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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/214 vom 17.02.2022 erfolgte die Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620, die Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit dem Status seuchenfrei und genehmigten Tilgungsprogrammen in Bezug auf bestimmte Seuchen listet. Erstmalig wurden Mitgliedstaaten und Zonen mit dem Status frei von BVD (Österreich, Finnland, Schweden und Teile Deutschlands) und mit einem genehmigtem BVD- Tilgungsprogramm (übrige Teile Deutschlands) veröffentlicht. Der Status der Bundesländer und Landkreise im Einzelnen ist dem Anhang VI der genannten Verordnung zu entnehmen. Diese und eine Abbildung mit der Gebietskulisse finden Sie im Anhang. Auf der vom Friedrich- Loeffler-Institut (FLI) betriebenen Webseite des TierSeuchenInformationsSystems (TSIS) wird darüber hinaus in Übereinstimmung mit Artikel 38 der Verordnung (EU) 2016/429 eine aktuelle Liste der seuchenfreien Gebiete Deutschlands geführt, die alle relevanten Seuchen umfasst (https://tsis.fli.de/Home/BMEL/_fserve.aspx?f=ET5OLk8%2fVPmjJr12iMRfPA%3d%3d), sowie ergänzend eine Liste der von genehmigten Tilgungsprogrammen abgedeckten Gebiete Deutschlands.

….

Die neue Abfragefunktion in HIT steht den Tierhaltern und (in erweiterter Form) den Veterinärbehörden vom 01.04.2022 an zur Verfügung. Eine Anleitung dazu ist auf der Hilfeseite in HIT hinterlegt.

Das Schreiben des BMEL und die Anlagen hierzu können im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) teilt auf ihrer Internetpräsenz wie folgt mit:

Unter bestimmten Marktkonstellationen ist die EU-Kommission ermächtigt, zur Entlastung auf dem Schweinefleischmarkt Maßnahmen zur Beihilfegewährung zur privaten Lagerhaltung zu beschließen. Mit VO (EU) 2022/470 vom 23. März 2022, veröffentlicht am 24. März 2022, hat die EU-Kommission die Marktordnungsmaßnahme Private Lagerhaltung von Schweinefleisch eröffnet. Diese Verordnung tritt am 25. März 2022 in Kraft.

Anträge können ab 25. März 2022 unter den Bedingungen der nachfolgend veröffentlichten Bekanntmachung Nr. 08/22/51 schriftlich oder per Telefax bei der BLE unter Verwendung des Formblattes (Anlage 1 der Bekanntmachung) eingereicht werden.

Einreichungsschluss: 29. April 2022

Zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrages muss eine Sicherheit in Höhe von 20 % des beantragten Beihilfebetrages geleistet worden sein (vgl. Nr. 5.1.2 und Nr. 5.5 der Bekanntmachung). …

Die Bekanntmachung und die Anlagen finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

www.ble.de/DE/Themen/Marktorganisation/Private-Lagerhaltung/Schweinefleisch/schweinefleisch_node.html

 

 

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT teilt uns soeben wie folgt mit (Gz.: 6230-0023#2022/0001):

Sehr geehrte Damen und Herren,

Rheinland-Pfalz ist seit Mitte Februar 2022 offiziell frei von der Rinderseuche BVD (Bovine Virusdiarrhoe). Zur Aufrechterhaltung des BVD-Freiheitsstatus müssen derzeit noch alle in Deutschland neu geborenen Kälber mittels Ohrstanze auf BVD untersucht werden (Probenahme jetzt innerhalb von 20 Tagen nach der Geburt vorgeschrieben). Hierbei passiert es immer wieder, dass leere Ohrstanzgefäße an das LUA gesendet werden - dies betrifft jährlich mehrere Hundert Proben in Rheinland-Pfalz.

Das LUA teilt den Betrieben in diesen Fällen mit, dass von dem betroffenen Kalb erneut eine Probe einzusenden ist, wobei manche Betriebe Blut, andere eine Ersatz-Ohrstanze (grüne Knopf-Ohrmarke) einsenden.
Um den Aufwand und die Kosten der Nachuntersuchung für alle möglichst gering zu halten, wird empfohlen künftig ausschließlich eine Ersatz-Ohrstanze (mit grüner Knopf-Ohrmarke) von dem Kalb zu nehmen.

 
VFZ 11/2022 Einigkeit mach stark: Der freie Viehhandel hilft!

Ein Hilfskonvoi für die Ukraine, sozusagen aus dem Boden gestampft: Große Hilfsbereitschaft, beispielloses Engagement vieler und eine gute Vernetzung machten es möglich.

Darüber berichtet die Handelszeitung Vieh und Fleisch VFZ in ihrer aktuellen Ausgabe.

 

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat uns einen Erlass für lange Beförderungen von Hausequiden, Hausrindern, Hausschafen, Hausziegen und Hausschweinen nach und durch Russland, Belarus und in und durch die Ukraine übermittelt.

Hierin heißt es unter anderem:

Aufgrund des Kriegsgeschehens in der Ukraine ist bis auf Weiteres ab sofort davon abzusehen, Tiertransporte der o.g. Nutztiere nach und durch Russland, Belarus und in und durch die Ukraine zu genehmigen.

 

Den Erlass können Sie im Bereich Interna herunterladen.

 

 

 

Die SOKO Tierschutz e. V. - die SOKO Tierschutz e.V. ist laut Internetpräsenz als gemeinnützig anerkannt - kündigt in den sozialen Medien an, dass Sie ab sofort jede Bewegung von Tiertransporten in Deutschland erfassen möchte. Dazu fordert Sie die Leser des Aufrufs auf, Fotografien von Transportfahrzeugen und Anhängern zu fertigen, auf denen das Kennzeichen ersichtlich sein soll und außerdem dokumentiert werden soll, wo das jeweilige Foto zu welchem Zeitpunkt aufgenommen wurde.

Der Aufruf schließt mit den Worten, dass keine Risiken eingegangen werden sollten, weil Tiertransportfahrer teilweise unberechenbar sind.

Die abschließenden beiden Worte lauten:
Gute Jagd.

Da die SOKO Tierschutz in Bayern ansässig ist (Vereinsregister Amtsgericht Augsburg VR201300; Steuernummer: 143/221/90884), beabsichtigt der Bayerische Vieh- und Fleischhandelsverband e.V. rechtliche Schritte einzuleiten.

Die SOKO Tierschutz e. V. ruft also öffentlich zur Jagd auf Fahrer von Tiertransporten auf. Aus dem Gesamtzusammenhang des Aufrufs ist ersichtlich, dass nach Ansicht der SOKO Tierschutz e. V. Tiertransporte und die damit beschäftigten Teile der Bevölkerung diskreditiert und bekämpft werden müssen.

 

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT teilt uns soeben wie folgt mit (Gz.: 104-85 210-6-3/1/2020-3 (alt))

Sehr geehrte Damen und Herren,
das ganze Land Rheinland-Pfalz hat die Anerkennung des Status BVD seuchenfrei in der Rinderpopulation von der EU-Kommission erhalten. Dies erfolgte mit der Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/214 vom 17. Februar 2022 (s. Anlage).

Durch die Anerkennung der BVD-Seuchenfreiheit und zur deren Aufrechterhaltung ist für das gesamte Land Rheinland-Pfalz ein Einstallungsverbot für BVD-geimpfte Tiere zu erlassen. Ferner besteht ein BVD-Impfverbot (mit Ausnahmeregelung) für alle rheinland-pfälzischen Betriebe. Die entsprechendeTierseuchenrechtliche Verfügung des Landesuntersuchungsamtes vom 25.02.2022 ist als Anlage beigefügt. Sie wird heute in den Zeitungen veröffentlich und tritt morgen Samstag, 26.02.2022, in Kraft.

 

 
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. findet voraussichtlich am 20. und 21. Oktober 2022 in Dublin statt.
Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

 

Seit dem 1. Oktober 2021 gelten neue Tarife für die Lkw-Maut in Deutschland rückwirkend zum 28. Oktober 2020. Der Mautsatz-Anteil für die Infrastrukturkosten ist gesunken, der Mautsatz-Anteil für die Luftverschmutzungskosten gestiegen. Insgesamt sind die Mauttarife pro Kilometer in Abhängigkeit der Schadstoffklasse leicht gesunken.

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat hierfür eine eine Online-Plattform freigeschaltet, über die Sie einen Antrag auf Mauterstattung einreichen können. Erstattet werden kann der Mautsatz-Anteil aufgrund des 2. EEMD-Gesetzes für die Infrastrukturkosten für Fahrten innerhalb des Zeitraums vom 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021.

Der Anspruch kann bis Ende 2023 geltend gemacht werden.

 

 

A1/Hansalinie. Im Rahmen einer einwöchigen Kontrollwoche haben Beamte der Autobahnpolizei Sittensen gezielt Verkehrskontrollen zum Thema Lebendviehtransporte auf der A1 zwischen Bremen und Hamburg durchgeführt. Diese Kontrollen wurden gleichzeitig zur internen Fortbildung auf dem Gebiet rund um das Tierwohl im Straßenverkehr genutzt.

An zwei Tagen wurde ein Kontroll-Team der Polizei per Kamera begleitet. Zusammen wurden Aufnahmen für die Produktionsreihe Achtung, Kontrolle gedreht.

Bei den Kontrollen wurden annähernd 85 Tiertransporte aus vier Ländern angehalten und überprüft. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf das Wohlergehen der Tiere gelegt- haben die Tiere genügend Platz, wie ist der gesamt Eindruck der Tiere, wie schwer ist das Fahrzeug, sind alle Genehmigungen vorhanden.

Ein Schweinelaster hatte diese Kontrolle bitter nötig. Bei dem kontrollierten Transportunternehmen aus den Niederlanden wurde die zulässige Gesamtmasse von 40 Tonnen erheblich überschritten. Der Laster brachte ganze 45.600 kg auf die Waage. Beladen war das Fahrzeug mit 650 Ferkeln, welche auf dem Weg von Dänemark nach Cloppenburg waren. Insgesamt hatte der Fahrer knapp 150 Ferkel zu viel geladen. Gegen das Transportunternehmen wird nun eine Anzeige gefertigt. Darüber hinaus müssen die Verantwortlichen mit einer Gewinnabschöpfung rechnen, sodass das Transportunternehmen mit der verbotswidrigen Fahrt keinen finanziellen Gewinn erzielen kann.

Bei den kontrollierten Tiertransporten wurde zudem mehrfach festgestellt, dass die Transportbücher nicht immer richtig ausgefüllt wurden. Weiterhin waren oftmals die Auslaufstutzen der Ladeflächen nicht richtig geschlossen, sodass Fäkalien auf die Straße laufen konnten.

Erfreulicher Weise gab es aber auch viele Kontrollen, bei denen die Beamten keinerlei Beanstandungen hatten und die Lkw-Fahrer nach einem lobenden Gespräch aus den Kontrollen entlassen werden konnten. (Hervorhebung nicht in der Originalmeldung)

Quelle: www.presseportal.de/blaulicht/pm/59459/5127710

 
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 - Foto: (C) Steinke
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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