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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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VIEH- UND FLEISCHHANDELSVERBAND - NORDRHEIN - WESTFALEN e. V.

Der Vieh- und Fleischhandelsverband Nordrhein-Westfalen e. V. zeigt sich über die unter anderem in der Sendung FAKT vom 27. Juli 2021 gezeigten Bilder entsetzt und schockiert und verurteilt die in den Aufnahmen gezeigten Handlungen auf das Schärfste!

Der geschäftsführende Vorstand des Verbandes hat das im Beitrag genannte Unternehmen mit sofortiger Wirkung aus dem Verband ausgeschlossen.

 
26.07.2021

Das Vereinigte Königreich hat am 21.07.2021 eine überarbeitete Version des Border Operating Models herausgegeben.
In dem Kapitel 2021 Update wird ein Überblick über den aktualisierten Zeitplan zur Einführung der Grenzkontrollen gegeben. Der Navigation guide beinhaltet tabellarisch zusammengefasst die Neuerungen und Änderungen zu den einzelnen Themengebieten. Das aktualisierte Border Operating Model ist unter folgendem Link abrufbar.

www.gov.uk/government/publications/the-border-operating-model

Des Weiteren wurden Musterbescheinigungen für zuständige Behörden und Wirtschaftsbeteiligte für den Export aus der EU oder Drittländern nach Großbritannien, die Kanalinseln und die Isle of Man erstellt. Die Musterbescheinigungen für den Export von Produkten und Nebenprodukten tierischen Ursprungs, darunter auch Heimtierfutter sind unter folgendem Link eingestellt:

• Health certificates for animal and animal product exports to GB

www.gov.uk/government/collections/health-certificates-for-animal-and-animal-product-imports-to-great-britain

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Tieren aus zwei Hauschweinbeständen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Afrikanische Schweinepest heute in den Proben nachgewiesen. Es handelt sich damit um die ersten Fälle der Tierkrankheit bei Hausschweinen in Deutschland. Bislang war die ASP in Deutschland nur bei Wildschweinen aufgetreten. Die ASP ist für Menschen ungefährlich. Sie kann weder durch den Verzehr von Schweinefleisch noch Kontakt zu Tieren auf den Menschen übertragen werden.

 

Wir halten zusammen!

Die Bilder aus den Hochwassergebieten sind schockierend!

Viehhandelsunternehmen, die Hilfe benötigen und Viehhandelsunternehmen, die Hilfe anbieten, bitte bei der Geschäftsstelle melden (02282807946)!

GEMEINSAM SIND WIR STARK!

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das MKUEM Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 104-85 200-12-3/1/2019-2) wie folgt mit:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass die zunächst bis zum 30. Juni 2021 befristete Impfbeihilfe, zur Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit (BTV), bis zum 31. Dezember 2022 fortgeführt werden kann.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat seine Informationen aktualisiert.

 

 

Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung am 25. Juni 2021 unter anderem beschlossen (Drucksache 394/21 (Beschluss) vom 25.06.21) dass es aus Tierschutzsicht … notwendig (ist), Kälber erst ab der 5. Lebenswoche zu transportieren.

In der Begründung heißt es:

In einem Alter von etwa 2 Lebenswochen hat die Konzentration der über das Kolostrum aufgenommenen Antikörper bereits stark abgenommen, das eigene Immunsystem ist jedoch frühestens in einem Alter von etwa 4 Wochen hinreichend belastbar.

In dieser immunologischen Lücke (3. bis 4. Lebenswoche) ist kein ausreichender Immunschutz gegeben.

Die Änderung hat erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe und Strukturen.

In den Herkunftsbetrieben müssen ausreichende räumliche sowie personelle Kapazitäten geschaffen werden (bauliche Maßnahmen zur Einrichtung zusätzlicher Haltungssysteme gemäß TierSchNutztV, Anschaffung weiterer Kälberiglus, Erhöhung des Betreuungsaufwandes und des entsprechenden Personals für die Kälber aufgrund längerer Verweilzeit usw.).

Bei den Transporten ist der Platzbedarf pro Tier auf den Transportfahrzeugen größer, was wiederum wirtschaftliche Folgen hat.

Die Übergangszeit beträgt 12 Monate nach der Verkündung der Änderungsverordnung. In der Begründung heißt es hierzu: Daher ist eine Übergangszeit von einem Jahr notwendig.

 

 

Das BMEL teilt in einer Presseerklärung heute (!) wie folgt mit:

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat gleich mehrere Gesetze und Verordnungen der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, beschlossen:

Das Bundesministerium verschärft die Anforderungen beim Tiertransport:

  • Bei einer Außentemperatur von mehr als 30 Grad Celsius in Transportmitteln ohne Lüftung und weitere Ausstattungsmerkmale muss der Transport zum Schlachthof innerhalb von viereinhalb Stunden beendet sein.
  • Im Gegensatz zur Europäischen Transportverordnung werden dadurch national auch Transporte mit einer Dauer von unter acht Stunden reglementiert.
  • Verstöße gegen die durch das europäische Recht vorgegebenen Temperaturanforderungen werden künftig als Ordnungswidrigkeit auch bei Beförderungen von unter acht Stunden zu einem Schlachtbetrieb geahndet und mit Bußgeld bewehrt.

Julia Klöckner: Gerade im Sommer bei hohen Temperaturen müssen wir vermeiden, dass den Tieren durch Hitze vermeidbare Leiden zugefügt werden. Deshalb setze ich hier strengere Regeln für Transporte durch, die über das EU-Recht hinausgehen.

 

Quelle: BMEL Pressemitteilung Nummer 108 vom 28. Mai 2021

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Im Amtsblatt der Europäischen Union - L 222/13, S. 15 - (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2021:222:FULL&from=DE) wurde heute die Änderung der Gebiete, die als frei von der Blauzungenkrankheit gelten, veröffentlicht: Ganz Bayern wird von der EU wieder als BTV frei anerkannt. Ist. Auch in anderen Bundesländern haben sich die freien Zonen geändert. Die jeweiigen als frei anerkannten Gebiete in den einzelnen Bundesländern können dem Anhang entnommen werden.

Die Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung (22. Juni 2021) in Kraft, dh. sie ist ab dem 25. Juni 2021 auch anwendbar.

 

 

 

An die Bundesgeschäftsstelle wird immer wieder die Frage herangetragen, ob Viehhandelsunternehmen und Schlachthöfen zur kritischen Infrastruktur zählen und somit die hier tätigen Personen auch unter die Gruppe der Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität fallen.

Die Stellungnahme finden Sie im Bereich Interna.

 

 
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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