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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Laboruntersuchungen im Friedrich-Löffler-Institut (Riems) haben heute bestätigt, dass die am 31.7. gelieferten Schafe aus   Großbritannien gesund sind. Die zwei in Niedersachsen von der Lieferung betroffenen Betriebe sind somit frei von MKS.

Weitere Informationen im Bereich Interna.

 

Das BMELV teilt uns Folgendes mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
die französische Botschaft teilt soeben mit, es gebe keine Einschränkungen bei Transporten von Klauentieren durch Frankreich, weist aber auf Einschränkungen beim Betrieb von Sammelstellen hin.
Nähere Informationen werden von Botschaft in Kürze schriftlich übermittelt und an Sie weitergegeben.

Diese Informationen liegen mittlerweile vor und wurden uns vom BMELV dankenswerterweise übermittelt:

Weitere Informationen und eine Übersicht  im Bereich Interna.

 

Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:

"Anbei die deutsche Fassung der entspr. KOM-Entscheidung, die in Kürze im BAnz bekannt gemacht wird."

Die Entscheidung kann  im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 

Das BMELV teilt auf seiner Homepage Folgendes mit:

"Eine Schutzentscheidung ist heute Nachmittag von der Europäischen Kommission erlassen worden. Sie entspricht im wesentlichen den Maßnahmen von 2001. Klauentiere, Fleisch (ausgenommen vor dem 15. Juli 2007 gewonnenes und getrennt gelagertes Fleisch), Fleischprodukte, Samen, Embryonen, Häute usw. dürfen im EU-Handel Großbritannien bis auf weiteres nicht verlassen. Der Ständige Ausschuss (Vertreter der Mitgliedsstaaten und der Kommission) wird sich am 8. August 2007 mit der Lage befassen."

Mehr im Bereich Interna.

 

Nach dem Ausbruch der Maul- und Klausenseuche in einem Betrieb in Surrey in   Großbritannien wurden die Tierlieferungen der letzten 30 Tage aus Großbritannien nach Niedersachsen überprüft.

Zwei niedersächsische Betriebe, die drei bzw. zwei Schafe aus einer Lieferung aus Tenbury Wells am 31. Juli   2007 erhalten hatten, wurden von den zuständigen Veterinärämtern sofort   klinisch untersucht und entsprechend den Tierseuchenbekämpfungsvorschriften beprobt.

Mehr im Bereich Interna.

 

Das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum teilt Folgendes mit.

"Nach wie vor ist Baden-Württemberg nicht von dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) betroffen. Die Recherche im elektronischem Handelskontrollsystem ergab keine relevanten Tierlieferungen aus dem Vereinigten Königreich innerhalb der letzten vier Wochen in den Südwesten. Aus den Veterinärämtern im Land wurde darüber hinaus gemeldet, dass bisher keine auffälligen Tiere festgestellt wurden."

Mehr im Bereich Interna.

 

Die U.E.C.B.V. hat uns soeben eine Übersicht über die Maßnahmen in verschiedenen Ländern übermittelt.

Die Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt; für ihre Richtigkeit kann jedoch nicht gehaftet werden.

Die Übersicht kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 

Wir haben uns nach dem Bekanntwerden der MKS-Fälle im Vereinigten Königreich unter anderem an unseren europäischen Verband, die U.E.C.B.V., gewandt, um u. a. nachfolgende Fragen zu klären:

1.
Ist ein Import von Tieren aus D nach NL möglich? Ist ein Transit durch die NL möglich?
2.
Ist ein Import von Tieren aus MKS-freien Gebieten der EU nach Spanien möglich, mit einem Transit durch F?
3.
Ist ein Import von Tieren aus MKS-freien Gebieten der EU nach Italien möglich?

Die Antworten - ohne Gewähr für die Richtigkeit und / oder Vollständigkeit und unter Ausschluß jedweder Haftung - der U.E.C.B.V. können Sie im Bereich Interna herunterladen.

 

Das BMELV teilt uns Folgendes mit:

"Anl. Schutzentscheidung soll heute nachmittag von der KOM erlassen werden. Sie entspricht im wesentlichen den Maßnahmen von 2001. Klauentiere, Fleisch (ausgenommen vor dem 15.07.07 gewonnenes und getrennt gelagertes Fleisch), Fleischprodukte, Samen, Embryonen, Häute usw. dürfen im EU-Handel Großbrittanien b.a.w. nicht verlassen.

Der Ständige Ausschuss befaßt sich mit der Lage am Mittwochnachmittag."

Den Entwurf können Sie Bereich Interna herunterladen.

Im Bereich Interna finden Sie auch eine Übersicht über die geplanten Regelungen.

 
 

Die Untersuchungsergebnisse zu dem wegen des Verdachts auf Maul- und Klauenseuche vorsorglich gesperrten Betriebs im Rhein-Hunsrück-Kreis sollen spätestens am Dienstag vorliegen. Das sagte der stellvertretende Leiter des Landesuntersuchungsamtes (LUA), Heinrich Koch, am Montag in Koblenz. Die am Samstag gezogenen Proben von zwei Schafen des Hofes würden derzeit im Friedrich-Loeffler- Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Insel Riems (Mecklenburg-Vorpommern), untersucht. Nach Abschluss der Untersuchungen würden die Ergebnisse von den Behörden bekannt gegeben, sagte Koch.

Mehr im Bereich Interna.

 
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Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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