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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben FS-KS-7/4111 vom 18. Februar teilt der Föderalen Dienst für veterinärrechtliche und phytosanitäre Überwachung in der Russischen Föderation (ROS) mit, dass die befristeten Sperren für die Einfuhr von frischem und gekühltem Fleisch für alle Unternehmen aus Deutschland (verhängt ab dem 4. Februar 2013) und für Fleisch- und Milcherzeugnisse für die Unternehmen in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen (verhängt ab dem 18. Oktober 2012) und Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (verhängt ab dem 11. Februar 2013) in die Russische Föderation ab dem 20. Februar 2019 aufgehoben werden.

Das Schreiben des BMEL kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das MLR Stuttgart hat uns soeben die aktualisierten Verbringungsregelungen und Tierhalter*innenerklärungen übermittelt.

Die in dem Anschreiben erwähnten Dokumente können im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL hat uns soeben den aktuellen Verfahrensstand mitgeteilt.

Den Verfahrensstand finden Sie im Bereich Interna.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Komitee für Veterinärkontrolle und -überwachung des Ministeriums für Landwirtschaft der Republik Kasachstan hat folgende befristete Sperre ab dem 17. Januar 2019 verhängt:
Für die Einfuhr von lebenden großen und kleinen Wiederkäuern, Wild-, Zoo- und Zirkustieren, die für die Blauzungenkrankheit empfänglich sind, Altweltkamelen und anderen Vertretern der Familie der Kamele (Lamas, Alpakas, Vikunjas), Samen von Zuchtrindern, -schafen und -ziegen, Embryonen von großen und kleinen Wiederkäuern aus der Bundesrepublik Deutschland in die Republik Kasachstan.

Das Schreiben des BMEL finden Sie im Bereich Interna.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Nachdem im Landkreis Calw in Baden-Württemberg ein neuer Ausbruchsfall der Blauzungenkrankheit bestätigt wurde, wurden nun auch in Bayern neue Restriktionszonen eingerichtet.

Eine Übersicht können Sie im Bereich Interna herunterladen.

 

Das BMEL teilt uns wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
BMEL möchte aus gegebenem Anlass auf das Auftreten von MKS in Marokko hinweisen. Das MKS Geschehen in Marokko in der Region Maghreb unweit der Stadt Tangar stellt auch für die EU eine Bedrohung dar. Die Stadt Tangar dient auf Grund der Nähe zu Spanien oftmals als Einfuhrregion für lebende Tiere (insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen) nach Nordafrika.
Durch die Verbringung lebender Tiere mittels europäischer Transportfahrzeuge, die nach der Abladung zurück in die EU fahren, besteht eine erhöhte Gefahr der Verschleppung der Maul-und Klauenseuche aus den betroffenen Ländern Nordafrikas nach Europa (insbesondere nach Spanien).
Der ständige Ausschuss für Tiergesundheit hat in seiner letzten Sitzung am 16.01.2019 einstimmig für die Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/675 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung des Maul- und Klauenseuche-Virus aus Algerien gestimmt. Damit wir die Gültigkeit des Durchführungsbeschlusses um die Länder Libyen, Marokko und Tunesien erweitert. Der Durchführungsbeschluss fokussiert sich insbesondere auf die regelgerechte und dokumentierte Reinigung und Desinfektion von Lebenstiertransportfahrzeug, die aus den Länder Algerien, Libyen, Marokko und Tunesien EU-Hoheitsgebiet betreten. Reinigung- und Desinfektionsprotokolle müssen dabei an der Grenzkontrollstelle bei Eintritt in die EU vorgelegt werden.
Spanien weist die Mitgliedsstaaten darauf hin, dass die zuständigen Behörden an den spanischen Grenzkontrollstellen (GKS) zur strengen Einhaltung der Vorgaben des Durchführungsbeschlusses aufgefordert wurden. Fahrzeuge, die den strengen Anforderungen zur Reinigung und Desinfektion nicht entsprechen, werden an spanischen GKS zurückgewiesen.

BMEL bittet demnach alle in Deutschland in diesem Geschäft tätigen Unternehmen ebenfalls um strenge Einhaltung der Anforderungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/675, um eine Einschleppung der MKS in die EU zu verhindern.

 

WIR BITTEN DRINGEND UND NACHDRÜCKLICH UM BEACHTUNG!

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das LANUV NRW weist nachdrücklich auf Folgendes hin:

Achtung: Beim Transport nicht geimpfter Tiere in BTV-8-freie Gebiete gilt ab sofort eine neue Regelung: Voraussetzung zum innerstaatlichen Verbringen von Zucht- und Nutzrindern aus BTV-Sperrgebieten in freie Gebiete ist die Dokumentation der Repellent-Behandlung gegen Insekten zum Zeitpunkt der Blutentnahme auf einer separaten Tierhaltererklärung, die das Tier während des Transports begleiten und dem Tierhalter am Bestimmungsort übergeben werden muss.

Die geänderte Tierhaltererklärung (Tierhaltererklärung Repellentbehandlung) kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

Auch die neuen Verbringungsregeln (BT - Optionen Verbringung aus Restriktionsgebiet_ergänzt") können im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Eine Übersicht über die Restriktionszonen mit Stand vom 4. Februar 2019 können können Sie Bereich Interna herunterladen.

Für den Freistaat Bayern ist nun auch eine Karte vorhanden.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Eine Übersicht über die Restriktionszonen in Deutschland mit Stand vom 31. Januar 2019 können Sie im Bereich Interna herunterladen.

Dort finden Sie auch eine Übersicht des LAVES Niedersachsen über die Vorschriften für die Verbringung von empfänglichen Tieren Sperma, Eizellen und Embryonen gemäß Kapitel 3, VO (EG) 1266/2007.

 

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Eine Übersicht über die Restriktionszonen in Deutschland mit Stand vom 29. Januar 2019 können Sie Bereich Interna herunterladen.

 
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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
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Alle sagten:
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 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
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Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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