DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
AktuellDer Vieh- und Fleischhandelsverband Nordrhein-Westfalen e. V. zeigt sich über die unter anderem in der Sendung FAKT vom 27. Juli 2021 gezeigten Bilder entsetzt und schockiert und verurteilt die in den Aufnahmen gezeigten Handlungen auf das Schärfste! Der geschäftsführende Vorstand des Verbandes hat das im Beitrag genannte Unternehmen mit sofortiger Wirkung aus dem Verband ausgeschlossen. 26.07.2021
Das Vereinigte Königreich hat am 21.07.2021 eine überarbeitete Version des www.gov.uk/government/publications/the-border-operating-model Des Weiteren wurden Musterbescheinigungen für zuständige Behörden und Wirtschaftsbeteiligte für den Export aus der EU oder Drittländern nach Großbritannien, die Kanalinseln und die Isle of Man erstellt. Die Musterbescheinigungen für den Export von Produkten und Nebenprodukten tierischen Ursprungs, darunter auch Heimtierfutter sind unter folgendem Link eingestellt: • Health certificates for animal and animal product exports to GB Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Tieren aus zwei Hauschweinbeständen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Afrikanische Schweinepest heute in den Proben nachgewiesen. Es handelt sich damit um die ersten Fälle der Tierkrankheit bei Hausschweinen in Deutschland. Bislang war die ASP in Deutschland nur bei Wildschweinen aufgetreten. Die ASP ist für Menschen ungefährlich. Sie kann weder durch den Verzehr von Schweinefleisch noch Kontakt zu Tieren auf den Menschen übertragen werden. 15.07.2021
Wir halten zusammen! Die Bilder aus den Hochwassergebieten sind schockierend! Viehhandelsunternehmen, die Hilfe benötigen und Viehhandelsunternehmen, die Hilfe anbieten, bitte bei der Geschäftsstelle melden (02282807946)!
Das MKUEM Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 104-85 200-12-3/1/2019-2) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren, Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat seine Informationen aktualisiert.
25.06.2021
Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung am 25. Juni 2021 unter anderem beschlossen (Drucksache 394/21 (Beschluss) vom 25.06.21) dass es aus In der Begründung heißt es:
In dieser immunologischen Lücke (3. bis 4. Lebenswoche) ist kein ausreichender Immunschutz gegeben. Die Änderung hat erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe und Strukturen. In den Herkunftsbetrieben müssen ausreichende räumliche sowie personelle Kapazitäten geschaffen werden (bauliche Maßnahmen zur Einrichtung zusätzlicher Haltungssysteme gemäß TierSchNutztV, Anschaffung weiterer Kälberiglus, Erhöhung des Betreuungsaufwandes und des entsprechenden Personals für die Kälber aufgrund längerer Verweilzeit usw.). Bei den Transporten ist der Platzbedarf pro Tier auf den Transportfahrzeugen größer, was wiederum wirtschaftliche Folgen hat. Die Übergangszeit beträgt 12 Monate nach der Verkündung der Änderungsverordnung. In der Begründung heißt es hierzu:
25.06.2021
Das BMEL teilt in einer Presseerklärung heute (!) wie folgt mit: In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat gleich mehrere Gesetze und Verordnungen der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, beschlossen: …Das Bundesministerium verschärft die Anforderungen beim Tiertransport:
Julia Klöckner:
Quelle: BMEL Pressemitteilung Nummer 108 vom 28. Mai 2021 Im Amtsblatt der Europäischen Union - L 222/13, S. 15 - (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2021:222:FULL&from=DE) wurde heute die Änderung der Gebiete, die als Die Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung (22. Juni 2021) in Kraft, dh. sie ist ab dem 25. Juni 2021 auch anwendbar.
An die Bundesgeschäftsstelle wird immer wieder die Frage herangetragen, ob Viehhandelsunternehmen und Schlachthöfen zur kritischen Infrastruktur zählen und somit die hier tätigen Personen auch unter die Gruppe der Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität fallen. Die Stellungnahme finden Sie im Bereich Interna.
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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt.
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Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
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Das geht nicht!
Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |