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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Blauzungenkrankheit BTV 8 das MUNLV teilt Folgendes mit:
Beigefügt übersende ich den Text der geänderten Landesverordnung zum Schutz vor Blauzungenkrankheit (= geänderte Gebietskulisse für das Gefährdungsgebiet), den ich heute zur Veröffentlichung frei gegeben habe, zur gefl. Kenntnisnahme.
Die Verordnung tritt am Mittwoch, den 20. September um 0:00 Uhr in Kraft.
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Der Ständige Veterinärausschuss der Europäischen Union hat in seiner Sitzung am 4. September 2006 entschieden, das Beobachtungsgebiet aufgrund der Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in Nordrhein-Westfalen auszuweiten. Der Bund hat nun mit einer Eilverordnung (dies ist eine Verordnung, der die Bundesländer nicht zustimmen müssen) vom 15. September 2006, die am 16. September 2006 in Kraft getreten ist, diese Ausweitung der Gebietskulisse in nationales Recht umgesetzt.
Hessen lag bisher nur mit elf Gemeinden in den Landkreisen Lahn-Dill, Limburg-Weilburg und Rheingau-Taunus in dem Restriktionsgebiet von 150 km. Nach der ab 16. September 2006 gültigen Gebietskulisse sind nunmehr folgende Gemeinden betroffen:
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Das BMELV hat uns soeben die von den Leitern der Veterinärdienste Belgiens, Deutschlands, Frankreichs, Luxemburgs und der Niederlande unterzeichnete Übereinkunft vom heutigen Tage zum Verbringen von Wiederkäuern wegen der Blauzungenkrankheit (in englischer Sprache) mit der Bitte um Kenntnisnahme übermittelt. Die Übereinkunft wird am 19.9.2006 in Kraft treten.

Weitere Bestimmungen über das innergemeinschaftliche Verbringen bleiben unberührt.

 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Das MUNLV NRW teilt uns soeben Folgendes mit:
"Angesichts der dargestellten Probleme bei Auktionen/Schauen in der 150km-Zone kann in Abstimmung mit BMELV und NRW in Nds. wie folgt verfahren werden:

1. Keine Tiere aus der 20km-Zone
2. Die Veranstaltung wird amtstierärztlich überwacht, wobei eine amtstierärztliche klinische Eingangsuntersuchung durchgeführt wird.
3. Die Tiere dürfen von der Veranstaltung nur in die 150km-Zone verbracht werden.
4. Die Tiere werden im Herkunftsbestand und auf dem Transport mit Insektiziden behandelt.
5. Die Veranstaltung wird in geschlossenen Räumen durchgeführt.

Diese Regelung steht unter dem Vorbehalt, dass keine dem entgegenstehenden Regelungen auf EG- oder nationaler Ebene erlassen werden.
…"
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 15. September 2006 wird heute im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16. September 2006 in Kraft (www.ebundesanzeiger.de; eBAnz AT49 2006 V1). Mit ihr wird die Gebietskulisse, die der Ständige Ausschuss in seiner Sitzung am 4. September 2006 angenommen hat, umgesetzt. Die Gebietskulisse, die in der Sitzung des Ausschusses am 12. September 2006 angenommen wurde, wird mit Bekanntmachung des entsprechenden Amtsblattes in nationales Recht umgesetzt.

 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgende EU-Entscheidung zu den Restriktionsgebieten in Bezug auf Blauzungenkrankheit wurde am 12.09.2006 im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit angenommen.
Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist noch nicht erfolgt.
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:
"Die KOM teilt mit, dass NL das gesamte Hoheitsgebiet zur Restriktionszone (150km-Zone) erklärt hat. Hintergrund sind die BT-Befunde in dem Exportstall in Leeuwarden. NL begründet diesen Schritt damit, dass das Hoheitsgebiet unabhängig davon größtenteils zur Restriktionszone erklärt werden müsste, ob der BT-Fall dem Exportstall in Leeuwarden oder den Herkunftsbetrieben nahe Rotterdam und Eindhoven zugeordnet werden würde."
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Die vom Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz am 8. September 2006 übermittelte Anordnung enthält die geänderte Gebietskulisse für Rheinland - Pfalz.
 
CMA - BESTES VOM BAUERN Drehscheibe nach Mittelosteuropa

Deutsche Produkte sind auf den Märkten Mittelosteuropas wegen ihres guten Images und kultureller Gemeinsamkeiten, beispielsweise ähnlicher Essgewohnheiten, gefragt. Folglich besitzen die Märkte in Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina sowie Bulgarien und Rumänien für die deutsche Agrar- und Ernährungsbranche eine immer größere Bedeutung. So konnten 2005 die deutschen Agrarexporte im Vergleich zu 2004 im Warenwert beispielsweise nach Rumänien um 53 Prozent und nach Ungarn um 46 Prozent gesteigert werden.
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Das BMELV hat uns soeben das Ergebnis der Sitzung der Länderrefernten übermittelt.
 
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Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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