DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
AktuellDas BMELV hat uns dankenswerterweise das an die für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden gerichtete Schreiben betreffend das Verbringen trächtiger Tiere im Hinblick auf Serotyp 6 übersandt. Dieses kann im Bereich Interna heruntergeladen werden. 12.11.2008
Von unseren österreichischen Kolleginnen und Kollegen erhielten wir soeben folgende Nachricht:
Das Schreiben kann im Bereich Interna heruntergeladen werden. 11.11.2008
Den aktuellen Sachstand finden Sie im Bereich Interna. Unser Dank gilt dem MUNLV, dem LANUV und dem LAVES!
10.11.2008
Die Verbringungsregelungen nach der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 6 mit Stand vom 10. November 2008 finden Sie im Bereich Interna. Dort finden Sie auch die Übersichtskarte mit den Restriktionszonen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit Stand vom 7. November 2008. 10.11.2008
Nach aktuellen Informationen aus dem BMELV ist in Belgien BTV-1 festgestellt worden. Weitere Informationen liegen noch nicht vor.
07.11.2008
Die BTV 6 Verordnung ist heute veröffentlicht worden und kann nachfolgend heruntergeladen werden. Sie tritt am Samstag, den 8. November 2008 um 0:00 Uhr in Kraft.
Das BMELV hat eine BTV 6 Verordnung erstellt, die am 7. November 2008 veröffentlicht werden soll und dann am 8. November 2008 in Kraft tritt. Mehr im Bereich Interna. 06.11.2008
Wie uns soeben bestätigt wurde, sind in der Grafschaft Bentheim 3 Rinder positiv auf BTV 6 untersucht worden. Bei einem weiteren Tier ist das Ergebnis noch fraglich. Die Restriktionszonen werden dem Vernehmen nach nun Die Übersichtskarte BTV6 Niederlande und Niedersachsen 6. November 2008 finden Sie hier. Die Detailkarte von Niedersachsen mit Stand vom 6. November 2008 finden Sie hier. Durch die Ausbrüche der Blauzungenkrankheit mit BTV6 im niedersächsischen Landkreis Grafschaft Bentheim wird nach in Kraft treten der Eilverordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 6 im Lande Bremen die Freie Hansestadt Bremen - Stadtgemeinde - mit Ausnahme des Stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven mit in das 150-km-Restriktionsgebiet fallen.
Die uns soeben vom MUNLV übermittelte tabellarische Übersicht über die Verbringungsregelungen mit Stand vom 30. Oktober 2008 kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
hier: Blauzungenkrankheit - Anlagen zur Veterinärbescheinigung Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit: Sehr geehrte Damen und Herren, der Föderale Dienst für veterinärrechtliche und phytosanitäre Überwachung der Russischen Föderation (Rosselchosnadsor) hat die Bedingungen mitgeteilt, unter denen Zuchtrinder, die gegen Blauzungenkrankheit (BT) geimpft wurden, nach Russland exportiert werden können. Darüber hinaus besteht auch weiterhin die Möglichkeit, ungeimpfte Rinder nach Russland zu exportieren. Mehr im Bereich Interna. |
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |