DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell
Der Geschäftsstelle liegt der Entwurf eines Erlasses des Landes Niedersachsen vom 9. Januar 2007 zur Verordnung (EG) 1/2005 mit Mustern vor.
Der Verband hat hierzu einige Anmerkungen gemacht. Der Entwurf nebst Anlagen kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
In einem gemeinsamen Schreiben vom 11. Januar 2007 an das BMELV haben die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter, der Bundesverband Vieh und Fleisch und der Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion klare Aussagen zur
Umsetzungund Interpretation der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 gefordert. Das Schreiben kann im Bereich Interna (Meldung vom 12. Januar 2007) heruntergeladen werden. 17.01.2007
Der aktuelle Terminplaner für die Internationale Grüne Woche 2007 kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
Das BMELV hat uns soeben Folgendes mitgeteilt:
"Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Bitte um Kenntnisnahme übersende ich als Anlage eine Liste mit in Drittländern zugelassenen Kontrollstellen ." In der Liste sind die Länder Albanien und Russland aufgeführt. Die Liste kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
Das MUF Rheinland-Pfalz teilt uns soeben Folgendes mit:
"Aus gegebenem Anlass sei darauf hingewiesen, dass neben den Erleichterungen der Verbringungsregelungen in der Vektor freien Zeit nach § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 der VO zum Schutz vor der Verschleppung der BT auch die Regelungen für die Vektor aktive Zeit gelten. Für Verbringungen aus der 150 km-Zone können die Regelungen nach § 2 Abs. 2 Nr.1 ( Vektor aktive Zeit ) in bestimmten Fällen einfacher sein, da hierfür keine Genehmigung durch die zuständige Behörde erforderlich ist. Die Tabelle der Verbringungsregelungen in der Vektor freien Zeit ist daher um die Bestimmungen des § 2 Abs. 2 Nr. 1 der o. g. VO ergänzt worden ( siehe Anlage). Durch die Neunte VO zur Änderung der VO zum Schutz vor der Verschleppung der BT ist nach § 2 Abs. 3 b) nur noch eine serologische Untersuchung erforderlich. Auch dies wurde in der Tabelle geändert." Das komplette Schreiben mit den Anlagen kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:
"Als Anlage übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme ein Multilaterales Übereinkommen zwischen B, D, F, L und NL zum Verbringen von Wiederkäuern infolge der Blauzungenkrankheit einschließlich deutscher Übersetzung. Das Multilaterale Übereinkommen vom 15.09.2006 wird gleichzeitig außer Kraft gesetzt." Das Übereinkommen kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
Am heutigen Tag ging bei der Geschäftsstelle ein gefälschter "Aufnahmeantrag" für die Mitgliedschaft im Bundesfachverband Fleisch e. V. ein.
Wir weisen nachdrücklich darauf hin, • dass es sich bei diesem Antrag um eine Fälschung handelt und der Bundesfachverband Fleisch e. V. nichts mit dem Antrag zu tun hat; • dass wir zu keinem Zeitpunkt derart gestaltete Aufnahmeanträge verwendet haben. Strafantrag unsererseits wird gestellt! Der Antrag wurde ausweislich des Poststempels am 10.1.2007 vom Postamt Stuttgart 141, Postleitzahl 70163, versandt. Offensichtlich wird hier versucht, in den Besitz von Kontendaten von Firmen zu gelangen, um anschließend mittels des Lastschriftauftrages Beträge von den Konten abzubuchen. Oftmals vergehen einige Tage, bis der Kontoinhaber dies bemerkt und der oder die Betrüger sind nicht mehr dingfest und haftbar zu machen. 11.01.2007
Das BMELV teilt uns Folgendes mit:
"…die Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 11. Januar 2007 wird heute im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 12. Januar 2007 in Kraft. …" Die Verordnung kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
BT-Ausbruchsbetriebe unterliegen ab 14.12.2006 keinen besonderen Beschränkungen mehr; für sie gelten die gleichen Bedingungen wie für alle anderen Betriebe im Gefährdungsgebiet.
Der Beginn der Vektor-freien Zeit ist auf den 1. Dezember 2006 festgelegt worden. Damit treten nach einer Karenzzeitvon 40 Tagen (ab 10. Januar 2007) folgende Erleichterungen in Kraft: • Die Behandlung der Tiere mit Vektor-abwehrenden Mitteln ist nicht mehr nötig (bis zum 10.1.20007 musste jedes einzelne Tier vor dem Verbringen nach außerhalb von NRW behandelt werden) sowie zusätzlich • für alle Tiere, die ab dem 1.12.2006 geboren sind, entfallen die Blutuntersuchungen, die bisher für jedes Zuchttier und Nutztier (> 30 Tage alt) vorgeschrieben sind. Die Tiere, die unter den Bedingungen der Vektor-freien Zeit gehandelt werden, sind nur im Inland zu verbringen und dürfen nicht in einen anderen Mitgliedstaat befördert werden. Quelle: http://www.munlv.nrw.de/verbraucherschutz/tierseuchen/blauzunge/index.php
Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |