DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
AktuellAm 12. Juni 2008 fand im BMELV eine Besprechung zum Thema Der in dem Schreiben erwähnte
Auf der diesjährigen Delegiertentagung des Deutschen Vieh- und Fleischhandelsbundes e. V. in Bremen wurde der Geschäftsführende Vorstand einstimmig wiedergewählt. Alter und neuer Präsident ist Heinz Osterloh (1. Vorsitzender des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Weser-Ems e. V.), seine beiden Stellvertreter sind Hans-Joachim Haug (1. Vorsitzender des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Württemberg-Hohenzollern e. V.) und Andreas Ottillinger (Bayerischer Vieh- und Fleischhandelsverband e. V.). 01.06.2008
Der Deutsche Vieh- und Fleischhandelsbund e. V. trauert um seinen ehemaligen geboren am 12. Oktober 1942 in Berlin In stiller Trauer Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e. V. - DVFB e. V. - 29.05.2008
Kurzfristig ist es uns gelungen, Dr. met. vet. Michael Marahrens vom Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Institut für Tierschutz und Tierhaltung in Celle für ein Impulsreferat zum Thema Tiertransporte zu gewinnen. Dr. Marahrens hat an dem "Handbuch Tiertransporte -Vollzugshinweise zur Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen …"mitgearbeitet, ist Vorsitzender des Arbeitskreises Handel und Transport der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. und führt derzeit eine "Studie über Langzeittransporte" durch. Die aktuellen Referenten auf der Bundestagung 2008 finden Sie hier. Das BMELV teilt uns Folgendes mit: hier: Blauzungenkrankheit; Änderung der Anlage zur Veterinärbescheinigung für die Ausfuhr von Zuchtrindern aus der Bundesrepublik Deutschland in die Russische Föderation
Sehr geehrte Damen und Herren, der Föderale Dienst für veterinärrechtliche und phytosanitäre Überwachung der Russischen Föderation (Rosselchosnadsor) hat heute die neuen Bedingungen mitgeteilt, unter denen Zuchtrinder nach Russland exportiert werden können. In Bezug auf die Blauzungenkrankheit (BT) ist nunmehr zu bestätigen, dass …..WEITER im Bereich Interna. 26.05.2008
Die Liste der Länder, die eine Ausnahmeregelung gemäß Art. 9a der VO (EG) Nr. 1266/2007 anwenden dürfen, ist um Finnland erweitert worden. Nach Österreich, Irland, Italien, Polen, Portugal, Schweden und Großbritannien ist Finnland nun das achte Land auf der Liste. Rumänien hat heute einen Antrag auf Anwendung der Ausnahmeregelung gemäß VO (EG) Nr. 1266/2007 gestellt. Wenn die KOM keine Einwände hat, werden die Verbringungsbeschränkungen am 2. Juni 2008 in Kraft treten. Mehr im Bereich Interna. 26.05.2008
Eine Übersicht über die Verbringungsbeschränkungen infolge der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 - Stand 22.05.2008 - kann im Bereich Interna heruntergeladen werden. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und / oder Richtigkeit. Eine Haftung und / oder Gewähr kann daher nicht übernommen werden. Es gelten die in den jeweiligen Rechtsvorschriften veröffentlichten Bestimmungen. Das BMELV hat soeben eine unverbindlich beigefügte konsolidierte Fassung der Verordnung (EG) 1266/2007, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 394/2008, übermittelt. Diese kann kann im Bereich Interna heruntergeladen werden. Die Fassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und / oder Richtigkeit. Eine Haftung und / oder Gewähr kann daher nicht übernommen werden. Es gelten die in den jeweiligen Rechtsvorschriften veröffentlichten Bestimmungen.
Die Verordnung zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über Maßnahmen zur Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit (EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung) liegt als konsolidierte Fassung vor. Diese kann im Bereich Interna heruntergeladen werden. 16.05.2008
Die Liste der Länder, die die Ausnahmeregelung nach Art. 9a der VO (EG) Nr. 1266/2008 anwenden, kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |