DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell
Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:
"Gespräch der Leiter des deutschen und russischen Veterinärdienstes Sehr geehrte Damen und Herren, anliegendes Schreiben an den Leiter des russischen Veterinärdienstes vom 11.10.2006 – Az.: 324-3731-RUS/0 – (ohne Anlagen) übersende ich zu Ihrer Kenntnis, da es die Ergeb-nisse des Gesprächs zwischen Herrn Prof. Dr. Zwingmann und Herrn Dr. Nepoklonow, das am 05.10.2006 in Moskau stattgefunden hat, wiedergibt." 18.10.2006
![]() In der Gemeinde Gemünden, Westerwaldkreis, ist die Blauzungenkrankheit amtlich nachgewiesen worden. Damit gehören jetzt auch Teile des Landkreises Limburg-Weilburg und weitere Gemeinden des Lahn-Dill-Kreises zum 20-Kilometer-Radius des Restriktionsgebietes. Im Landkreis Limburg-Weilburg sind dies folgende Gemeinden und Gemeindeteile: Limburg, Runkel, Elz, Hadamar, Dornburg, Waldbrunn, Elbtal, Mengerskirchen, Löhnberg, Merenberg, Beselich, in der Gemeinde Weilburg die Gemarkungen Weilburg, Ahausen, Waldhausen, Hasselbach, Odersbach, Gaudernbach und Kirschhofen sowie in der Gemeinde Vilmar die Gemarkungen Seelbach und Falkenbach. Im Lahn-Dill-Kreis sind folgende Gemeinden und Gemeindeteile betroffen: Eschenburg, Dietzhölztal, Siegbach, Dillenburg, Haiger, Breitscheid, Driedorf, Herborn, Greifenstein sowie in der Gemeinde Leun die Gemarkungen Biskirchen und Bissenberg. ![]() 17.10.2006
![]() zum Schutz gegen die Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 13. Oktober 2006 (Az.: 23 174-59-23) Folgende Gebiete werden zum 20-Kilometer-Gebiet erklärt: Die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Daun, Mayen-Koblenz, Neuwied und der Westerwaldkreis sowie die kreisfreie Stadt Koblenz. Im Landkreis Bitburg-Prüm die Verbandsgemeinden Arzfeld, Kyllburg und Prüm, aus der Verbandsgemeinde Bitburg-Land die Ortsgemeinden Bickendorf, Biersdorf am See, Echtershausen, Ehlenz, Fließem, Hamm, Heilenbach, Ließem, Nattenheim, Niederweiler, Oberweiler, Schleid, Seffern, Sefferweich und Wiersdorf. Im Landkreis Bernkastel-Wittlich aus der Verbandsgemeinde Manderscheid die Ortsgemeinden Bettenfeld, Dierfeld, Eckfeld, Eisenschmitt, Meerfeld, Niederscheidweiler, Oberscheidweiler, Schwarzenborn, Wallscheid und die Stadt Manderscheid sowie aus der Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf die Ortsgemeinde Hontheim. Im Landkreis Cochem-Zell die Verbandsgemeinden Cochem-Land, Kaisersesch, Ulmen und aus der Verbandsgemeinde Treis-Karden die Ortsgemeinden Binningen, Brieden, Brohl, Dünfus, Forst, Kail, Möntenich, Moselkern, Müden, Pommern, Roes und Treis-Karden sowie die Stadt Cochem. Im Rhein-Hunsrück-Kreis die Verbandsgemeinde Emmelshausen, sowie die Städte Boppard und St. Goar. Im Rhein-Lahn-Kreis die Verbandsgemeinden Bad Ems, Braubach, Nassau und aus der Verbandsgemeinde Loreley die Ortsgemeinden Dahlheim, Kestert, Lykershausen, Prath, Weyer und Stadt Sankt Goarshausen und aus der Verbandsgemeinde Nasstätten, die Ortsgemeinden Berg, Ehr, Eschbach, Gemmerich, Hainau, Himmighofen, Kehlbach, Marienfels, Niederbachheim, Oberbachheim und Winterwerb sowie die Stadt Lahnstein. ![]() FÜR RICHTIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT KANN KEINE HAFTUNG UND / ODER GEWÄHR ÜBERNOMMEN WERDEN! © VFHV NRW e. V. 16.10.2006
![]() ![]() Damit liegen die hessischen Gemeinden Diemelsee, Bad Arolsen und Diemelstadt im Landkreis Waldeck-Frankenberg im 20-Kilometer-Gebiet um den Ausbruchsort. Im Lahn-Dill-Kreis befinden sich die Gemeinden Dietzhölztal, Eschenburg, Siegbach, Dillenburg, Haiger, Breitscheid, Herborn, Mittenaar und Driedorf und im Kreis Marburg-Biedenkopf die Gemeinden Breidenbach, Steffenberg und Angelburg im 20-Kilometer-Gebiet um den Ausbruchsort. Für die oben genannten Orte gilt: ![]() "Sehr geehrte Damen und Herren, nach einer Änderung der NRW-Gebietskulisse über das Wochenende wurde der am vergangenen Freitag, 13.10.2006 übersandte Entwurf einer Änderungsverordnung nochmals angepasst und mit Datum vom heutigen Tage in das Verfahren zur Veröffentlichung gegeben. Der Entwurf vom 13.10.2006 ist somit gegenstandslos. " ![]() ![]() |
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |