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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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ASP-Sperrliste Stand: 4. Januar 2022

Weiter im Bereich Interna.

 

Das BMEL teilt uns soeben (18:09 Uhr) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf meine E-mail vom 08.12.2021 nehme ich Bezug.
Nachdem Deutschland und weitere Mitgliedstaaten sich deutlich gegen eine kurzfristige Abschaltung des Export Moduls in TRACES CLASSIC zum 11.12.2021 ausgesprochen haben, hat die Europäische Kommission soeben mitgeteilt, dass die Abschaltung auf den 31. 12. 2021 verschoben wird.
Mit freundlichen Grüßen,…

 

 

Ab dem 1. Januar 2022 darf ein Transport von Schlachttieren nicht länger als viereinhalb Stunden dauern, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Außentemperatur während der Beförderung zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 Grad Celsius beträgt.

Bundestag und Bundesrat hatten dies bereits im Juni 2021, trotz der fundierten fachlichen und sachlichen Kritik der Branche, beschlossen.

Ab dem 1. Januar 2023 dürfen dann auch Kälber im Alter von weniger als 28 Tagen vorbehaltlich des Artikels 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 innerstaatlich nicht befördert werden.

Die entsprechende Verordnung wurde am 30. November 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.

 
Internationale Grüne Woche 2022 findet nicht statt

Erlebnischarakter der IGW ist in der vierten Corona-Welle nicht umsetzbar

Die Internationale Grüne Woche 2022 (21. bis 30. Januar) findet nicht statt. Grund für die Absage sind die bundesweit steigenden Infektionszahlen im Kontext der 4. vierten Corona-Welle sowie die bestehenden und zu erwartenden Coronabeschränkungen.

Quelle: Presseinformation der Messe Berlin vom 26. November 2021

 

 

ASP-Sperrliste Stand: 25. November 2021

Weiter im Bereich Interna.

 

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft


Fundort liegt im Landkreis Ludwigslust-Parchim

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem verendeten Wildschwein in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen wurde. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in der entsprechenden Probe bestätigt. Der Fundort befindet sich im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Autobahnnähe, in einem bisher ASP-freien Gebiet.

 

Bisher gab es in Mecklenburg-Vorpommern einen bestätigten Fall in einem Hausschweinebestand. ASP-Fälle waren seit September 2020 in Brandenburg (Wild- und Hausschweine) und in Sachsen (Wildschweine) aufgetreten.

Zum Schutz der Schweinebestände vor dem Eintrag des ASP-Erregers, ist Bio-Sicherheit der wichtigste Faktor. Der Vollzug des Tierseuchenrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. ….

 
23.11.2021

Das BMEL hat uns soeben die Sperrliste ASP mit Stand 23.11.2021 übermittelt.

Diese kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 

 

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Vereinigte Königreich hat am 18.11.2021 eine überarbeitete Version des Border Operating Models veröffentlicht.

Die aktuellen Änderungen sind auf den Seiten 8 und 9 im Dokument The Border with the European Union: Importing and Exporting Goods aufgeführt. Das Dokument kann unter folgendem Link abgerufen werden:

https://www.gov.uk/government/publications/the-border-operating-model?utm_medium=email&utm_campaign=govuk-notifications&utm_source=40955e77-09a7-416d-81b9-d7ffd48b29e2&utm_content=immediately

 

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. November 2021, den von der geschäftsführenden Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht (Drs. 20/12) auf Empfehlung des Hauptausschusses (Drs.!20/75) in unveränderter Fassung angenommen. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten für den Gesetzentwurf, alle übrigen Fraktionen stimmten dagegen.

Mehrbelastungen für pauschalierende Landwirte erwartet

Damit wird der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für sogenannte pauschalierende Landwirte ab 2022 von 10,7 auf 9,5 Prozent abgesenkt. Für die Umsatzbesteuerung land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird grundsätzlich das vereinfachte Verfahren der Durchschnittssatzbesteuerung angewendet (Paragraf 24 des Umsatzsteuergesetzes). Die Steuersätze der von den Betrieben für Lieferungen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer werden nach Durchschnittssätzen pauschal festgelegt. In gleicher Höhe wird pauschal anzuerkennende Vorsteuer angerechnet, sodass in der Summe keine Zahllast gegenüber dem Finanzamt entsteht.

(Quelle: Homepage Deutscher Bundestag https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjEva3c0Ni1kZS11bXNhdHpzdGV1ZXItbGFuZHdpcnRzY2hhZnQtODY4NTcw&mod=mod493054)

Weitere Informationen finden Sie im Bereich Interna.

 

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern
Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt positiven ASP-Befund in einem schweinehaltenden Betrieb

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in einem Hausschweinebestand in Mecklenburg-Vorpommern aufgetreten ist. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche heute in entsprechenden Proben nachgewiesen und wird nun auch die Ursache zum Eintragsweg des Erregers in den Bestand untersuchen.

 
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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
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Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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