DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell23.01.2007
![]() Wir werden hier versuchen, dass die Aufgabe der Selbständigkeit nicht zu einer weiteren unerträglichen Erhöhung der Beiträge für unsere Mitgliedsunternehmen führen wird. Hierzu benötigen wir die breite Unterstützung der Mitgliedsunternehmen! Das Schreiben der FBG sowie unser Antwortschreiben können Sie im Bereich Interna einsehen.
Von Seiten einiger Mitgliedsunternehmen im Land Baden-Württemberg wurde dem BVVF mitgeteilt, dass das Land Baden-Württemberg grundsätzlich keine Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot erteilen möchte. Als Begründung wird von Seiten des zuständigen Hoheitsträgers angeführt, dass im Bundesland Bayern auch keine Ausnahmegenehmigungen erteilt würden.
Dem BVVF liegt jedoch ein Schreiben vor, aus dem sich genau das Gegenteil ergibt! ![]() Leider ist das Schreiben in weiten Teilen nur eine Wiederholung des Wortlautes der Verordnung. Wir haben daher an das Ministerium geschrieben und um weitere Unterlagen gebeten. Sowohl die Erläuterungen des Ministeriums als auch unser Schreiben können Sie im Bereich Interna einsehen. ![]() "Im Nachgang zu meiner Mail vom 15.01.2007 übersende ich nochmals die Arbeitsübersetzung, da in dem Zusatz zur Gesundheitsbescheinigung noch ein Fehler enthalten war. Bezugnehmend auf einige hier aufgelaufene Nachfragen vertrete ich zum Verhältnis des Übereinkommens und der Entscheidung 2005/393/EG folgende Auffassung: …" ![]() Der Verband hat hierzu einige Anmerkungen gemacht. Der Entwurf nebst Anlagen kann im Bereich Interna heruntergeladen werden. ![]() Umsetzungund Interpretation der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 gefordert. Das Schreiben kann im Bereich Interna (Meldung vom 12. Januar 2007) heruntergeladen werden. 17.01.2007
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Das BMELV hat uns soeben Folgendes mitgeteilt:
"Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Bitte um Kenntnisnahme übersende ich als Anlage eine Liste mit in Drittländern zugelassenen Kontrollstellen ." In der Liste sind die Länder Albanien und Russland aufgeführt. Die Liste kann im Bereich Interna heruntergeladen werden. ![]() "Aus gegebenem Anlass sei darauf hingewiesen, dass neben den Erleichterungen der Verbringungsregelungen in der Vektor freien Zeit nach § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 der VO zum Schutz vor der Verschleppung der BT auch die Regelungen für die Vektor aktive Zeit gelten. Für Verbringungen aus der 150 km-Zone können die Regelungen nach § 2 Abs. 2 Nr.1 ( Vektor aktive Zeit ) in bestimmten Fällen einfacher sein, da hierfür keine Genehmigung durch die zuständige Behörde erforderlich ist. Die Tabelle der Verbringungsregelungen in der Vektor freien Zeit ist daher um die Bestimmungen des § 2 Abs. 2 Nr. 1 der o. g. VO ergänzt worden ( siehe Anlage). Durch die Neunte VO zur Änderung der VO zum Schutz vor der Verschleppung der BT ist nach § 2 Abs. 3 b) nur noch eine serologische Untersuchung erforderlich. Auch dies wurde in der Tabelle geändert." Das komplette Schreiben mit den Anlagen kann im Bereich Interna heruntergeladen werden. ![]() "Als Anlage übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme ein Multilaterales Übereinkommen zwischen B, D, F, L und NL zum Verbringen von Wiederkäuern infolge der Blauzungenkrankheit einschließlich deutscher Übersetzung. Das Multilaterale Übereinkommen vom 15.09.2006 wird gleichzeitig außer Kraft gesetzt." Das Übereinkommen kann im Bereich Interna heruntergeladen werden. |
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KOMPETENZ AUS EINER HAND! In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt.
Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“.
Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Das geht nicht!
Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
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Kontaktinformationen auf einen Blick
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |