DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell13.10.2006
Aufgrund des Blauzungenfalls in Höxter, NRW, erweitert sich die Gebietskulisse in Niedersachsen.
Die Zahl der Betriebe, in denen die Blauzungenkrankheit ausgebrochen ist, ist auf 238 gestiegen. Betroffen sind 148 rinderhaltende und 90 schaf- und ziegenhaltende Betriebe. Damit ist in 32 von 54 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW die Krankheit nachgewiesen. Neben Haustieren sind auch Wildtiere betroffen: ein wildlebendes Mufflon und ein Wisent in einem Wildpark waren erkrankt.
Die Erkrankung wird durch das Blauzungenvirus (Serotyp 8) ausgelöst. Sie wird durch Mücken übertragen und nicht durch Kontakte zwischen den Tieren. 10.10.2006
Das MUFV teilt uns soeben Folgendes mit:
"Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügte aktualisierte Regelungen zur Blauzungenkrankheit für das Verbringen von Schlacht-, Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe und Ziegen) während der Flugzeit der Vektoren sowie für das Auftreiben auf Ausstellungen und Märkten mit Stand vom heutigen Tage übersende ich Ihnen mit der Bitte um gefl. Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Andreas Wolfert"
Die Entscheidung der Kommission zur Festlegung der Leitlinien, mit denen Kriterien für die Durchführung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz festgelegt werden, wurde heute im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
10.10.2006
Bundesverbraucherminister Horst Seehofer stellte heute in Berlin, als Konsequenz aus den Gammelfleisch-Vorkommnissen, den Reformbedarf der Lebensmittelüberwachung in den Vordergrund.
Zum Gefährdungsgebiet (20-Kilometer-Zone) gehören:
der gesamte Regierungsbezirk Köln, im Regierungsbezirk Düsseldorf die kreisfreien Städte Remscheid, Solingen, Mönchengladbach, Wuppertal, Düsseldorf, Duisburg, Krefeld, Mülheim, Oberhausen und Essen und die Kreise Mettmann, Neuss, Viersen sowie im Kreis Kleve die Städte Geldern und Straelen und die Gemeinden Issum, Kerken, Rheurdt und Wachtendonk und im Kreis Wesel die Städte Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn und die Gemeinde Alpen, im Regierungsbezirk Arnsberg die kreisfreien Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne, der Ennepe-Ruhr-Kreis und der Märkische Kreis sowie im Hochsauerlandkreis die Stadt Arnsberg, im Kreis Soest die Städte Soest und Werl und die Gemeinden Bad Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Welver und Wickede, im Kreis Unna die Städte Bergkamen, Fröndenberg, Kamen, Lünen, Schwerte, Selm, Unna und Werne und die Gemeinden Bönen und Holzwickede, im Kreis Olpe die Städte Olpe und Drolshagen und die Gemeinde Wenden, im Kreis Siegen-Wittgenstein die Städte Freudenberg und Siegen und die Gemeinde Neunkirchen, im Regierungsbezirk Münster die Stadt Münster, Stadt Bottrop, Stadt Gelsenkirchen, Kreis Recklinghausen, Kreis Coesfeld mit den Gemeinden Olfen, Nordkirchen, Ascheberg, Lüdinghausen, Senden, Dülmen, Nottuln und Havixbeck, Kreis Warendorf mit den Gemeinden Ahlen, Beckum, Drensteinfurt und Sendenhorst. (Quelle: Homepage MUNLV; http://www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/verbraucherschutz/blauzunge.htm)
BVVF-LESEVERSION:
ALLEINE VERBINDLICH IST DIE IM EBUNDESANZEIGER BZW. IM BUNDESANZEIGER VERÖFFENTLICHTE FASSUNG! KEINE HAFTUNG UND / ODER GEWÄHR!
Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:
"Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügte Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 9. Oktober 2006 wird heute im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (www.ebundesanzeiger.de, eBAnz AT53 2006 V1) und tritt morgen in Kraft."
Das Virus der Blauzungenkrankheit ist in einem weiteren Rinderbestand aus Rheinland-Pfalz nachgewiesen worden. Dies ergaben Untersuchungen im nationalen Referenzlabor im Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems. Der Bestand liegt im Kreis Bitburg-Prüm im bisher schon ausgewiesenen 150-Kilometer-Gebiet. Eine Anpassung der bisherigen Gebietskulisse des 20-Kilometer-Radius erfolgt durch die Tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |