DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell
BT-Ausbruchsbetriebe unterliegen ab 14.12.2006 keinen besonderen Beschränkungen mehr; für sie gelten die gleichen Bedingungen wie für alle anderen Betriebe im Gefährdungsgebiet.
Der Beginn der Vektor-freien Zeit ist auf den 1. Dezember 2006 festgelegt worden. Damit treten nach einer Karenzzeitvon 40 Tagen (ab 10. Januar 2007) folgende Erleichterungen in Kraft: • Die Behandlung der Tiere mit Vektor-abwehrenden Mitteln ist nicht mehr nötig (bis zum 10.1.20007 musste jedes einzelne Tier vor dem Verbringen nach außerhalb von NRW behandelt werden) sowie zusätzlich • für alle Tiere, die ab dem 1.12.2006 geboren sind, entfallen die Blutuntersuchungen, die bisher für jedes Zuchttier und Nutztier (> 30 Tage alt) vorgeschrieben sind. Die Tiere, die unter den Bedingungen der Vektor-freien Zeit gehandelt werden, sind nur im Inland zu verbringen und dürfen nicht in einen anderen Mitgliedstaat befördert werden. Quelle: http://www.munlv.nrw.de/verbraucherschutz/tierseuchen/blauzunge/index.php
Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
Die Entscheidung der Kommission vom 15. Dezember 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates hinsichtlich der Leitlinien und Verfahrensvorschriften für die Anwendung der elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht und kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
Soeben wir uns mitgeteilt, dass nunmehr das gesamte Gebiet Niedersachsens im Beobachtungsgebiet liegt.
Es zeichnet sich ab, dass die Befürchtungen des Verbandes leider wahr werden. Oftmals erteilen die Behörden keine Zulassungen, da sie über die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 nicht ausreichend informiert sind oder sich nicht ausreichend informiert fühlen.
Daher unser Appell an die Behörden: Lassen Sie uns gemeinsam Augenmaß wahren: Die Veterinärbehörden bezüglich der unbürokratischen Erteilung der Zulassungen (Eine Bescheinigung alleine dient dem Ziel der Verordnung noch lange nicht!) und auch die Polizeibehörden bei der Kontrolle der Transportunternehmen. Gerne sind wir bereit, auch den Behörden bei der "Umsetzung", der Ausgestaltung der Verordnung, behilflich zu sein. Sollten Sie Probleme mit den zuständigen Behörden haben, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle wenden.
Das BMELV teilt uns soeben in einem Schreiben die Konsequenzen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 (Tierschutz beim Tiertransport) für den Transportplan bei der Durchführung von Transporten mit. Demnach entfällt der bislang übliche Transportplan und wird nach Inkrafttreten der Verordnung am morgigen 5. Januar 2007 durch ein Fahrtenbuch ersetzt.
Das Schreiben des BMELV kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
Die Tierschutztransport-Bußgeldverordnung wurde am 28. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 5. Januar 2007 in Kraft.
Die Verordnung kann im Bereich Interna heruntergeladen werden. Ebenfalls im Bereich Interna haben wir eine Leseversion der Verordnung mit den Bezugstexten zur Verordnung (EG) Nr.1/2005 abgelegt.
Das BMELV teilt uns Folgendes mit:
"Sehr geehrte Damen und Herren, die genannte Verordnung ist im Bundesgesetzblatt Teil I vom 28. Dezember 2006 auf Seite 3383 veröffentlicht worden." Sie tritt somit am Freitag, den 29. Dezember 2006 um 0:00 Uhr in Kraft. Die Verordnung kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
Das BMELV hat uns über das im Betreff genannte Abkommen informiert.
Einzelheiten erhalten Sie im Bereich Interna. 22.12.2006
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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt.
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Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |