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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Aufgrund des partiellen Auftretens der Blauzungenkrankheit in Deutschland ist der Handel von Rindern aus den großräumigen Restriktionsgebieten strengen Beschränkungen unterworfen worden. Diese beziehen sich vorwiegend auf das Verbringen von Kälbern in andere EU-Mitgliedstaaten, zum Beispiel nach Italien, die Niederlande oder Spanien. Vor allem bayerische Betriebe sind von diesen Maßnahmen betroffen. In Verhandlungen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nun Verbesserungen für die heimischen Betriebe erreicht.

Dazu Bundesministerin Julia Klöckner: Die Risiken, die sich aus der Blauzungenkrankheit für unsere Landwirte und ihre Viehbestände ergeben, nehmen wir sehr ernst. Gleichzeitig ist es wichtig, den innergemeinschaftlichen Handel nur so weit einzuschränken, wie es für den effektiven Gefahrenschutz notwendig ist. Mit den Niederlanden und Italien haben wir uns hierzu auf klare Kriterien verständigt und damit Erleichterungen für den Handel mit Kälbern und Rindern aus den Restriktionsgebieten erwirkt. Auch mit Spanien führen wir diese Gespräche intensiv, sind auf einem guten Weg und zuversichtlich, zeitnah eine Regelung für das Verbringen von Kälbern abzuschließen.

Die Leiter der Veterinärdienste von Deutschland und Spanien treffen sich am Rande der Generalversammlung der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) in Paris zwischen dem 26. und 31. Mai. Damit wäre eine wesentliche Erleichterung für den innergemeinschaftlichen Handel mit Kälbern aus den südlichen Teilen Deutschlands, insbesondere aus Bayern, geschaffen.

Quelle: BMEL - PM 109/19 Handel mit Rindern aus Restriktionsgebieten - Bundesagrarministerium erreicht Erleichterungen vom 23. Mai 2019

 

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

323-36101-ESP/0001
323-35226/0009

Sehr geehrte Damen und Herren!
Beigefügtes Memorandum mit dem italienischen Veterinärdienst zum Verbringen von unter 90 Tage alten Kälbern aus den wegen des Auftretens der Blauzungenkrankheit eingerichteten Restriktionszonen übersende ich zu Ihrer Kenntnis.

Auch für das Memorandum mit Spanien, das sich derzeit noch in Verhandlungen befindet, ist eine baldige Unterzeichnung vorgesehen. Sobald diese erfolgt ist, werden wir Sie umgehend unterrichten.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forst Rheinland-Pfalz teilt uns soeben wie folgt mit (Gz.: 104-85 200-12-3/1/2019-1)

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezug auf meine E-Mail vom 08.05.2019 übersende ich Ihnen die beiden Tierhaltererklärungen für das innerstaatliche Verbringen von Kälbern. Diese Tierhaltererklärungen wurden mit allen Bundesländern abgestimmt und sind ab dem 18.05.2019 anzuwenden.
Der Unterschied der beiden Tierhaltererklärungen liegt im Zeitpunkt der Grundimmunisierung des Muttertieres gegen das Blauzungenvirus:

- Impfung vor der Belegung ODER

- Impfung während der Trächtigkeit.

-> Wurde das Muttertier VOR der Belegung geimpft, kann ausgeschlossen werden, dass ein BT-infektiöses (virämisches) Kalb geboren wird, daher ist hier keine zusätzliche PCR-Untersuchung erforderlich. Dem Kalb muss Kolostrum (Biestmilch) verabreicht werden.

->Wurde das Muttertier hingegen erst WÄHREND der Trächtigkeit gegen BTV geimpft, kann nicht ausgeschlossen werden, dass BT-infektiöses Kalb geboren wird und daher ist bei diesen Tieren, trotz Kolostrumgabe, eine PCR-Untersuchung erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund von Nachfragen teile ich Ihnen hiermit den Sachstand zu den in Verhandlung stehenden Memoranden zur Verbringung von unter 90 Tage alten Kälbern aus der deutschen Restriktionszone nach ITA und ESP mit.

ITA wurde am 03.05.2019 ein erneuter Vorschlag unterbreitet, nachdem die Verbringung aus der deutschen Restriktionszone nach ITA unter denselben Bedingungen möglich wäre, wie die innerstaatliche Verbringung in freie Gebiete. Grundlage wäre die passive Immunität der Kälber. ITA hat grundsätzlich hierzu eine positive Rückmeldung gegeben, sodass eine zeitnahe Unterzeichnung des Memorandums möglich scheint. Sobald das Memorandum mit ITA unterzeichnet und damit anwendbar ist, erhalten Sie und die zuständigen Behörden der Länder umgehend entsprechende Mitteilung.

Die Verhandlungen mit ESP ruhen aus politischen Gründen bis auf weiteres. Das Referat 323 bemüht sich, auch hier als bald möglich eine Einigung herbeizuführen

 

Klöckner: Wirksame Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration - Isofluran-Verordnung im Bundeskabinett
Landwirte sollen Vollnarkose selbst durchführen können – Voraussetzung ist die Erlangung eines Sachkundenachweises

Das Bundeskabinett hat sich heute mit dem vorgelegten Verordnungsentwurf der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration befasst. Der Gesetzgeber hatte vergangenes Jahr beschlossen, die Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration um zwei Jahre zu verlängern.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt uns soeben wie folgt mit (V 4 19 b 26 73 02 07):

Tierseuchenbekämpfung; Blauzungenkrankheit
Hier: Aktualisierte Verbringungsregelungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

In der Anlage übersende ich Ihnen die aktualisierten Verbringungsregelungen. Die anzupassenden Tierhaltererklärungen befinden sich derzeit in der Abstimmung zwischen den Ländern.

Mit freundlichen Grüßen

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forst Rheinland-Pfalz teilt uns soeben wie folgt mit (Gz.: 104-85 200-12-3/1/2019-1)

Sehr geehrte Damen und Herren,
beigefügt erhalten Sie das aktualisierte Merkblatt des LUA zu den BT-Verbringungsregelungen mit der Bitte um Information Ihrer Mitglieder.

Bis zum 17.5.2019 ist das innerstaatliche Verbringen ungeimpfter Tiere mit PCR-Untersuchung und Repellent-Behandlung noch möglich, danach nicht mehr.

Ab dem 18.5.2019 ist das innerstaatliche Verbringen von Kälbern geimpfter Muttertiere nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen (siehe Nr. 2, Option 3 und 4 des Merkblattes) möglich. Die dafür nötigen Tierhaltererklärungen werden derzeit abgestimmt und Ihnen in der endgültigen Fassung noch übersandt.

Die Übergangsfristen wurden zwischen den Bundesländern abgestimmt und gelten für ganz Deutschland. Aufgrund der aktuellen Risikobewertung des FLI zur Blauzungenkrankheit (s. Anlage) war es erforderlich geworden, die geltenden, vereinfachten Verbringungsregelungen an das in den Monaten Mai bis Oktober als hoch eingeschätzte saisonale Übertragungsrisiko durch Gnitzen anzupassen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Ab 18. Mai 2019 können nach Mitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nur noch Rinder, Schafe, Ziegen und Gatterwild mit einem wirksamen Impfschutz oder mit einem Antikörpernachweis gegen das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) aus Baden-Württemberg in BTV-8-freie Regionen anderer Bundesländer verbracht werden. Bund und Länder haben sich wegen der steigenden Umgebungstemperaturen und der damit verbundenen vermehrten Aktivität der Gnitzen (Bartmücken) als Überträger von BTV-8 darauf verständigt, dass die bisherigen Sonderregelungen am 17. Mai 2019 auslaufen.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL teilt uns soeben (14:15 Uhr) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie kurz über den Sachstand zu dem in Verhandlung stehenden multilateralen Memorandum unterrichten:

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL teilt uns nunmehr soeben (13:38 Uhr) wie folgt mit:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ausgehend von der qualitativen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) haben die Länder, das BMEL, das FLI und das Paul-Ehrlich-Institut die aktuelle Situation zum Blauzungengeschehen am 30.04.2019 in einer Telefonkonferenz erörtert.

Zu Ihrer Information teile ich Ihnen mit, dass zwischen Bund und Ländern Konsens besteht, dass das bisherige Verfahren für das innerstaatliche Verbringen von Tieren aus der Restriktionszone in nicht betroffene Gebiete Deutschlands in der nun vektoraktiven Zeit nicht aufrechterhalten werden kann.

Um innerstaatlich ein Verbringen von Kälbern unter 90 Tagen in besonderen Fällen zu ermöglichen, dabei aber weiterhin eine Verbreitung der Blauzungenkrankheit zu verhindern und eine Bekämpfung nicht zu gefährden, bestand entsprechend der Risikobewertung des FLI Konsens darin, dies am besten über eine strikte Reglementierung von virämischen Tieren zu erreichen. Hierzu wurde folgendes Vorgehen unter den Ländern vereinbart: …

 
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Alle sagten:
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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