DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell![]() Der 20 km Bereich um diesen Ausbruch erstreckt sich auch auf Gebiete des Kreises Osnabrück in Niedersachsen. Zwei weitere Ausbrüche in den Städten Kalkar im Kreis Kleve und Nettetal im Kreis Viersen, die ebenfalls heute bestätigt wurden, erfassen mit ihrem 20 km Radius Gebiete in den Niederlanden. (Quelle: Bezirksregierung Düsseldorf - Bericht des LaTiKo) 26.10.2006
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Das BMVEL informierte uns soeben über einige der wesentlichen Änderungen, die sich durch die Verordnung (EG) 1/2005 ab dem 5. Januar 2007 ergeben.
![]() Wir bitten um Beachtung. ![]() FÜR RICHTIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT KANN KEINE HAFTUNG UND / ODER GEWÄHR ÜBERNOMMEN WERDEN! ![]() "Auf die Beratungen in der gestrigen Telefonkonferenz nehme ich Bezug und übersende als Anlage vorab den rechtsförmlich geprüften Text der Änderungsverordnung mit der Bitte um Kenntnisnahme. Die Verordnung wird heute im eBAnz veröffentlicht werden und tritt am morgigen Tag in Kraft. Zu dem Text ist noch folgendes anzumerken: entgegen meiner gestrig geäußerten fachlichen Auffassung (die ich nach wie vor vertrete) zum Verbringen von Schlachttieren aus der 20-km-Zone in freie Gebiete habe ich dennoch eine Möglichkeit zum Verbringen dieser Tiere in die Verordnung (§ 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a) aufgenommen, ausschließlich aus dem Grund, da die Entscheidung 2005/393/EG eine ebensolche Möglichkeit auch vorsieht (vgl. Art. 4). Da mir aus Wirtschaftskreisen bekannt ist, dass es mit den geltenden Verbringungsregelungen Schwierigkeiten gibt, stelle ich anheim, bereits im Vorgriff auf den Erlaß der Verordnung nach den Regelungen der Änderungsverordnung zu verfahren. Im Auftrag" 20.10.2006
![]() In einer dem Verband vorliegden Mail heißt es: "Außerdem möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass das gesamte Landesgebiet von NRW zum Gefährdungsgebiet ("20-km-Zone") erklärt ist. Die entsprechende Landesverordnung wird am 23. Oktober veröffentlicht." ![]() Der Vieh- und Fleischhandelsverband Nordrhein-Westfalen e. V. hat sich in einem Schreiben an das MUNLV und in Abschrift an das BMELV gewandt. Eine Leseversion finden Sie nachfolgend. 19.10.2006
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |