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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Das BMEL teilt uns wie folgt mit:

Webbasierte Voranmeldung von Import- und Transitsendungen, die einer Veterinärkontrolle unterliegen
Mit Schreiben vom 29. August 2019 informierte die Botschaft der Türkei darüber, dass das türkische Ministerium für Land- und Forstwirtschaft eine webbasierte Software für die Verwaltung des Imports und des Transits von lebenden Tieren, tierischen Erzeugnissen und Pflanzenerzeugnissen, die das Risiko einer Krankheitsübertragung bergen, entwickelt hat.

Weiter im Bereich Interna - dort können Sie auch das Schreiben des BMEL herunterladen.

 

Tiertransporte bei Temperaturen über 30 Grad Celsius entsprechen nicht den rechtlichen Vorgaben. Ein solcher Transport bedeutet für die Tiere unnötiges Leid und ist daher nicht im Sinne des Tierschutzes. Es ist davon auszugehen, dass ab 30 Grad Celsius Außentemperatur der Toleranzbereich im Inneren des Fahrzeuges ohne eine Klimatisierung des Fahrzeuges nicht mehr eingehalten werden. Ich habe die zuständigen Behörden in Baden-Württemberg angewiesen, dass bei Temperaturen von über 30 Grad Celsius keine Tiertransporte mehr abgefertigt werden dürfen, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (25. Juli) in Stuttgart.

Die Schreiben des Bundesverbandes (vom 1. August 2019 und 13. August 2019) an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz finden Sie im Bereich Interna.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Dr. Rassow, BMEL, hat auf der Bundestagung in Bad Zwischenahn eine Übersicht über die Verbringungsregelungen aufgrund der Memoranden vorgestellt.

Klar strukturiert und sehr übersichtlich sind hier die verschiedenen Möglichkeiten dargestellt.

Unser Dank gilt dem BMEL für die Erlaubnis, diese Übersicht unseren Mitgliedern zur Verfügung zu stellen.

Die Übersicht finden Sie im Bereich Interna.

 

 
Kompetenz in Transport - (C) Patrick Steinke
© RA Steinke, Bonn

In einer Mitteilung der Landesbeauftragten für den Tierschutz in Niedersachsen weist die Landesbeauftragte für den Tierschutz in Niedersachsen unter anderem auf Folgendes hin:

Landesbeauftragte für Tierschutz appelliert an Landwirte, Viehsammelstellen, Tiertransportunternehmen und Veterinärämter
Hannover. Der Höhepunkt des Sommers ist bereits da – Temperaturen von weit über 30 bis möglicherweise sogar 40 Grad Celsius sind vorhergesagt.
Insbesondere in den Monaten Juli und August herrschen in Deutschland und Europa häufig extreme Temperaturen. Die Landesbeauftragte für Tierschutz, Michaela Dämmrich, appelliert an Landwirte, Viehsammelstellen, Tiertransportunternehmen und Veterinärämter im Zusammenhang mit Tiertransporten. Da die meisten Transportfahrzeuge über keine Klimaanlage, sondern nur über eine Lüftung verfügen, kommt es durch die enorme Hitzebelastung der Tiere in den Transportfahrzeugen zu schwersten tierschutzrechtlich relevanten Belastungen und erheblichen länger anhaltenden Leiden. Der Innenraum der Fahrzeuge heize sich zum Teil bis zu 49 Grad Celsius und darüber auf. Deswegen ist die Tierschutztransportverordnung VO (EG) 1/ 2005 unbedingt einzuhalten, so Dämmrich. (…)

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf die unten stehende Mail (
vom 27. Mai 2019), in der auf einen redaktionellen Fehler in 1b der Erwägungsgründe des Memorandums mit ESP hingewiesen wurde.
Der Fehler wurde inzwischen in Absprache mit den spanischen Kollegen korrigiert. Anliegend übermittle ich demnach die nun finale gültige Fassung des unterzeichneten Memorandums mit Spanien zur Verbringung von unter 70 Tage alten Kälbern aus den Restriktionszonen der beiden Länder zu Ihrer Kenntnis.

Die anliegende ergänzende Gesundheitsbescheinigung habe ich der Vollständigkeit halber auch noch einmal beigefügt.

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Erregeridentifizierungstest (PCR) im Falle der Varianten der Artikel 1b und 1c, entsprechend den Angaben des zugelassenen Testkits, eine Poolung von Einzelblutproben möglich ist. Ein gesonderter Hinweis im Memorandum auf diese Möglichkeit der Poolung wird als nicht notwendig erachtet.

 
Bayerischer Vieh- und Fleischhandelsverband e. V.

Der Bayerische Vieh- und Fleischhandelsverband e. V. hat uns seine Pressemitteilung vom heutigen Tag übermittelt:

Verband prangert Heuchelei des Lebensmitteleinzelhandels und der Verbraucher bei Einkaufsverhalten an. Stellenwert der heimischen Agrarprodukte muss stärker in das Bewusstsein der Politik, Behörden und Verbraucher gerückt werden.

München/Berching – Eine nur schwer zu ertragende Heuchelei des Verbrauchers, aber auch des Lebensmitteleinzelhandels hat der stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Vieh- und Fleischhandelsverbandes, Reinhold Koller, anlässlich der Eröffnung der Grillsaison bei Sonderangeboten für Rindfleisch von namhaften Discountern angeprangert. Es könne nicht angehen, dass von der heimischen Landwirtschaft und dem Agrarhandel immer strengere Auflagen und immer neue Qualitätsprogramme mit deutlich steigenden Kosten gefordert werden und gleichzeitig marktbeherrschende Discounter südamerikanisches Rindfleisch zu Tiefstpreisen anbieten.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL teilt uns mit:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Nachgang zu den Verhandlungen für die Unterzeichnung des Memorandums zum Verbringen von unter 70 Tage alten Kälbern aus der jeweiligen BT-Restriktionszone hat der spanische Veterinärdienst darum gebeten, eine Dokumentation des Befundes der in Artikel 1 Buchstabe b bzw. c des Memorandums vorgesehenen PCR-Untersuchung in die ergänzende Tiergesundheitsbescheinigung mit aufzunehmen.

Eine überarbeitete Fassung der ergänzenden Tiergesundheitsbescheinigung übersende ich beigefügt zu Ihrer Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL teilt uns soeben (19:48 Uhr) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit Bezug auf meine heutige Nachricht möchte ich noch auf folgende redaktionelle Fehler hinweisen, die im Laufe der Verhandlungen übersehen wurden.

  1. Die Vorgabe, dass die Kälber geimpfter Mütter auch aus geimpften Beständen stammen müssen, gilt nur für die Option 1a) (Impfung der Mutter vor der Trächtigkeit – keine PCR). Hier ist in der deutschen Fassung der Erwägungsgründe scheinbar im Rahmen des copy paste ein Passus hineingerutscht, der dort nicht hingehört. In der spanischen Fassung und im verfügenden Teil ist allerdings der Sachverhalt richtig dargestellt.
  2. In der Überschrift der Tiergesundheitsbescheinigung sind die Verweise auf die Verbringungsrichtung nicht adäquat angepasst worden. Es wird darum gebeten, für die Zertifizierung die anliegende korrigierte Tiergesundheitsbescheinigung zu verwenden.
 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erfahren wir soeben (12:51 Uhr) wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend Informationen des BMEL mit angefügtem Abkommen zwischen Deutschland und Spanien zum Verbringen von bis zu 70 Tage alten Kälbern übersende ich zu Ihrer Kenntnis. Das Abkommen tritt am 03.06.2019 in Kraft. Ein Verbringen von Kälbern nicht gegen BTV-8 geimpfter Kühe nach Spanien ist wegen der Vorlaufzeiten mit Repellentbehandlung und PCR-Untersuchung frühestens in ca. (2 ½ bis) 3 Wochen möglich, sofern die Behandlung der Tiere unverzüglich begonnen wird. Kälber geimpfter Kühe können mit/ohne PCR-Untersuchung ab 03.06.2019 nach Spanien verbracht werden.

Das BMEL teilt uns soeben (17:00 Uhr) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Beigefügtes Memorandum mit dem spanischen Veterinärdienst zum Verbringen von unter 70 Tage alten Kälbern aus den wegen des Auftretens der Blauzungenkrankheit eingerichteten Restriktionszonen übersende ich zu Ihrer Kenntnis.
Das Memorandum wurde von den beiden Leitern der Veterinärdienste am heutigen Tage unterschrieben und wird gemäß Vereinbarung mit dem spanischen Veterinärdienst am 3.6.2019
in Kraft treten.

 

Aufgrund des partiellen Auftretens der Blauzungenkrankheit in Deutschland ist der Handel von Rindern aus den großräumigen Restriktionsgebieten strengen Beschränkungen unterworfen worden. Diese beziehen sich vorwiegend auf das Verbringen von Kälbern in andere EU-Mitgliedstaaten, zum Beispiel nach Italien, die Niederlande oder Spanien. Vor allem bayerische Betriebe sind von diesen Maßnahmen betroffen. In Verhandlungen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nun Verbesserungen für die heimischen Betriebe erreicht.

Dazu Bundesministerin Julia Klöckner: Die Risiken, die sich aus der Blauzungenkrankheit für unsere Landwirte und ihre Viehbestände ergeben, nehmen wir sehr ernst. Gleichzeitig ist es wichtig, den innergemeinschaftlichen Handel nur so weit einzuschränken, wie es für den effektiven Gefahrenschutz notwendig ist. Mit den Niederlanden und Italien haben wir uns hierzu auf klare Kriterien verständigt und damit Erleichterungen für den Handel mit Kälbern und Rindern aus den Restriktionsgebieten erwirkt. Auch mit Spanien führen wir diese Gespräche intensiv, sind auf einem guten Weg und zuversichtlich, zeitnah eine Regelung für das Verbringen von Kälbern abzuschließen.

Die Leiter der Veterinärdienste von Deutschland und Spanien treffen sich am Rande der Generalversammlung der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) in Paris zwischen dem 26. und 31. Mai. Damit wäre eine wesentliche Erleichterung für den innergemeinschaftlichen Handel mit Kälbern aus den südlichen Teilen Deutschlands, insbesondere aus Bayern, geschaffen.

Quelle: BMEL - PM 109/19 Handel mit Rindern aus Restriktionsgebieten - Bundesagrarministerium erreicht Erleichterungen vom 23. Mai 2019

 

 
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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