DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell
Aufgrund eines BT-Ausbruches auf einem Betrieb in Gramsbergen (Overijssel) wurde die südniederländische 20-km-Zone in nordwestlicher Richtung um den Betrieb ausgedehnt. Das gesamte Gebiet Overijssel fällt nun in die 20-km-Zone. Die Zahl der in den Niederlanden betroffenen Betriebe beläuft sich inzwischen auf 268. Die aktuellen Restriktionsgebiete finden Sie im Bereich Interna.Das "Fleischgesetz", das das bisherige Vieh- und Fleischgesetz ablösen soll, wurde dem Bundesrat zugeleitet. Die Bundesregierung beharrt auf dem Wegfall der Landesmarktverbände für Vieh und Fleisch und des Bundesmarktverbandes für Vieh und Fleisch - entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der Wirtschaftsbeteiligten! In der Begründung heißt es: "Verzichtet werden soll auch auf die Bestimmungen über die Marktverbände (Bundesmarktverband und Landesmarktverbände). Diese Bestimmungen sind nicht mehr erforderlich, da sie im Wesentlichen Beteiligungsrechte der Marktverbände bei der Regelung des Ablaufs von Schlachttiermärkten enthalten. Im neuen Fleischgesetz wird aber auf jegliche Vorgaben hinsichtlich der Durchführung von Schlachttiermärkten verzichtet. Der privatrechtliche Bestand der Marktverbände wird hierdurch nicht berührt. Eine hinreichende Beteiligung der Marktverbände bei zukünftigen Rechtsetzungsvorhaben ist durch § 47 GGO auch zukünftig sichergestellt." Eine Verankerung im Gesetz ist nach Ansicht des DVFB e. V. und des BFF e. V. weitaus sinnvoller, als die "Sicherstellung der hinreichenden Beteiligung der Marktverbände in einer Gemeinsamen Geschäftsordnung". Alle Betroffenen sind nunmehr (nochmals) aufgerufen, sich für die Erhaltung der Marktverbände im Gesetz(!) einzusetzen! Mehr… 17.08.2007
Die Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts enthält auch die Standarderklärung für die Lebensmittelketteninformation. Nachdem im südlichen Teil des Landkreises Trier-Saarburg das Virus der Blauzungekrankheit festgestellt worden ist, erweitert das Landesuntersuchungsamt (LUA) das Restriktionsgebiet. Die Auflagen für Tierhalter gelten vom 18. August an im ganzen Landkreis Trier-Saarburg. In diesem Jahr haben sich 15 Schafe und 55 Rinder aus 42 Betrieben neu mit dem Erreger der Blauzungenkrankheit infiziert. Weitere Informationen und die neuen Restriktionsgebiete finden Sie im Bereich Interna. Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit: "Als Anlage übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme Zusatzzertifikate für lebende Tiere, deren Erzeugnisse und Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus Nordirland." Die Dokumente finden Sie im Bereich Interna. Rind in Nieder-Ohmen betroffen In einer Blutprobe eines erkrankten Rindes aus Mücke-Nieder-Ohmen wurde das Virus der Blauzungenkrankheit nachgewiesen. Dies teilt das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Lauterbach mit. Der Nachweis der Blauzungenkrankheit im Vogelsbergkreis hat zur Folge, das sich die bisherigen Restriktionsgebiete weiter in süd-östlicher Richtung ausgedehnt haben Halter von Rindern, Schafen, Ziegen und Kameliden, deren Tierhaltung bisher noch nicht beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Lauterbach registriert wurden, werden dringend aufgefordert, sich kurzfristig telefonisch unter der Telefonnummer (0 66 41) 91 16-80 zu melden. Mehr mit einer Übersicht über die neuen Gebiete…. 15.08.2007
Die CMA veranstaltet auch im Jahr 2007 wieder Export - Firmensprechtage. Weiteres entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Datei: 15.08.2007
Die Veröffentlichung der Bekanntmachung zur Umsetzung der Entscheidung 2007/554/EG vom 09.08.2007 im Bundesanzeiger ist heute erfolgt. Die ""Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit!" vom 13. August 2007 wird heute im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. August 2007 in Kraft. |
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |