DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
AktuellUnabhängiges Expertengremium übergibt Empfehlungen an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner
Anfang April des vergangenen Jahres hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, das Ein Anspruch auf Zugang zu Informationen über behauptete Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen besteht weder nach dem Umweltinformationsrecht noch nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger, ein eingetragener Verein, der sich u.a. für den Tierschutz bei Transporten einsetzt, begehrt von der beklagten Aufsichtsbehörde Einsicht in deren Akten über die Kontrolle von Transporten von Puten zur beigeladenen Geflügelschlachterei. Der Beklagte lehnte den Antrag ab. Das Verwaltungsgericht verpflichtete den Beklagten zur Akteneinsicht gemäß dem Umweltinformationsgesetz und das Oberverwaltungsgericht nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Auf die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen hat das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil geändert und die Klage abgewiesen. Bei den begehrten Informationen handelt es sich nicht um Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsrechts. Das Merkmal der Umwelt erfasst u.a. Tiere als Teil der natürlichen Lebensräume und die Artenvielfalt, tierschutzrechtliche Belange aber nicht. Das Verbraucherinformationsgesetz berücksichtigt Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften ebenfalls nicht. Sein Zweck ist der Verbraucherschutz und nicht der Tierschutz. Ein Informationszugang nach diesem Gesetz wegen Abweichungen vom Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch scheidet aus, weil lebende Tiere regelmäßig keine Lebensmittel sind. BVerwG 10 C 11.19 - Urteil vom 30. Januar 2020 Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 7/2020 vom 30.01.2020
Am Dienstag, 21.01.2020, hat die regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt Grenznächster Fund etwa 12 Kilometer von deutscher Grenze entfernt / Beratungen über Einrichtungen einer so genannten
Das BMEL teilt wie folgt mit: Am gestrigen Dienstag haben die polnischen Behörden weitere Kadaver von Wildschweinen in der Nähe der deutschen Grenze gemeldet, die mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert sind. Der grenznächste Fall ist etwa 12 Kilometer von Sachsen entfernt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat daraufhin umgehend die Bundesländer über die aktuellen Meldungen aus Polen informiert. Die zuständigen Behörden vor Ort entscheiden nun, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Bereits am Montag hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in Berlin mit ihrem polnischen Amtskollegen Krysztof Ardanowski über weitere Präventionsmaßnahmen gesprochen. Zusätzlich zu den bereits ergriffenen Maßnahmen vereinbarten die Minister vier konkrete Punkte, die weiter dazu beitragen sollen, die Tierseuche auf polnischer Seite einzudämmen sowie ein Überspringen auf Deutschland zu verhindern: 10.12.2019
Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren 06.12.2019
Wir bitten als Verband um strikte Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen der Schweinhaltungshygiene-Verordnung!Bitte laden Sie die Flyer des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft herunter und geben Sie an Ihre Kunden weiter.Anfang Dezember haben die polnischen Behörden über weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Westpolen informiert. Vergangenen Dienstag wurde der Virus bei einem toten Wildschwein rund 40 km von der deutsch- polnischen Grenze gefunden. Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, Die Gebietskulisse für Westpolen (siehe Anlage 2) wird erneut angepasst werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass noch in diesem Jahr eine gemeinsame deutsch-polnische Task Force-Sitzung unter Beteiligung der Anrainerländer in Berlin stattfinden soll. Die Vorbereitung und Terminabstimmung wird sich nach der Terminierung der ebenfalls noch für dieses Jahr vorgesehenen EUVet-Mission in Brandenburg und Sachsen richten, um Terminüberschneidungen zu vermeiden.
Das BMEL teilt uns wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren,
Höfken: Das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten teilt uns soeben wie folgt (Gz.: 104-85 200-12-3/1/2019-2) mit: Im südlichen Rheinland-Pfalz wurde in dieser Woche erneut ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit festgestellt, zuletzt war dies im Januar 2019 in Rheinland-Pfalz und im Mai 2019 in Deutschland der Fall. Die Restriktionen für den Transport und Handel mit empfänglichen Tieren auf Grund des bereits eingerichteten Sperrgebietes werden mindestens 2 Jahre bestehen. |
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |