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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Blauzungenkrankheit BTV 6

Den aktuellen Sachstand finden Sie im Bereich Interna.

Unser Dank gilt dem MUNLV, dem LANUV und dem LAVES!

 

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Die Verbringungsregelungen nach der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 6 mit Stand vom 10. November 2008 finden Sie im Bereich Interna.

Dort finden Sie auch die Übersichtskarte mit den Restriktionszonen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit Stand vom 7. November 2008.

 
10.11.2008
Blauzungenkrankheit BTV 1 Nach aktuellen Informationen aus dem BMELV ist in Belgien BTV-1 festgestellt worden. Weitere Informationen liegen noch nicht vor.
 
Blauzungenkrankheit BTV 6 Die BTV 6 Verordnung ist heute veröffentlicht worden und kann nachfolgend heruntergeladen werden. Sie tritt am Samstag, den 8. November 2008 um 0:00 Uhr in Kraft.
 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMELV hat eine BTV 6 Verordnung erstellt, die am 7. November 2008 veröffentlicht werden soll und dann am 8. November 2008 in Kraft tritt.

Mehr im Bereich Interna.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Wie uns soeben bestätigt wurde, sind in der Grafschaft Bentheim 3 Rinder positiv auf BTV 6 untersucht worden. Bei einem weiteren Tier ist das Ergebnis noch fraglich.

Die Restriktionszonen werden dem Vernehmen nach nun geringfügig angepasst.

Die Übersichtskarte BTV6 Niederlande und Niedersachsen 6. November 2008 finden Sie hier.

Die Detailkarte von Niedersachsen mit Stand vom 6. November 2008 finden Sie hier.

Durch die Ausbrüche der Blauzungenkrankheit mit BTV6 im niedersächsischen Landkreis Grafschaft Bentheim wird nach in Kraft treten der Eilverordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 6 im Lande Bremen die Freie Hansestadt Bremen - Stadtgemeinde - mit Ausnahme des Stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven mit in das 150-km-Restriktionsgebiet fallen.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6 Die uns soeben vom MUNLV übermittelte tabellarische Übersicht über die Verbringungsregelungen mit Stand vom 30. Oktober 2008 kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
 
Russische Föderation

hier: Blauzungenkrankheit - Anlagen zur Veterinärbescheinigung

Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Föderale Dienst für veterinärrechtliche und phytosanitäre Überwachung der Russischen Föderation (Rosselchosnadsor) hat die Bedingungen mitgeteilt, unter denen Zuchtrinder, die gegen Blauzungenkrankheit (BT) geimpft wurden, nach Russland exportiert werden können.

Darüber hinaus besteht auch weiterhin die Möglichkeit, ungeimpfte Rinder nach Russland zu exportieren.

Mehr im Bereich Interna.

 
Ilse Aigner, CSU, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Photo: BMELV)

Nach den uns vorliegenden Informationen wird die 43-jährige Ilse Aigner Nachfolgerin von Horst Seehofer. Aigner stammt aus Oberbayern, gehört dem Bundestag seit 1998 an und war von 2002 bis 2005 Berichterstatterin für den Einzelplan des Landwirtschaftsministeriums im Haushaltsausschuss des Bundestages.

Mehr im Bereich Interna.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das MUNLV teilt uns soeben Folgendes mit:

Schlachtrinder aus der 20 km -Zone und aus der 50 km -Zone müssen innerhalb der 150 km -Zone geschlachtet werden und dürfen diese Zone nicht verlassen.
Voraussetzung bei Schlachtung in NW oder NI: Tierhaltererklärung (die amtliche Untersuchung erfolgt im Rahmen der Schlachttier-Untersuchung am Bestimmungsschlachtbetrieb). Wenn Schlachtung in 150 km Zone in NL: amtliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich

Schlachtrinder aus der 150 km -Zone, die außerhalb der 20/50 km - Zone stammen, dürfen auch außerhalb (in freien Gebieten) geschlachtet werden:

Þ Innerstaatliches Schlachten: Tierhaltererklärung (s.o.)

Þ Innergemeinschaftliches Schlachten: nur mit amtstierärztlicher Bescheinigung mit gegenseitiger behördlicher Zustimmung (gem. EG VO 1266).

….

Darüber hinaus gebe ich Folgendes bekannt:

Belgien hat angekündigt, von Art 9 a Gebrauch zu machen.
NL hat darum gebeten, bis auf Weiteres keine Zucht- und Nutztiere aus der deutschen 50 km-Zone in die NL zu verbringen. Die Einzelheiten werden derzeit zwischen BMELV und NL abgestimmt. …

Weitere Informationen mit den Karten und Listen der Restriktionsgebiete im Bereich Interna.

 
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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