Die örtlich zuständigen Behörden haben erste Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen eingeleitet. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird zeitnah den Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir informiert noch heute seine Amtskolleginnen und -kollegen der Länder über den aktuellen MKS-Ausbruch.

 

Bundesminister Özdemir: Der Verdachtsfall in Brandenburg hat sich leider bestätigt. Nun geht es darum, so schnell wie möglich herauszufinden, welchen Weg das Virus genommen hat. Unsere Expertinnen und Experten des Friedrich-Loeffler-Institutes unterstützen die Brandenburgischen Landesbehörden dabei mit aller Kraft. Wir verfolgen das Ausbruchsgeschehen sehr genau. Ich werde daher noch heute mit meinen Amtskolleginnen und -kollegen aus den Bundesländern sprechen, um sie über die aktuellen Erkenntnisse zu informieren. Schon Anfang der Woche werde ich mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Branchen sprechen. Zeitnah haben wir zudem den Krisenstab einberufen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, das Virus schnell zurückzudrängen, um die Schäden für unsere Land- und Lebensmittelwirtschaft zu minimieren.

 

Die epidemiologischen Untersuchungen zur Ermittlung der Einschleppungsursachen für das Virus laufen bereits. Die für die Bekämpfung von Tierseuchen zuständigen Landesbehörden in Brandenburg werden hierbei von Seiten des Bundes durch das Friedrich-Loeffler-Institut unterstützt. Derzeit kann noch nicht gesagt werden, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder ob weitere Bestände mit dem Virus infiziert wurden. Das BMEL hat für Dienstag den Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen, um über den Ausbruch der MKS und die möglichen Folgen zu beraten, für Montag ist ein Treffen mit den Branchenverbänden geplant. Bereits heute wird Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir seine zuständigen Amtskollegen aus den Bundesländern über den Stand informieren.

 

Der Zentrale Krisenstab ist beim Ausbruch einer Tierseuche das übergeordnete politische Entscheidungsgremium. Teilnehmer des Krisenstabs sind die Amtschefs der zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder, die für die Tierseuchenbekämpfung zuständig sind. Sie beraten Maßnahmen von überregionaler und politischer Bedeutung und beschließen bei Bedarf ein bundeseinheitliches Vorgehen.

 

Mit der Bestätigung der Seuche verliert Deutschland die Anerkennung als frei von Maul- und Klauenseuche ohne Impfung bei der Weltorganisation für Tiergesundheit. Es wurden bereits Sperrzonen eingerichtet, die betroffenen Tiere wurden getötet und Verbringungsbeschränkungen für empfängliche Tiere (Wiederkäuer und Schweine) verhängt. Obwohl die MKS eine hochkontagiöse Viruskrankheit ist, sind Infektionen des Menschen außerordentlich selten, da der Mensch nur wenig empfänglich ist.

Das BMEL hat seinen Internetauftritt hinsichtlich MKS aktualisiert.

 

Heute Morgen wurde bekannt, dass es einen bestätigten Fall von Maul- und Klauenseuche in Brandenburg im Landkreis Märkisch-Oderland (Hönow, Berliner Autobahnring) bei einer kleinen Wasserbüffelherde gibt.

 

Die zuständige Task-Force ist vor Ort, der Krisenstab tagt am späten Nachmittag. Danach ist mit konkreteren Informationen zu rechnen.

Meldung des FLI (externer Link)

www.moz.de/lokales/seelow/tierseuche-in-maerkisch-oderland-maul-und-klauenseuchenbsp-wasserbueffel-werden-getoetet-77775406.html

 

Update:

Landwirtschaftsministerium ordnet Verbot sämtlicher Bewegungen von Tieren im Land Brandenburg an (Externer Link)

 
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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