DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
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FÜR RICHTIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT KANN KEINE HAFTUNG UND / ODER GEWÄHR ÜBERNOMMEN WERDEN! © VFHV NRW e. V. 16.10.2006
Das Landratsamt Miltenberg hat mit einer Allgemeinverfügung den gesamten Landkreis Miltenberg ab dem 17. Oktober 2006 zum Beobachtungsgebiet/Restriktionsgebiet erklärt.
In den Nordrhein-Westfälischen Kreisen Paderborn sowie Siegen-Wittgenstein ist in der vergangenen Woche die Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt worden.
Damit liegen die hessischen Gemeinden Diemelsee, Bad Arolsen und Diemelstadt im Landkreis Waldeck-Frankenberg im 20-Kilometer-Gebiet um den Ausbruchsort. Im Lahn-Dill-Kreis befinden sich die Gemeinden Dietzhölztal, Eschenburg, Siegbach, Dillenburg, Haiger, Breitscheid, Herborn, Mittenaar und Driedorf und im Kreis Marburg-Biedenkopf die Gemeinden Breidenbach, Steffenberg und Angelburg im 20-Kilometer-Gebiet um den Ausbruchsort. Für die oben genannten Orte gilt:
Das MUNLV teilt uns soeben Folgendes mit:
"Sehr geehrte Damen und Herren, nach einer Änderung der NRW-Gebietskulisse über das Wochenende wurde der am vergangenen Freitag, 13.10.2006 übersandte Entwurf einer Änderungsverordnung nochmals angepasst und mit Datum vom heutigen Tage in das Verfahren zur Veröffentlichung gegeben. Der Entwurf vom 13.10.2006 ist somit gegenstandslos. "
Die Entscheidung der EU – Kommission (2006/693/EG) vom 13. Oktober 2006 zur Änderung der Entscheidung 2005/393/EG hinsichtlich der Sperrzonen im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit ist im Amtsblatt veröffentlicht worden. Die für Deutschland festgelegte Gebietskulisse ist erweitert worden und nahezu identisch mit der in der Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 9. Oktober 2006. Die EU - Entscheidung kann nachfolgend heruntergeladen werden.
Kreis Karlsruhe. Nachdem in Rheinland-Pfalz die Tierseuche Blauzungenkrankheit festegestellt wurde, wird der Bund das Beobachtungsgebiet in einem Radius von 150 Kilometer nach Süden erweitern. Darauf weist das im Landratsamt Karlsruhe für Tierseuchen zuständige Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen aktuell hin. So werden erstmals Teile des Landkreises Karlsruhe in die ausgewiesenen Restriktionszonen fallen. Folgende Städte und Gemeinden – überwiegend im nördlichen Landkreis Karlsruhe - werden voraussichtlich Anfang nächster Woche betroffen sein: Bad Schönborn, Dettenheim, Eggenstein Leopoldshafen, Graben Neudorf, Hambrücken, Kronau, Linkenheim Hochstetten, Oberhausen Rheinhausen, Philippsburg, Ubstadt Weiher und Waghäusel.
Das Agrarministerium hat heute mitgeteilt, dass Gebiete in Sachsen-Anhalt nach dem Ausbruch der so genannten Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern im Landkreis Höxter (Nordrhein-Westfalen) zum Teil im Restriktionsgebiet liegen. Dadurch kann es zu Einschränkungen für die Haltung von Rindern, Schafen und Ziegen kommen.
Zum Restriktionsgebiet gehört der gesamte Landkreis Wernigerode. Des Weiteren sind Teile der Landkreise Halberstadt, Quedlinburg, Mansfelder Land, Sangerhausen sowie der Börde- und der Ohrekreis davon betroffen. Über die jeweiligen Einschränkungen für den Tierverkehr informieren die zuständigen Veterinärämter in den Landkreisen. Das Ministerium hat zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Haltung von Rindern, Schafen und Ziegen zwingend beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen ist. Die Blauzungenkrankheit wird durch einen Virus bei Wiederkäuern ausgelöst und durch Mücken oder Kontakt zwischen den Tieren übertragen. Zum Schutz gegen eine Verbreitung der Krankheit werden Schutzmaßnahmen eingeleitet und Gefährdungs- und Beobachtungsräume eingerichtet. Die Krankheit ist für Menschen nicht ansteckend. Quelle: http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mrlu/2006/164_2006.htm 13.10.2006
Nachdem bei Rindern in Nordrhein-Westfalen die Blauzungenkrankheit ausgebrochen ist, werden die Vorsorgemaßnahmen bis nach Thüringen ausgeweitet. Das Gesundheitsministerium des Freistaats teilte mit, offensichtlich breite sich die Krankheit nunmehr in Richtung Osten aus, so dass Thüringen als Teil der Beobachtungszone erfasst werde. In diesem Gebiet unterliegt der Handel, Transport und die Schlachtung von Rindern bestimmten Auflagen. Betroffen sind die Landkreise Nordhausen, Kyffhäuser, Eichsfeld, Unstrut-Hainich und der Wartburgkreis sowie Teile der Kreise Gotha, Schmalkalden-Meiningen und Sömmerda.
13.10.2006
Aufgrund des Blauzungenfalls in Höxter, NRW, erweitert sich die Gebietskulisse in Niedersachsen.
Die Zahl der Betriebe, in denen die Blauzungenkrankheit ausgebrochen ist, ist auf 238 gestiegen. Betroffen sind 148 rinderhaltende und 90 schaf- und ziegenhaltende Betriebe. Damit ist in 32 von 54 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW die Krankheit nachgewiesen. Neben Haustieren sind auch Wildtiere betroffen: ein wildlebendes Mufflon und ein Wisent in einem Wildpark waren erkrankt.
Die Erkrankung wird durch das Blauzungenvirus (Serotyp 8) ausgelöst. Sie wird durch Mücken übertragen und nicht durch Kontakte zwischen den Tieren. |
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ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |