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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Ein Anspruch auf Zugang zu Informationen über behauptete Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen besteht weder nach dem Umweltinformationsrecht noch nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der Kläger, ein eingetragener Verein, der sich u.a. für den Tierschutz bei Transporten einsetzt, begehrt von der beklagten Aufsichtsbehörde Einsicht in deren Akten über die Kontrolle von Transporten von Puten zur beigeladenen Geflügelschlachterei. Der Beklagte lehnte den Antrag ab. Das Verwaltungsgericht verpflichtete den Beklagten zur Akteneinsicht gemäß dem Umweltinformationsgesetz und das Oberverwaltungsgericht nach dem Verbraucherinformationsgesetz.

Auf die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen hat das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil geändert und die Klage abgewiesen. Bei den begehrten Informationen handelt es sich nicht um Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsrechts. Das Merkmal der Umwelt erfasst u.a. Tiere als Teil der natürlichen Lebensräume und die Artenvielfalt, tierschutzrechtliche Belange aber nicht. Das Verbraucherinformationsgesetz berücksichtigt Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften ebenfalls nicht. Sein Zweck ist der Verbraucherschutz und nicht der Tierschutz. Ein Informationszugang nach diesem Gesetz wegen Abweichungen vom Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch scheidet aus, weil lebende Tiere regelmäßig keine Lebensmittel sind.

BVerwG 10 C 11.19 - Urteil vom 30. Januar 2020
Vorinstanzen:
OVG Lüneburg, 2 LC 58/17 - Urteil vom 27. Februar 2018 -
VG Oldenburg, 5 A 268/14 - Urteil vom 11. Januar 2017 -

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 7/2020 vom 30.01.2020

 

Am Dienstag, 21.01.2020, hat die regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt Lebendtiertransporte durchgeführt. Die Kontrollen wurden in den Bereichen der Polizeiinspektionen Cloppenburg/Vechta, Diepholz und Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch vorgenommen. Insgesamt überprüften die Beamten 31 Tiertransporte, von denen 16 beanstandet wurden. Auffällig war die hohe Anzahl an Überladungen: Von 31 kontrollierten Tiertransportfahrzeugen waren 11 überladen. In allen Fällen wird geprüft, ob die Stellfläche für die jeweils geladenen Tiere ausreichte.

 
ASP Poster

Grenznächster Fund etwa 12 Kilometer von deutscher Grenze entfernt / Beratungen über Einrichtungen einer so genannten weißen Zone an der deutsch-polnischen Grenze

 

Das BMEL teilt wie folgt mit:

Am gestrigen Dienstag haben die polnischen Behörden weitere Kadaver von Wildschweinen in der Nähe der deutschen Grenze gemeldet, die mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert sind. Der grenznächste Fall ist etwa 12 Kilometer von Sachsen entfernt.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat daraufhin umgehend die Bundesländer über die aktuellen Meldungen aus Polen informiert. Die zuständigen Behörden vor Ort entscheiden nun, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.

Bereits am Montag hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in Berlin mit ihrem polnischen Amtskollegen Krysztof Ardanowski über weitere Präventionsmaßnahmen gesprochen. Zusätzlich zu den bereits ergriffenen Maßnahmen vereinbarten die Minister vier konkrete Punkte, die weiter dazu beitragen sollen, die Tierseuche auf polnischer Seite einzudämmen sowie ein Überspringen auf Deutschland zu verhindern:

 
10.12.2019
ASP Poster

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren
anliegenden Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2114 der Kommission vom 6. Dezember 2019 zur Änderung des Anhangs des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten sowie die ebenfalls beiliegende Karte zu den Restriktionsgebieten übersende ich zur Kenntnis. Die Erweiterung des Restriktionsgebietes in Westpolen reicht nun bis an die deutsche Grenze.

 
ASP Poster

Wir bitten als Verband um strikte Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen der Schweinhaltungshygiene-Verordnung!

Bitte laden Sie die Flyer des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft herunter und geben Sie an Ihre Kunden weiter.

 
ASP Poster

Anfang Dezember haben die polnischen Behörden über weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Westpolen informiert. Vergangenen Dienstag wurde der Virus bei einem toten Wildschwein rund 40 km von der deutsch- polnischen Grenze gefunden.
Aufgrund dieser neuen Nachweise hat die EU-Kommission das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Durchführungsbeschluss der Kommission, der die Restriktionszonen definiert, in Kürze angepasst wird. Konkret bedeutet das, dass die in Westpolen eingerichtete Restriktionszone dann unmittelbar bis zur deutsch-polnischen Grenze reichen wird.
Das BMEL ist zum Ausbruchsgeschehen im engen Austausch mit den polnischen Behörden, der EU-Kommission und den Bundesländern. In der kommenden Woche wird es ein Treffen von polnischen und deutschen Veterinären im Grenzgebiet geben, um Informationen auszutauschen und über das weitere Vorgehen zu beraten
Zudem hat Bundesministerin Julia Klöckner in einem Schreiben an die zuständigen Landesministerien und verschiedene Bundesministerien appelliert, weiterhin bei der Aufklärung über die ASP zu unterstützen. Die Ministerin betont in dem Brief die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen, denn: Der größte Risikofaktor für die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest ist der Mensch.
Das BMEL setzt daher bereits seit mehreren Jahren auf zielgruppengerechte Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor der ASP:

 
ASP Poster

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Informationen zum Sachstand des ASP-Geschehens in Westpolen wird mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt:
Mit Datum von heute hat Polen weitere ASP-Fälle im Powiats Zielonogorski (sieben Fälle, acht Tiere) und Nowosolski (zwei Fälle, zwei Tiere) gemeldet. Diese Fälle sind näher an der deutschen Grenze als die bisherigen (siehe Karte in der Anlage 1); nach Angaben der KOM liegen diese nunmehr nur noch ca. 40 km von Deutschland entfernt. Polen wurde gebeten, nähere Informationen zu den vorgesehenen Maßnahmen zu übermitteln.

Die Gebietskulisse für Westpolen (siehe Anlage 2) wird erneut angepasst werden.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass noch in diesem Jahr eine gemeinsame deutsch-polnische Task Force-Sitzung unter Beteiligung der Anrainerländer in Berlin stattfinden soll. Die Vorbereitung und Terminabstimmung wird sich nach der Terminierung der ebenfalls noch für dieses Jahr vorgesehenen EUVet-Mission in Brandenburg und Sachsen richten, um Terminüberschneidungen zu vermeiden.
Über den weiteren Fortgang halten wir Sie auf dem Laufenden.

 
ASP Poster

Das BMEL teilt uns wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
am vergangenen Freitag, den 15.11. hat die Europäische Kommission über den Nachweis der afrikanischen Schweinepest bei einem tot aufgefundenen Wildschwein im polnischen Distrikt Wschowski (ca. 80 km von der Grenze zu Deutschland entfernt) berichtet. Nach Angaben des polnischen Veterinärdienstes ist das Tier vermutlich durch einen Verkehrsunfall zu Tode gekommen. Der Ort des Nachweises liegt ca. 300 km westlich vom bisherigen auf Grund von afrikanischer Schweinepest eingerichteten Restriktionsgebiet. Das Krisenmanagement-Team Polens wurde einberufen und weitere epidemiologische Untersuchungen wurden eingeleitet.
Das BMEL hat in einer kurzfristig einberufenen Telefonkonferenz am Freitag Nachmittag die Länder über den Sachstand informiert. Weitere Beratungen über von deutscher Seite zu ergreifende Maßnahmen können erst nach Erhalt weiterer Informationen aus Polen und deren Bewertung eingeleitet werden.
Eine Pressemeldung des BMEL vom Freitag Abend mit den bisher zur Verfügung stehenden Informationen ist unter folgendem Link abrufbar:
www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2019/231-Afrikanische-Schweinepest-ASP-Polen.html.
Die polnische Delegation wird voraussichtlich in der Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit am 21. – 22.11. über die laufenden Ermittlungen berichten und weitere Informationen zur Verfügung stellen können.
Über den weiteren Fortgang der Angelegenheit halten wir Sie auf dem Laufenden. …

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Höfken: Impfung ist das A und O, um Virus zu tilgen / Der Impfzuschuss pro Rind beträgt 1,50 Euro, für Schafe und Ziegen 1 Euro.

Das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten teilt uns soeben wie folgt (Gz.: 104-85 200-12-3/1/2019-2) mit:

Im südlichen Rheinland-Pfalz wurde in dieser Woche erneut ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit festgestellt, zuletzt war dies im Januar 2019 in Rheinland-Pfalz und im Mai 2019 in Deutschland der Fall. Die Restriktionen für den Transport und Handel mit empfänglichen Tieren auf Grund des bereits eingerichteten Sperrgebietes werden mindestens 2 Jahre bestehen. Nur eine wirksame Impfung schützt die Tiere vor der Ansteckung sagt Ministerin Höfken, allerdings sind die Impfquoten im Land zurzeit gering.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie vielleicht schon aus der Presse oder Ihrem Kundenkreis erfahren haben, finden am Dienstag, 22. Oktober 2019 bundesweit Proteste mit einer Hauptkundgebung in Bonn statt.

Der gesamte Sektor der Landwirtschaft mit vor- und nachgelagertem Gewerbe protestiert gegen die unsachgemässen Anschuldigungen und Anfeindungen gegen die Lebensmittelerzeuger aus heimischer Landwirtschaft.

Nachfolgend die vom Bonner Organisator übermittelte Pressemitteilung der Bewegung Land schafft Verbindung ,die aus der Basis der Landwirtschaft, unabhängig von Verbänden, entstanden ist.

Da an diesem Tag nicht nur in der Bundesstadt Bonn, sondern bundesweit mit erheblichen Verkehrsproblemen zu rechnen ist, bitten wir darum, dies bei der Planung von Tiertransporten zu berücksichtigen, um zu vermeiden, dass Tiertransporte im Stau stehen.

 

 
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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