DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell23.05.2019
Aufgrund des partiellen Auftretens der Blauzungenkrankheit in Deutschland ist der Handel von Rindern aus den großräumigen Restriktionsgebieten strengen Beschränkungen unterworfen worden. Diese beziehen sich vorwiegend auf das Verbringen von Kälbern in andere EU-Mitgliedstaaten, zum Beispiel nach Italien, die Niederlande oder Spanien. Vor allem bayerische Betriebe sind von diesen Maßnahmen betroffen. In Verhandlungen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nun Verbesserungen für die heimischen Betriebe erreicht. Dazu Bundesministerin Julia Klöckner: Die Leiter der Veterinärdienste von Deutschland und Spanien treffen sich am Rande der Generalversammlung der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) in Paris zwischen dem 26. und 31. Mai. Damit wäre eine wesentliche Erleichterung für den innergemeinschaftlichen Handel mit Kälbern aus den südlichen Teilen Deutschlands, insbesondere aus Bayern, geschaffen. Quelle: BMEL - PM 109/19 Handel mit Rindern aus Restriktionsgebieten - Bundesagrarministerium erreicht Erleichterungen vom 23. Mai 2019
20.05.2019
Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit: 323-36101-ESP/0001 Sehr geehrte Damen und Herren! Auch für das Memorandum mit Spanien, das sich derzeit noch in Verhandlungen befindet, ist eine baldige Unterzeichnung vorgesehen. Sobald diese erfolgt ist, werden wir Sie umgehend unterrichten. Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forst Rheinland-Pfalz teilt uns soeben wie folgt mit (Gz.: 104-85 200-12-3/1/2019-1) Sehr geehrte Damen und Herren, - Impfung vor der Belegung ODER - Impfung während der Trächtigkeit. -> Wurde das Muttertier VOR der Belegung geimpft, kann ausgeschlossen werden, dass ein BT-infektiöses (virämisches) Kalb geboren wird, daher ist hier keine zusätzliche PCR-Untersuchung erforderlich. Dem Kalb muss Kolostrum (Biestmilch) verabreicht werden. ->Wurde das Muttertier hingegen erst WÄHREND der Trächtigkeit gegen BTV geimpft, kann nicht ausgeschlossen werden, dass BT-infektiöses Kalb geboren wird und daher ist bei diesen Tieren, trotz Kolostrumgabe, eine PCR-Untersuchung erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, ITA wurde am 03.05.2019 ein erneuter Vorschlag unterbreitet, nachdem die Verbringung aus der deutschen Restriktionszone nach ITA unter denselben Bedingungen möglich wäre, wie die innerstaatliche Verbringung in freie Gebiete. Grundlage wäre die passive Immunität der Kälber. ITA hat grundsätzlich hierzu eine positive Rückmeldung gegeben, sodass eine zeitnahe Unterzeichnung des Memorandums möglich scheint. Sobald das Memorandum mit ITA unterzeichnet und damit anwendbar ist, erhalten Sie und die zuständigen Behörden der Länder umgehend entsprechende Mitteilung. Die Verhandlungen mit ESP ruhen aus politischen Gründen bis auf weiteres. Das Referat 323 bemüht sich, auch hier als bald möglich eine Einigung herbeizuführen Klöckner: Wirksame Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration - Isofluran-Verordnung im Bundeskabinett Das Bundeskabinett hat sich heute mit dem vorgelegten Verordnungsentwurf der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration befasst. Der Gesetzgeber hatte vergangenes Jahr beschlossen, die Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration um zwei Jahre zu verlängern. 08.05.2019
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt uns soeben wie folgt mit (V 4 19 b 26 73 02 07): Tierseuchenbekämpfung; Blauzungenkrankheit Sehr geehrte Damen und Herren, In der Anlage übersende ich Ihnen die aktualisierten Verbringungsregelungen. Die anzupassenden Tierhaltererklärungen befinden sich derzeit in der Abstimmung zwischen den Ländern. Mit freundlichen Grüßen Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forst Rheinland-Pfalz teilt uns soeben wie folgt mit (Gz.: 104-85 200-12-3/1/2019-1)
Sehr geehrte Damen und Herren, Bis zum 17.5.2019 ist das innerstaatliche Verbringen ungeimpfter Tiere mit PCR-Untersuchung und Repellent-Behandlung noch möglich, danach nicht mehr. Ab dem 18.5.2019 ist das innerstaatliche Verbringen von Kälbern geimpfter Muttertiere nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen (siehe Nr. 2, Option 3 und 4 des Merkblattes) möglich. Die dafür nötigen Tierhaltererklärungen werden derzeit abgestimmt und Ihnen in der endgültigen Fassung noch übersandt. Die Übergangsfristen wurden zwischen den Bundesländern abgestimmt und gelten für ganz Deutschland. Aufgrund der aktuellen Risikobewertung des FLI zur Blauzungenkrankheit (s. Anlage) war es erforderlich geworden, die geltenden, vereinfachten Verbringungsregelungen an das in den Monaten Mai bis Oktober als hoch eingeschätzte saisonale Übertragungsrisiko durch Gnitzen anzupassen. Mit freundlichen Grüßen
07.05.2019
Ab 18. Mai 2019 können nach Mitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nur noch Rinder, Schafe, Ziegen und Gatterwild mit einem wirksamen Impfschutz oder mit einem Antikörpernachweis gegen das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) aus Baden-Württemberg in BTV-8-freie Regionen anderer Bundesländer verbracht werden. Bund und Länder haben sich wegen der steigenden Umgebungstemperaturen und der damit verbundenen vermehrten Aktivität der Gnitzen (Bartmücken) als Überträger von BTV-8 darauf verständigt, dass die bisherigen Sonderregelungen am 17. Mai 2019 auslaufen. Das BMEL teilt uns nunmehr soeben (13:38 Uhr) wie folgt mit: "Sehr geehrte Damen und Herren, Zu Ihrer Information teile ich Ihnen mit, dass zwischen Bund und Ländern Konsens besteht, dass das bisherige Verfahren für das innerstaatliche Verbringen von Tieren aus der Restriktionszone in nicht betroffene Gebiete Deutschlands in der nun vektoraktiven Zeit nicht aufrechterhalten werden kann. Um innerstaatlich ein Verbringen von Kälbern unter 90 Tagen in besonderen Fällen zu ermöglichen, dabei aber weiterhin eine Verbreitung der Blauzungenkrankheit zu verhindern und eine Bekämpfung nicht zu gefährden, bestand entsprechend der Risikobewertung des FLI Konsens darin, dies am besten über eine strikte Reglementierung von virämischen Tieren zu erreichen. Hierzu wurde folgendes Vorgehen unter den Ländern vereinbart: … |
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |