DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
AktuellDas BMEL hat eine Übersicht der durch Drittstaaten bestätigten Sperren aufgrund des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche mit Stand 20.01.2025 übersandt. Die Übersicht wurde um Sperren ergänzt, über die das BMEL indirekt (bspw. über Pressemitteilung, Informationen von Verbänden, etc.) informiert wurde. Diese Sperren wurden bisher nicht direkt (offizielles Schreiben des jeweiligen Drittlandes) an BMEL kommuniziert. Sie wird bei Änderungen kurzfristig aktualisiert. Das BMEL hat eine Übersicht der durch Drittstaaten bestätigten Sperren aufgrund des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche mit Stand 18.01.2025 übersandt. Die Übersicht wurde um Sperren ergänzt, über die das BMEL indirekt (bspw. über Pressemitteilung, Informationen von Verbänden, etc.) informiert wurde. Diese Sperren wurden bisher nicht direkt (offizielles Schreiben des jeweiligen Drittlandes) an BMEL kommuniziert. Sie wird bei Änderungen kurzfristig aktualisiert. Das BMEL hat eine Übersicht der durch Drittstaaten bestätigten Sperren aufgrund des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche mit Stand 17.01.2025 übersandt. Die Übersicht wurde um Sperren ergänzt, über die das BMEL indirekt (bspw. über Pressemitteilung, Informationen von Verbänden, etc.) informiert wurde. Diese Sperren wurden bisher nicht direkt (offizielles Schreiben des jeweiligen Drittlandes) an BMEL kommuniziert. Sie wird bei Änderungen kurzfristig aktualisiert.
Nach dem Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Landkreis Märkisch-Oderland hatte die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Hanka Mittelstädt, am Freitag, 10. Januar, eine Eilverordnung zur Eindämmung der Tierseuche erlassen. Die Verordnung läuft mit dem Ende des heutigen Tages aus und wird nicht verlängert. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es weiterhin keine Hinweise auf eine Ausbreitung der MKS. Quelle: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~17-01-2025-mks-brb-verordnung-wird-nicht-verlaengert Der Verdachtsfall auf Maul- und Klauenseuche im Landkreis Barnim hat sich nach Angaben von Bundesagrarminister Cem Özdemir nicht bestätigt. Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts hätten noch in der Nacht die Untersuchung vorgenommen. Die Ziege sei frei von Maul- und Klauenseuche. Damit bleibe es bei dem einen bekannten Ausbruch.
Das BMEL hat eine aktualisierte Übersicht der durch Drittstaaten bestätigten Sperren aufgrund des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche mit Stand 16.01.2025 übersandt. Die Übersicht wurde um Sperren ergänzt, über die das BMEL indirekt (bspw. über Pressemitteilung, Informationen von Verbänden, etc.) informiert wurde. Diese Sperren wurden bisher nicht direkt (offizielles Schreiben des jeweiligen Drittlandes) an BMEL kommuniziert.
Sie wird bei Änderungen kurzfristig aktualisiert.
Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit: Werte Damen und Herren, Potsdam – Am vergangenen Freitag wurde im Landkreis Märkisch-Oderland ein Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt. Daraufhin hatte Ministerin Hanka Mittelstädt eine Eilverordnung erlassen, um die Tierseuche einzudämmen. Die am 13. Januar verlängerte Verordnung wird nun erneut um weitere 48 Stunden verlängert. Sie gilt damit bis zum 17. Januar 2025. Nach wie vor stehen die Erfassung des Ausmaßes und die Bekämpfung des Seuchengeschehens im Vordergrund. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Hinweise auf weitere Fälle und somit auch keine Ausbreitung der MKS. Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der MKS ist es erforderlich, das Verbringen von empfänglichen Tieren zeitweise zu verbieten. Die entsprechende Verordnung wird um 48 Stunden – bis 17. Januar 2025 – verlängert. Grund ist, dass die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse noch nicht ausreichen, um die Lage abschließend zu bewerten. Hier geht Sicherheit vor Schnelligkeit. 14.01.2025
Das BMEL teilt uns wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, Das BMEL hat uns soeben eine Übersicht der durch Drittstaaten bestätigten Sperren aufgrund des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche mit Stand 13.01.2025 übermittelt. |
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |