DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell24.11.2006
Die Anordnung sowie eine Übersicht über die Blauzungenkrankheit mit Stand vom 23.11.06, 16.40 Uhr finden Sie im Bereich Interna.
Teile des Landkreises Hameln-Pyrmont wurden durch Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung
zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit vom 17. November 2006 zur 20 km Zone erklärt. Die Allgemeinverfügung mit den entsprechenden Regelungen finden Sie im Bereich Interna 22.11.2006
Die BSE Statistik finden Sie im Bereich Interna
22.11.2006
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verbraucherrechte beim Kauf von jungen Haustieren gestärkt. Nach einem Urteil dürfen etwa Fohlen von Pferdehändlern nicht als "gebrauchte" Sache verkauft werden. Die Unterscheidung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren ist für das Rückgaberecht bei später festgestellten Mängeln von Bedeutung. Die Verjährungsfrist bei neuen Sachen beträgt zwei Jahre, bei gebrauchten nur ein Jahr.
Die Pressemitteilung finden Sie im Bereich Interna 21.11.2006
Das BMELV teilt Folgendes mit:
"Das ungarische Landwirtschaftsministerium hat mitgeteilt, dass Ungarn Lieferungen sowie den Transit von lebenden Wiederkäuern, Sperma und Embryonen zulässt, die die Auflagen der Entscheidung 2005/393/EG der Kommission vom 23. Mai 2005 zur Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen in Bezug auf die Blauzungenkrankheit und zur Regelung der Verbringung von Tieren innerhalb der und aus diesen Zonen erfüllen." Die genauen Regelungen finden Sie im Bereich Interna Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit >>>
Freitag, 17.11.2006 11:15 Uhr
Bei einem Rind in einem Betrieb in Bad Bentheim ist am gestrigen Donnerstag, 16. November, der Ausbruch der Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt worden. Derzeit wird der übrige Tierbestand (ca. 80 Rinder) beprobt. Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat aus diesem Grund für alle empfängliche Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen) haltenden Betriebe um den betroffenen Betrieb ein 20-km Sperrgebiet zum Schutz gegen die Verschleppung der Blauzungenkrankheit eingerichtet. Folgende Städte und Gemeinden liegen innerhalb dieser Sperrzone: Bad Bentheim, Neuenhaus, Nordhorn und Schüttorf und die Gemeinden Engden, Halle, Isterberg, Lage, Ohne, Quendorf, Samern, Suddendorf und Wietmarschen. Die Blauzungenkrankheit ist eine für den Menschen ungefährliche Tierseuche. Sie wird durch Stechmücken übertragen und kommt ursprünglich aus Afrika. Die Insekten kommen eigentlich nicht in nördlichen Klimazonen vor. Wie die Seuche dennoch nach Europa gelangen konnte, wird zurzeit erforscht.
Das MUFV Rheinland-Pfalz teilt uns soeben Folgendes mit:
"beiliegend übersende ich die aktuelle Blauzungenkrankheit-Gebietskulisse (20-km-Zone) und den Entwurf der aktuellen tierseuchenrechtliche Anordnung des LUA vom 17.11.06, die am 20.11.06 veröffentlicht wird und am 21.11.06 in Kraft tritt. Die Erweiterung der 20-km-Zone wurde aufgrund eines Antikörpernachweises der Blauzungenkrankheit im Landkreis Bernkastel-Wittlich erforderlich. Damit schließt sich die Lücke zwischen den 20-km-Zonen im Norden und im Landkreis Trier-Saarburg. " Die erwähnten Dokumente können Sie im Bereich Interna herunterladen.
Nach amtlicher Feststellung der BT in Heidenrod-Niedermeilingen, Rheingau-Taunus-Kreis, hat uns das hessische Ministerium dankenswerterweise die aktuelle Gebietskulisse übersandt.
Bedingt durch die Ausweitung der 150 km-Zone, sind Bayern und Baden-Württemberg davon ebenfalls betroffen. Weitere Informationen im Bereich Interna.
Nachdem gestern in Lengerich, Kreis Steinfurt die Blauzungenkrankheit in einem Rinderbestand amtlich festgestellt wurde, muß das bisher bestehende Gefährdungsgebiet wie folgt erweitert werden:
Das gesamte Gebiet der Gemeinden Hagen, Hasbergen und der Städte Georgsmarienhütte und Osnabrück. Damit umfasst das Gefährdungsgebiet folgendes Gebiet: SIEHE INTERNA! Im Gefährdungsgebiet gelten für das Halten von empfänglichen Tieren folgende Vorschriften: SIEHE INTERNA! Im Bereich Interna haben wir auch die Allgemeinverfügung des Landkreises Osnabrück vom 13. November 2006 und Karten des betroffenen Gebietes hinterlegt. |
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |