DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
AktuellDas Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilt uns soeben (Aktenzeichen: IV.7-65.08.03.02-001004 BTV) mit:
Sehr geehrte Damen und Herren, im Sommer 2025 erlebte Nordrhein-Westfalen eine beispiellose Welle an Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit (Bluetongue, BT). Auslöser war das Virus vom Serotyp 3 (BTV-3). Nachdem im Winter 2023/2024 nur wenige Infektionen gemeldet worden waren, kam es im Sommer zu einer explosionsartigen Ausbreitung der von bestimmten Stechmücken, den Gnitzen, übertragenen Erkrankung. Bislang wurden in Nordrhein-Westfalen über 3500 Ausbrüche gemeldet, wobei ca. 40 % Meldungen schafhaltende Betriebe betreffen, obwohl es in Nordrhein-Westfalen sehr viel weniger Schafe als Rinder gibt. Eine Infektion mit BTV-3 führt bei Schafen und Rindern gehäuft zu schwerwiegenden klinischen Symptomen, Aborten, bis hin zum Tod infizierter Tiere. Eine erhöhte Sterblichkeit aufgrund des BTV-3-Geschehens wurde insbesondere bei Schafen aber auch bei Rindern beobachtet. Die Genesung erkrankter Tiere dauert oft Wochen oder Monate und eine Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit ist nicht immer gegeben. Mit zunehmenden Temperaturen und zunehmender Gnitzenaktivität ist mit einem Wiederaufflammen der Infektion zu rechnen. Anders als im vorherigen Jahr ist der Erreger bereits über das gesamte Land verteilt, so dass das Geschehen vermutlich früher als im letzten Jahr beginnen wird. Tiere, die bislang nicht geimpft sind oder noch keinen Kontakt zum Virus der Blauzungenkrankheit hatten, sind nach wie vor gefährdet. Dies betrifft in besonderem Maß Jungtiere.
Zum Schutz der Herden wurde am 6. Juni 2024 auf Drängen von Nordrhein-Westfalen die Anwendung mehrerer BTV-3-Impfstoffe durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Verordnung gestattet. In Nordrhein-Westfallen sind bislang ca. 25 % der Rinder und 50 % der Schafe geimpft worden. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen empfiehlt dringend, empfängliche Tiere gegen BTV-3 zu impfen, um unnötiges Tierleid zu verhindern und die Verluste zu minimieren. Dies gilt insbesondere für die Grundimmunisierung. Sowohl Grundimmunisierungen als auch Wiederholungsimpfungen bereits im letzten Jahr geimpfter Tiere sollten spätestens im Mai abgeschlossen sein. Bei speziellen Fragen zur Impfung können Halterinnen und Halter ihre Hoftierärztinnen und Hoftierärzte und den Tiergesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen kontaktieren.
Für alle Impfungen ab dem 03.02.2025 erstattet die Tierseuchenkasse eine Beihilfe in Höhe von 1,50 € je Impfdosis/Schaf. Für die Grundimmunisierung ist damit auch bei Schafen eine zweimalige Impfung im Rahmen der Beihilfe möglich. Bei Rindern beträgt die Beihilfe 2 € je Impfdosis/Rind. Um die Beihilfe in Anspruch nehmen zu können, ist eine Eintragung der Impfung in HI-Tier erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen: www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/index.htm
Aktuelle Informationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie des Friedrich-Loeffler-Instituts zur Blauzungenkrankheit können generell unter folgenden Adressen eingesehen werden: www.lanuv.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit
Die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin ist unter folgender Adresse verfügbar:
Wir bitten um Beachtung und Information Ihrer Mitglieder. 19.02.2025
![]() Die U.E.C.B.V.-Jahrestagung 2025 findet vom 15. bis 17. Oktober 2025 in Brüssel statt.
BMEL reicht Eckpunkte für mehr Tierschutz beim Export lebender Tiere in Drittländer bei EU-Kommission ein Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat der EU-Kommission Eckpunkte für ein nationales Regelungsvorhaben zum Schutz aus Deutschland ausgeführter Tiere vorgelegt. Damit soll die Ausfuhr lebender Tiere nur noch dann erlaubt werden, wenn die jeweiligen Drittländer (Zielländer und Transitländer) sich in einer Vereinbarung zur Einhaltung bestimmter Tierschutzstandards verpflichten.
![]() Presseinformation des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Impfraten bislang noch auf niedrigem Niveau
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir ermutigt Rinder-, Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter dazu, ihre Tiere gegen das Blauzungen-Virus (BTV 3) zu impfen. Eine Impfung stellt den besten Schutz der Tiere vor einer Erkrankung dar und hilft damit auch, wirtschaftliche Folgen für die Betriebe effektiv zu verringern. Zur besseren Information der tierhaltenden Betriebe hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)den betroffenen Verbänden jetzt eine Hilfestellung an die Hand gegeben: In einem neuen Merkblatt zur Blauzungenkrankheit wird über alle Aspekte rund um die Infektion und die Impfung aufgeklärt. Das Merkblatt ist hier abrufbar.
Dazu erklärt Bundesminister Özdemir:
Saisonbedingt steigt die Aktivität von Gnitzen – die das Virus übertragen – im Frühjahr und damit auch das Risiko von BTV-3-Ausbrüchen. Die flächendeckende Impfung empfänglicher Tiere mit den derzeit verfügbaren BTV-3-Impfstoffen kann hier Abhilfe schaffen. Bislang sind die Impfraten bei empfänglichen Tieren in Deutschland jedoch teilweise noch sehr niedrig.
Hintergrund: Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease) ist eine virusbedingte Krankheit, die von einer Mückenart (Gnitzen) übertragen wird. Der aktuelle Serotyp 3 (BTV-3) sorgt vor allem bei Rindern, Ziegen und Schafen für teils schwere Verläufe, die insbesondere bei den beiden Letzteren auch tödlich enden. Diese hat darüber hinaus oft schwerwiegende, wirtschaftliche Folgen für die Tierhalter. Bislang gibt es gegen diesen Serotyp keinen EU-zugelassenen Impfstoff. Das BMEL hatte daher im Juni per Eilverordnung die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gestattet und diese Eilverordnung auch noch einmal verlängert. Die Ausnahmeregelung greift solange, bis ein entsprechender, in der Europäischen Union zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht.
![]() Das BMEL teilt uns wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, Wir bitten um Beachtung! Das BMEL hat eine Übersicht der durch Drittstaaten bestätigten Sperren aufgrund des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche mit Stand 076.02.2025 übersandt.
Die Übersicht wurde um Sperren ergänzt, über die das BMEL indirekt (bspw. über Pressemitteilung, Informationen von Verbänden, etc.) informiert wurde. Diese Sperren wurden bisher nicht direkt (offizielles Schreiben des jeweiligen Drittlandes) an BMEL kommuniziert. Sie wird bei Änderungen kurzfristig aktualisiert.
Das BMEL hat eine Übersicht der durch Drittstaaten bestätigten Sperren aufgrund des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche mit Stand 06.02.2025 übersandt. Die Übersicht wurde um Sperren ergänzt, über die das BMEL indirekt (bspw. über Pressemitteilung, Informationen von Verbänden, etc.) informiert wurde. Diese Sperren wurden bisher nicht direkt (offizielles Schreiben des jeweiligen Drittlandes) an BMEL kommuniziert. Sie wird bei Änderungen kurzfristig aktualisiert. Das BMEL hat eine Übersicht der durch Drittstaaten bestätigten Sperren aufgrund des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche mit Stand 30.01.2025 übersandt. Die Übersicht wurde um Sperren ergänzt, über die das BMEL indirekt (bspw. über Pressemitteilung, Informationen von Verbänden, etc.) informiert wurde. Diese Sperren wurden bisher nicht direkt (offizielles Schreiben des jeweiligen Drittlandes) an BMEL kommuniziert. Sie wird bei Änderungen kurzfristig aktualisiert.
Das Bmel hat eine Übersicht der durch Drittstaaten bestätigten Sperren aufgrund des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche mit Stand 28.01.2025 übersandt. Die Übersicht wurde um Sperren ergänzt, über die das BMEL indirekt (bspw. über Pressemitteilung, Informationen von Verbänden, etc.) informiert wurde. Diese Sperren wurden bisher nicht direkt (offizielles Schreiben des jeweiligen Drittlandes) an BMEL kommuniziert. Sie wird bei Änderungen kurzfristig aktualisiert.
Das Bmel hat eine Übersicht der durch Drittstaaten bestätigten Sperren aufgrund des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche mit Stand 27.01.2025 übersandt. Die Übersicht wurde um Sperren ergänzt, über die das BMEL indirekt (bspw. über Pressemitteilung, Informationen von Verbänden, etc.) informiert wurde. Diese Sperren wurden bisher nicht direkt (offizielles Schreiben des jeweiligen Drittlandes) an BMEL kommuniziert. Sie wird bei Änderungen kurzfristig aktualisiert. |
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |