DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
AktuellDas BMEL teilt uns soeben wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, Das Schreiben des BMEL kann im Bereich Interna heruntergeladen werden. Das MLR Stuttgart hat uns soeben die aktualisierten Verbringungsregelungen und Tierhalter*innenerklärungen übermittelt. Die in dem Anschreiben erwähnten Dokumente können im Bereich Interna heruntergeladen werden.
Das BMEL hat uns soeben den aktuellen Verfahrensstand mitgeteilt. Den Verfahrensstand finden Sie im Bereich Interna. Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, Das Schreiben des BMEL finden Sie im Bereich Interna. Nachdem im Landkreis Calw in Baden-Württemberg ein neuer Ausbruchsfall der Blauzungenkrankheit bestätigt wurde, wurden nun auch in Bayern neue Restriktionszonen eingerichtet. Eine Übersicht können Sie im Bereich Interna herunterladen. Das BMEL teilt uns wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, BMEL bittet demnach alle in Deutschland in diesem Geschäft tätigen Unternehmen ebenfalls um strenge Einhaltung der Anforderungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/675, um eine Einschleppung der MKS in die EU zu verhindern.
WIR BITTEN DRINGEND UND NACHDRÜCKLICH UM BEACHTUNG!Das LANUV NRW weist nachdrücklich auf Folgendes hin: Achtung: Beim Transport nicht geimpfter Tiere in BTV-8-freie Gebiete gilt ab sofort eine neue Regelung: Voraussetzung zum innerstaatlichen Verbringen von Zucht- und Nutzrindern aus BTV-Sperrgebieten in freie Gebiete ist die Dokumentation der Repellent-Behandlung gegen Insekten zum Zeitpunkt der Blutentnahme auf einer separaten Tierhaltererklärung, die das Tier während des Transports begleiten und dem Tierhalter am Bestimmungsort übergeben werden muss. Die geänderte Tierhaltererklärung ( Auch die Eine Übersicht über die Restriktionszonen mit Stand vom 4. Februar 2019 können können Sie Bereich Interna herunterladen. Für den Freistaat Bayern ist nun auch eine Karte vorhanden. Eine Übersicht über die Restriktionszonen in Deutschland mit Stand vom 31. Januar 2019 können Sie im Bereich Interna herunterladen. Dort finden Sie auch eine Übersicht des LAVES Niedersachsen über die Vorschriften für die Verbringung von empfänglichen Tieren Sperma, Eizellen und Embryonen gemäß Kapitel 3, VO (EG) 1266/2007.
Eine Übersicht über die Restriktionszonen in Deutschland mit Stand vom 29. Januar 2019 können Sie Bereich Interna herunterladen. |
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KOMPETENZ AUS EINER HAND! In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt.
Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“.
Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
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Das geht nicht!
Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |