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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Blauzungenkrankheit BTV 8 Soeben wir uns mitgeteilt, dass nunmehr das gesamte Gebiet Niedersachsens im Beobachtungsgebiet liegt.
 
Es zeichnet sich ab, dass die Befürchtungen des Verbandes leider wahr werden. Oftmals erteilen die Behörden keine Zulassungen, da sie über die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 nicht ausreichend informiert sind oder sich nicht ausreichend informiert fühlen.
Daher unser Appell an die Behörden:
Lassen Sie uns gemeinsam Augenmaß wahren:
Die Veterinärbehörden bezüglich der unbürokratischen Erteilung der Zulassungen (Eine Bescheinigung alleine dient dem Ziel der Verordnung noch lange nicht!)
und auch die Polizeibehörden bei der Kontrolle der Transportunternehmen.
Gerne sind wir bereit, auch den Behörden bei der "Umsetzung", der Ausgestaltung der Verordnung, behilflich zu sein.
Sollten Sie Probleme mit den zuständigen Behörden haben, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle wenden.
 
Das BMELV teilt uns soeben in einem Schreiben die Konsequenzen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 (Tierschutz beim Tiertransport) für den Transportplan bei der Durchführung von Transporten mit. Demnach entfällt der bislang übliche Transportplan und wird nach Inkrafttreten der Verordnung am morgigen 5. Januar 2007 durch ein Fahrtenbuch ersetzt.
Das Schreiben des BMELV kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
 
Die Tierschutztransport-Bußgeldverordnung wurde am 28. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 5. Januar 2007 in Kraft.
Die Verordnung kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
Ebenfalls im Bereich Interna haben wir eine Leseversion der Verordnung mit den Bezugstexten zur Verordnung (EG) Nr.1/2005 abgelegt.
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Das BMELV teilt uns Folgendes mit:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
die genannte Verordnung ist im Bundesgesetzblatt Teil I vom 28. Dezember 2006 auf Seite 3383 veröffentlicht worden."
Sie tritt somit am Freitag, den 29. Dezember 2006 um 0:00 Uhr in Kraft.
Die Verordnung kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
 
Das BMELV hat uns über das im Betreff genannte Abkommen informiert.
Einzelheiten erhalten Sie im Bereich Interna.
 
Ab dem 5. Januar 2007 wird die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 in der gesamten EU gelten. Um ab diesem Datum Tiere transportieren zu können, schreibt die Verordnung eine Zulassung nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 vor.
 
DEM TIERSCHUTZ VERPFLICHTET! Das BMELV hat uns in einem Schreiben vom 20. Dezember 2006 mitgeteilt, dass es sich mit Nachdruck gegen eine Rückforderung der Exporterstattungen im Zusammenhang mit dem Urteil des EuGH einsetzen wird.
Für diese klare Aussage dürfen wir uns an dieser Stelle ausdrücklich bedanken.
 
In einem Schreiben an den Hessischen Staatsminister Wilhelm Dietzel hat der Verband die Einhaltung der Vereinbarungen mit der betroffenen Wirtschaft angemahnt.
Zum Hintergrund:
In der Vergangenheit hat es eine kaum mehr zählbare Anzahl von Sitzungen und Treffen gegeben, um das Thema der Tierkörperbeseitigung im Land Hessen vernünftig zu regeln.
 
Das BMELV hat sein Programm zur Ratspräsidentschaft übermittelt.
Dieses kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
 
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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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