DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell
Im Amtsblatt der EU ist heute die Entscheidung der Kommission vom 25. September 2006 veröffentlicht worden. Mit dieser Entscheidug wird die Gebietskulisse in Deutschland geändert.
Das BMELV hat uns die Liste der zugelassenen Sammelstellen für den innergemeinschaftlichen Handel mit Rindern, Pferden, Schafen und Ziegen in Spanien zur Verfügung gestellt.
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Verbraucherinformationsgesetz zugestimmt.
Als Konsequenz aus mehreren Skandalen (?) in der Vergangenheit sollen Behörden dazu verpflichtet werden, die Namen von Firmen oder Produkten zu veröffentlichen. Auch haben die Verbraucher einen Anspruch auf Auskunft und Akteneinsicht zum Beispiel bei Lebensmittelskandalen, was immer hierunter zu verstehen sein wird. Firmen können sich allerdings auf Geschäftsgeheimnisse berufen, um Auskünfte zu verweigern.
Nachfolgend können Sie die Karte für das Bundesland Niedersachsen mit Stand vom 21. Februar 2006 herunteladen.
Die Anzahl der Seuchenbetriebe hat sich auf 78 erhöht, Das gefährdete Gebiet wurde erheblich ausgeweitet und durch eine LandesVO für NRW vom 19. 9. 2006 rechtlich festgelegt.
Das MUNLV NRW hat uns den Bericht des LaTiKo NRW über den Zeitraum 16 .09. bis 20. 09. 2006 zur Verfügung gestellt. 21.09.2006
Das LUA Koblenz teilt Folgendes mit:
"Tierseuchen: Ausweitung des 150 Kilometer-Radius wegen Blauzungenkrankheit … Aufgrund weiterer Fälle von Blauzungenkrankheit in Nordrhein-Westfalen musste dass 150 Kilometer-Restriktionsgebiet in Deutschland ausgeweitet werden. Hiervon betroffen ist auch Rheinland-Pfalz. Folgende Landkreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz liegen ganz oder teilweise in der Blauzungen-Restriktionszone:
das MUNLV teilt Folgendes mit:
Beigefügt übersende ich den Text der geänderten Landesverordnung zum Schutz vor Blauzungenkrankheit (= geänderte Gebietskulisse für das Gefährdungsgebiet), den ich heute zur Veröffentlichung frei gegeben habe, zur gefl. Kenntnisnahme. Die Verordnung tritt am Mittwoch, den 20. September um 0:00 Uhr in Kraft.
Der Ständige Veterinärausschuss der Europäischen Union hat in seiner Sitzung am 4. September 2006 entschieden, das Beobachtungsgebiet aufgrund der Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in Nordrhein-Westfalen auszuweiten. Der Bund hat nun mit einer Eilverordnung (dies ist eine Verordnung, der die Bundesländer nicht zustimmen müssen) vom 15. September 2006, die am 16. September 2006 in Kraft getreten ist, diese Ausweitung der Gebietskulisse in nationales Recht umgesetzt.
Hessen lag bisher nur mit elf Gemeinden in den Landkreisen Lahn-Dill, Limburg-Weilburg und Rheingau-Taunus in dem Restriktionsgebiet von 150 km. Nach der ab 16. September 2006 gültigen Gebietskulisse sind nunmehr folgende Gemeinden betroffen:
Das BMELV hat uns soeben die von den Leitern der Veterinärdienste Belgiens, Deutschlands, Frankreichs, Luxemburgs und der Niederlande unterzeichnete Übereinkunft vom heutigen Tage zum Verbringen von Wiederkäuern wegen der Blauzungenkrankheit (in englischer Sprache) mit der Bitte um Kenntnisnahme übermittelt. Die Übereinkunft wird am 19.9.2006 in Kraft treten.
Weitere Bestimmungen über das innergemeinschaftliche Verbringen bleiben unberührt. |
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |