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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Die CMA veranstaltet auch im Jahr 2007 wieder Export - Firmensprechtage.

Weiteres entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Datei:

 

Die Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vom 8. August 2007 ist am 14. August 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Sie enthält unter anderem:

 

Die Veröffentlichung der Bekanntmachung zur Umsetzung der Entscheidung 2007/554/EG vom 09.08.2007 im Bundesanzeiger ist heute erfolgt.

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Blauzungenkrankheit BTV 8

Die ""Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit!" vom 13. August 2007 wird heute im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. August 2007 in Kraft.

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Das Landgericht Bonn hat am 9.  August einem Antrag der QS Qualität und Sicherheit GmbH auf einstweilige Verfügung gegen Peta entsprochen. Die einstweilige Verfügung richtet sich gegen die Boykottaufrufe von Peta zusammen mit der Verbreitung von Falschaussagen über das QS-System. Demnach darf Peta Aussagen wie Auch Sie als Verbraucher können helfen: Kaufen Sie keine QS-Produkte! oder Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und nehmen Sie QS-Fleisch aus Ihrem Sortiment – im Interesse Ihrer Kunden nicht mehr wiederholen. Peta ist es damit untersagt, LEH oder Verbraucher zum Boykott des QS-Systems aufzurufen. Das gerichtliche Unterlassungsgebot gilt sofort nach Zustellung des Titels. (Quelle: ZDS)

 

Das BMELV teilt uns Folgendes mit:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
auf mein Schreiben vom 23.05.2007 … nehme ich Bezug.
In anliegender Veterinärbescheinigung für die Ausfuhr von Zuchtrindern aus der Bundesrepublik Deutschland in das Königreich Marokko (Stand: 05.07.2007), die mit dem marokkanischen Veterinärdienst abgestimmt wurde, ist in Abschnitt IV. Nr. 3.2 Buchstabe a) die Freiheit des Herkunftsbetriebes von Blauzungenkrankheit auf 6 Monate festgelegt worden. "

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Blauzungenkrankheit BTV 8

Das BMELV teilt uns Folgendes mit:

"Als Anlage übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme eine Korrektur des siebenten Multilateralen Übereinkommens zwischen B, D, F, L und NL zum Verbringen von Wiederkäuern infolge der Blauzungenkrankheit. Die Daten in Art. 7 und 8 sind aktualisiert worden."

Das Abkommen trat gemäß Artikel 8 am 10. August 2007 um 12:00 Uhr in Kraft.

 

Die U.E.C.B.V. teilt uns soeben den aktuellen Sachstand der nationalen Maßnahmen in Italien, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich mit.

In den Niederlanden wurden 150 Betriebe im Rahmen eines Monitorings untersucht: Keine Fälle wurden entdeckt.

Aus dem Vereinigten Königreich heißt es, dass gegenwärtig keine Impfungen erfolgen.

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"Ich bin sehr erleichtert, dass uns die jetzt vorliegenden Ergebnisse des Friedrich-Löffler-Instituts bestätigen, dass die aus Großbritannien eingeführten Tiere nicht mit dem Virus der Maul- und Klauenseuche (MKS) infiziert sind." erklärte Dr. Gerd Müller, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, heute in Berlin. "Die Behörden in Deutschland sind aber weiterhin sehr wachsam. Es kommt darauf an, die von der EU getroffenen Schutzentscheidungen konsequent umzusetzen.", so Müller.

Mehr…..

 

Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:

Anliegende Pressemitteilung des französischen Landwirtschaftsministeriums übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Darin wird angekündigt, dass alle Beschränkungen ab 10. August gemäß der Stellungnahme der AFSSA und der in Frankreich durchgeführten epidemiologischen Ermittlungen aufgehoben werden.

Mehr im Bereich Interna.

 
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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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