DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell21.09.2006
![]() ![]() "Tierseuchen: Ausweitung des 150 Kilometer-Radius wegen Blauzungenkrankheit … Aufgrund weiterer Fälle von Blauzungenkrankheit in Nordrhein-Westfalen musste dass 150 Kilometer-Restriktionsgebiet in Deutschland ausgeweitet werden. Hiervon betroffen ist auch Rheinland-Pfalz. Folgende Landkreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz liegen ganz oder teilweise in der Blauzungen-Restriktionszone: ![]() Beigefügt übersende ich den Text der geänderten Landesverordnung zum Schutz vor Blauzungenkrankheit (= geänderte Gebietskulisse für das Gefährdungsgebiet), den ich heute zur Veröffentlichung frei gegeben habe, zur gefl. Kenntnisnahme. Die Verordnung tritt am Mittwoch, den 20. September um 0:00 Uhr in Kraft. ![]() Hessen lag bisher nur mit elf Gemeinden in den Landkreisen Lahn-Dill, Limburg-Weilburg und Rheingau-Taunus in dem Restriktionsgebiet von 150 km. Nach der ab 16. September 2006 gültigen Gebietskulisse sind nunmehr folgende Gemeinden betroffen: ![]() Weitere Bestimmungen über das innergemeinschaftliche Verbringen bleiben unberührt. ![]() "Angesichts der dargestellten Probleme bei Auktionen/Schauen in der 150km-Zone kann in Abstimmung mit BMELV und NRW in Nds. wie folgt verfahren werden: 1. Keine Tiere aus der 20km-Zone 2. Die Veranstaltung wird amtstierärztlich überwacht, wobei eine amtstierärztliche klinische Eingangsuntersuchung durchgeführt wird. 3. Die Tiere dürfen von der Veranstaltung nur in die 150km-Zone verbracht werden. 4. Die Tiere werden im Herkunftsbestand und auf dem Transport mit Insektiziden behandelt. 5. Die Veranstaltung wird in geschlossenen Räumen durchgeführt. Diese Regelung steht unter dem Vorbehalt, dass keine dem entgegenstehenden Regelungen auf EG- oder nationaler Ebene erlassen werden. …" ![]() 14.09.2006
![]() nachfolgende EU-Entscheidung zu den Restriktionsgebieten in Bezug auf Blauzungenkrankheit wurde am 12.09.2006 im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit angenommen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist noch nicht erfolgt. ![]() "Die KOM teilt mit, dass NL das gesamte Hoheitsgebiet zur Restriktionszone (150km-Zone) erklärt hat. Hintergrund sind die BT-Befunde in dem Exportstall in Leeuwarden. NL begründet diesen Schritt damit, dass das Hoheitsgebiet unabhängig davon größtenteils zur Restriktionszone erklärt werden müsste, ob der BT-Fall dem Exportstall in Leeuwarden oder den Herkunftsbetrieben nahe Rotterdam und Eindhoven zugeordnet werden würde." 08.09.2006
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |