DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell
Siebente Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung tierseuchenrechtlicher Verbote beim innergemeinschaftlichen Verbringen von Wiederkäuern infolge der Blauzungenkrankheit
Das BMVEL informierte uns soeben über einige der wesentlichen Änderungen, die sich durch die Verordnung (EG) 1/2005 ab dem 5. Januar 2007 ergeben.
Aus NRW wurde uns nachfolgende Auslegung der 4. Änderungsverordnung des Bundes übermittelt.
Wir bitten um Beachtung.
HINWEIS: ALLEINE VERBINDLICH IST DIE IM JEWEILIGEN GESETZBLATT VERÖFFENTLICHTE VERSION!
FÜR RICHTIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT KANN KEINE HAFTUNG UND / ODER GEWÄHR ÜBERNOMMEN WERDEN!
In Ergänzung zur Übermittlung der Vierten Änderungsverordnung teilt das BMELV Folgendes mit:
"Auf die Beratungen in der gestrigen Telefonkonferenz nehme ich Bezug und übersende als Anlage vorab den rechtsförmlich geprüften Text der Änderungsverordnung mit der Bitte um Kenntnisnahme. Die Verordnung wird heute im eBAnz veröffentlicht werden und tritt am morgigen Tag in Kraft. Zu dem Text ist noch folgendes anzumerken: entgegen meiner gestrig geäußerten fachlichen Auffassung (die ich nach wie vor vertrete) zum Verbringen von Schlachttieren aus der 20-km-Zone in freie Gebiete habe ich dennoch eine Möglichkeit zum Verbringen dieser Tiere in die Verordnung (§ 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a) aufgenommen, ausschließlich aus dem Grund, da die Entscheidung 2005/393/EG eine ebensolche Möglichkeit auch vorsieht (vgl. Art. 4). Da mir aus Wirtschaftskreisen bekannt ist, dass es mit den geltenden Verbringungsregelungen Schwierigkeiten gibt, stelle ich anheim, bereits im Vorgriff auf den Erlaß der Verordnung nach den Regelungen der Änderungsverordnung zu verfahren. Im Auftrag" 20.10.2006
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit der 5. Änderungsverordnung beschlossen, dass entgegen der ursprünglichen Mitteilung, ab dem morgigen Dienstag, 24. Oktober 2006 (?) das gesamte Landesgebiet zur 20-km-Zone erklärt wird.
In einer dem Verband vorliegden Mail heißt es: "Außerdem möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass das gesamte Landesgebiet von NRW zum Gefährdungsgebiet ("20-km-Zone") erklärt ist. Die entsprechende Landesverordnung wird am 23. Oktober veröffentlicht."
NRW plant offensichtlich, das komplette Landesgebiet zur 20-km-Zone zu erklären.
Der Vieh- und Fleischhandelsverband Nordrhein-Westfalen e. V. hat sich in einem Schreiben an das MUNLV und in Abschrift an das BMELV gewandt. Eine Leseversion finden Sie nachfolgend. 19.10.2006
Die ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION zur Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen in Bezug auf die Blauzungenkrankheit und zur Regelung der Verbringung von Tieren innerhalb der und aus diesen Zonen In der zurzeit geltenden Fassung (18.10.2006) kann nachfolgend heruntergeladen werden.
Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:
"Gespräch der Leiter des deutschen und russischen Veterinärdienstes Sehr geehrte Damen und Herren, anliegendes Schreiben an den Leiter des russischen Veterinärdienstes vom 11.10.2006 – Az.: 324-3731-RUS/0 – (ohne Anlagen) übersende ich zu Ihrer Kenntnis, da es die Ergeb-nisse des Gesprächs zwischen Herrn Prof. Dr. Zwingmann und Herrn Dr. Nepoklonow, das am 05.10.2006 in Moskau stattgefunden hat, wiedergibt." 18.10.2006
Aufgrund eines neuen Ausbruchs im Westerwaldkreis liegen Gemeinden in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill im 20-Kilometer-Gebiet
In der Gemeinde Gemünden, Westerwaldkreis, ist die Blauzungenkrankheit amtlich nachgewiesen worden. Damit gehören jetzt auch Teile des Landkreises Limburg-Weilburg und weitere Gemeinden des Lahn-Dill-Kreises zum 20-Kilometer-Radius des Restriktionsgebietes. Im Landkreis Limburg-Weilburg sind dies folgende Gemeinden und Gemeindeteile: Limburg, Runkel, Elz, Hadamar, Dornburg, Waldbrunn, Elbtal, Mengerskirchen, Löhnberg, Merenberg, Beselich, in der Gemeinde Weilburg die Gemarkungen Weilburg, Ahausen, Waldhausen, Hasselbach, Odersbach, Gaudernbach und Kirschhofen sowie in der Gemeinde Vilmar die Gemarkungen Seelbach und Falkenbach. Im Lahn-Dill-Kreis sind folgende Gemeinden und Gemeindeteile betroffen: Eschenburg, Dietzhölztal, Siegbach, Dillenburg, Haiger, Breitscheid, Driedorf, Herborn, Greifenstein sowie in der Gemeinde Leun die Gemarkungen Biskirchen und Bissenberg. |
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |