DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell
Nachdem ein neuer Fall der Blauzungenkrankheit in der Gemeinde Blankenheim im Kreis
Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) am heutigen Tag nachgewiesen wurde, wird das am Freitag eingerichtete 20-Kilometer- Gefährdungsgebietin Rheinland-Pfalz erweitert. Dieses befindet sich ebenfalls innerhalb des bereits bestehenden 150-Kilometer-Schutzgebietes um den Erstausbruch. Neu betroffen sind im Kreis Daun die Gemeinden Bodenbach, Bongard, Borler, in Dreis-Brück der Ortsteil Brück, Gelenberg, Kelberg, Kerpen (Eifel), Nohn, Oberehe-Stroheich, Üxheim, Walsdorf und die Stadtteile der Stadt Hillesheim. Im Landkreis Ahrweiler die Verbandsgemeinde Adenau und die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Altenahr: Ahrbrück, Altenahr, Berg, Hönningen, Kesseling, Kirchsahr und Lind.
28.8 2006 - Im Raum Aachen gibt es jetzt (Montag, 28. August, 14.00 Uhr) 38 bestätigte Fälle von Blauzungenkrankheit. Betroffen sind 34 Betriebe mit Rindern (3.085 Tiere in den Beständen) und 4 Betriebe mit Schafen (77 Tiere in den Beständen). Alle Fälle liegen nach wie vor innerhalb des unmittelbar nach Ausbruch der Tierseuche ausgewiesenen Gefährdungsgebietes. Die Blauzungenkrankheit kann bei Schafen tödlich verlaufen, bei Rindern stellt sich in der Regel nach einiger Zeit Linderung ein. Für den Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich, auch Fleisch und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.
Nach einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit in der Gemeinde Hellenthal/Ortsteil Rescheid (Nordrhein-Westfalen) am heutigen Tag wird ein 20-Kilometer-
Gefährdungsgebieteingerichtet, das auch nach Rheinland-Pfalz reicht. Dieses befindet sich innerhalb des bereits bestehenden 150-Kilometer-Schutzgebietes um den Erstausbruch. Betroffen sind im Kreis Daun die Verbandsgemeinde Obere Kyll sowie die Ortsgemeinden Wiesbaum, Basberg, Berndorf, Oberbettingen, Kalenborn-Scheuern, Duppach und die Stadt Hillesheim; im Kreis Bitburg-Prüm die Ortsgemeinden Auw bei Prüm, Roth bei Prüm, Schwirzheim, Weinsheim, Gondenbrett, Buchet, Oberlascheid, Olzheim, Kleinlangenfeld und Neuendorf. 25.08.2006
Zur Durchführung der mit Bezugserlass übersandten Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit gibt das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULF) folgende Hinweise:
Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:
Die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 23. August 2006 wird heute im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de, eBAnz AT44 2006 V1) veröffentlicht und tritt auch am heutigen Tage in Kraft. 23.08.2006
Die Entscheidung der Kommission vom 22. August 2006 über bestimmte Maßnahmen zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit liegt nunmehr in deutscher Fassung vor und kann nachfolgend heruntergeladen werden:
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |