DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell20.08.2021
Das MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU RHEINLAND-PFALZ teilt uns wie folgt mit: Verkehrsministerin Daniela Schmitt hat Lkw-Fahrten an Sonn- und Feiertagen zum Zweck von Aufräumarbeiten sowie zur Versorgung der Bevölkerung in den Hochwassergebieten in Rheinland-Pfalz erlaubt und eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt. Diese wird nun sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Nordrhein-Westfalen bis einschließlich Sonntag, 28.11. verlängert. Beide Bundesländer stimmen sich bei der Bewältigung der Flutkatastrophe eng ab. Die Ausnahmegenehmigung finden Sie im Anhang. Sie gilt zunächst bis 28. November 2021, also bis einschließlich zum letzten Sonntag im November.
Das BMEL hat uns heute mit Schreiben vom gestrigen Tag den aktuellen Sachstand für die Ausfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus der Bundesrepublik Deutschland in das Vereinigte Königreich (Implementierung des mehrstufigen Verfahrens) übermittelt. Weiter….. im Bereich Interna. Zu den Aufnahmen in der Sendung des Magazins FAKT vom 27. Juli 2021 nimmt der Deutsche Vieh- und Fleischhandelsbund e. V. (DVFB) wie folgt Stellung:
Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e. V. ist entsetzt und schockiert!
Der Deutsche Vieh- und Fleischhandelsbund e. V. (DVFB) zeigt sich über die unter anderem in der Sendung FAKT vom 27. Juli 2021 gezeigten Bilder entsetzt und schockiert und verurteilt die in den Aufnahmen gezeigten Handlungen auf das Schärfste!
Osterloh begrüßte nachdrücklich den Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes des zuständigen Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, das in dem Bericht genannte Unternehmen mit sofortiger Wirkung aus dem Verband auszuschließen. Der Vieh- und Fleischhandelsverband Nordrhein-Westfalen e. V. zeigt sich über die unter anderem in der Sendung FAKT vom 27. Juli 2021 gezeigten Bilder entsetzt und schockiert und verurteilt die in den Aufnahmen gezeigten Handlungen auf das Schärfste! Der geschäftsführende Vorstand des Verbandes hat das im Beitrag genannte Unternehmen mit sofortiger Wirkung aus dem Verband ausgeschlossen. 26.07.2021
Das Vereinigte Königreich hat am 21.07.2021 eine überarbeitete Version des www.gov.uk/government/publications/the-border-operating-model Des Weiteren wurden Musterbescheinigungen für zuständige Behörden und Wirtschaftsbeteiligte für den Export aus der EU oder Drittländern nach Großbritannien, die Kanalinseln und die Isle of Man erstellt. Die Musterbescheinigungen für den Export von Produkten und Nebenprodukten tierischen Ursprungs, darunter auch Heimtierfutter sind unter folgendem Link eingestellt: • Health certificates for animal and animal product exports to GB Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Tieren aus zwei Hauschweinbeständen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Afrikanische Schweinepest heute in den Proben nachgewiesen. Es handelt sich damit um die ersten Fälle der Tierkrankheit bei Hausschweinen in Deutschland. Bislang war die ASP in Deutschland nur bei Wildschweinen aufgetreten. Die ASP ist für Menschen ungefährlich. Sie kann weder durch den Verzehr von Schweinefleisch noch Kontakt zu Tieren auf den Menschen übertragen werden. 15.07.2021
Wir halten zusammen! Die Bilder aus den Hochwassergebieten sind schockierend! Viehhandelsunternehmen, die Hilfe benötigen und Viehhandelsunternehmen, die Hilfe anbieten, bitte bei der Geschäftsstelle melden (02282807946)!
Das MKUEM Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 104-85 200-12-3/1/2019-2) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren, Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat seine Informationen aktualisiert.
25.06.2021
Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung am 25. Juni 2021 unter anderem beschlossen (Drucksache 394/21 (Beschluss) vom 25.06.21) dass es aus In der Begründung heißt es:
In dieser immunologischen Lücke (3. bis 4. Lebenswoche) ist kein ausreichender Immunschutz gegeben. Die Änderung hat erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe und Strukturen. In den Herkunftsbetrieben müssen ausreichende räumliche sowie personelle Kapazitäten geschaffen werden (bauliche Maßnahmen zur Einrichtung zusätzlicher Haltungssysteme gemäß TierSchNutztV, Anschaffung weiterer Kälberiglus, Erhöhung des Betreuungsaufwandes und des entsprechenden Personals für die Kälber aufgrund längerer Verweilzeit usw.). Bei den Transporten ist der Platzbedarf pro Tier auf den Transportfahrzeugen größer, was wiederum wirtschaftliche Folgen hat. Die Übergangszeit beträgt 12 Monate nach der Verkündung der Änderungsverordnung. In der Begründung heißt es hierzu:
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |