DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell![]() "Das ungarische Landwirtschaftsministerium hat mitgeteilt, dass Ungarn Lieferungen sowie den Transit von lebenden Wiederkäuern, Sperma und Embryonen zulässt, die die Auflagen der Entscheidung 2005/393/EG der Kommission vom 23. Mai 2005 zur Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen in Bezug auf die Blauzungenkrankheit und zur Regelung der Verbringung von Tieren innerhalb der und aus diesen Zonen erfüllen." Die genauen Regelungen finden Sie im Bereich Interna Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit >>> ![]() Bei einem Rind in einem Betrieb in Bad Bentheim ist am gestrigen Donnerstag, 16. November, der Ausbruch der Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt worden. Derzeit wird der übrige Tierbestand (ca. 80 Rinder) beprobt. Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat aus diesem Grund für alle empfängliche Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen) haltenden Betriebe um den betroffenen Betrieb ein 20-km Sperrgebiet zum Schutz gegen die Verschleppung der Blauzungenkrankheit eingerichtet. Folgende Städte und Gemeinden liegen innerhalb dieser Sperrzone: Bad Bentheim, Neuenhaus, Nordhorn und Schüttorf und die Gemeinden Engden, Halle, Isterberg, Lage, Ohne, Quendorf, Samern, Suddendorf und Wietmarschen. Die Blauzungenkrankheit ist eine für den Menschen ungefährliche Tierseuche. Sie wird durch Stechmücken übertragen und kommt ursprünglich aus Afrika. Die Insekten kommen eigentlich nicht in nördlichen Klimazonen vor. Wie die Seuche dennoch nach Europa gelangen konnte, wird zurzeit erforscht. ![]() "beiliegend übersende ich die aktuelle Blauzungenkrankheit-Gebietskulisse (20-km-Zone) und den Entwurf der aktuellen tierseuchenrechtliche Anordnung des LUA vom 17.11.06, die am 20.11.06 veröffentlicht wird und am 21.11.06 in Kraft tritt. Die Erweiterung der 20-km-Zone wurde aufgrund eines Antikörpernachweises der Blauzungenkrankheit im Landkreis Bernkastel-Wittlich erforderlich. Damit schließt sich die Lücke zwischen den 20-km-Zonen im Norden und im Landkreis Trier-Saarburg. " Die erwähnten Dokumente können Sie im Bereich Interna herunterladen. ![]() Bedingt durch die Ausweitung der 150 km-Zone, sind Bayern und Baden-Württemberg davon ebenfalls betroffen. Weitere Informationen im Bereich Interna. ![]() Das gesamte Gebiet der Gemeinden Hagen, Hasbergen und der Städte Georgsmarienhütte und Osnabrück. Damit umfasst das Gefährdungsgebiet folgendes Gebiet: SIEHE INTERNA! Im Gefährdungsgebiet gelten für das Halten von empfänglichen Tieren folgende Vorschriften: SIEHE INTERNA! Im Bereich Interna haben wir auch die Allgemeinverfügung des Landkreises Osnabrück vom 13. November 2006 und Karten des betroffenen Gebietes hinterlegt. 15.11.2006
Am Mittwoch passierte eine der wichtigsten Gesetzesinitiativen der letzten Jahre die letzte parlamentarische Hürde: die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Sie soll in der vom Parlament verabschiedeten Fassung für einen echten Binnenmarkt für Dienstleistungen sorgen, ohne dabei Sozial-Standards zu untergraben.
Das Bundeswirtschaftsministerium plant ein Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels.
Der Referentenentwurf kann im Bereich Interna eingesehen werden. ![]() "Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügte Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 15. November 2006 wird heute im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht … und tritt am 16. November 2006 in Kraft." Eine Leseversion finden Sie im Bereich Interna. Zur besseren Übersichtlichkeit haben wir im Bereich Interna die Gebiete nach Bundesländern der Bundesländer aufgeteilt, die nicht komplett "betroffen" sind, aufgeteilt. ![]() "Beiliegend übersende ich die aktuelle Tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes zum Schutz gegen die Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 10. November 2006, die wegen der neu aufgetretenen Fälle im Landkreis Trier-Saarburg, im Rhein-Hunsrück-Kreis und in Cochem-Zell erweitert werden musste. Bitte beachten Sie, daß wegen der sich häufig ändernden Bestimmungen für das Verbringen - wie auch in der vorhergehenden Anordnung - auf Ausführungen hierzu verzichtet wurde und statt dessen Hinweise enthalten sind. …" Die Anordnung kann im Bereich "Interna" heruntergeladen werden. 10.11.2006
![]() Diese können im Bereich "Interna" heruntergeladen werden. |
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |