DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell
Aus NRW wurde uns nachfolgende Auslegung der 4. Änderungsverordnung des Bundes übermittelt.
Wir bitten um Beachtung.
HINWEIS: ALLEINE VERBINDLICH IST DIE IM JEWEILIGEN GESETZBLATT VERÖFFENTLICHTE VERSION!
FÜR RICHTIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT KANN KEINE HAFTUNG UND / ODER GEWÄHR ÜBERNOMMEN WERDEN!
In Ergänzung zur Übermittlung der Vierten Änderungsverordnung teilt das BMELV Folgendes mit:
"Auf die Beratungen in der gestrigen Telefonkonferenz nehme ich Bezug und übersende als Anlage vorab den rechtsförmlich geprüften Text der Änderungsverordnung mit der Bitte um Kenntnisnahme. Die Verordnung wird heute im eBAnz veröffentlicht werden und tritt am morgigen Tag in Kraft. Zu dem Text ist noch folgendes anzumerken: entgegen meiner gestrig geäußerten fachlichen Auffassung (die ich nach wie vor vertrete) zum Verbringen von Schlachttieren aus der 20-km-Zone in freie Gebiete habe ich dennoch eine Möglichkeit zum Verbringen dieser Tiere in die Verordnung (§ 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a) aufgenommen, ausschließlich aus dem Grund, da die Entscheidung 2005/393/EG eine ebensolche Möglichkeit auch vorsieht (vgl. Art. 4). Da mir aus Wirtschaftskreisen bekannt ist, dass es mit den geltenden Verbringungsregelungen Schwierigkeiten gibt, stelle ich anheim, bereits im Vorgriff auf den Erlaß der Verordnung nach den Regelungen der Änderungsverordnung zu verfahren. Im Auftrag" 20.10.2006
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit der 5. Änderungsverordnung beschlossen, dass entgegen der ursprünglichen Mitteilung, ab dem morgigen Dienstag, 24. Oktober 2006 (?) das gesamte Landesgebiet zur 20-km-Zone erklärt wird.
In einer dem Verband vorliegden Mail heißt es: "Außerdem möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass das gesamte Landesgebiet von NRW zum Gefährdungsgebiet ("20-km-Zone") erklärt ist. Die entsprechende Landesverordnung wird am 23. Oktober veröffentlicht."
NRW plant offensichtlich, das komplette Landesgebiet zur 20-km-Zone zu erklären.
Der Vieh- und Fleischhandelsverband Nordrhein-Westfalen e. V. hat sich in einem Schreiben an das MUNLV und in Abschrift an das BMELV gewandt. Eine Leseversion finden Sie nachfolgend. 19.10.2006
Die ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION zur Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen in Bezug auf die Blauzungenkrankheit und zur Regelung der Verbringung von Tieren innerhalb der und aus diesen Zonen In der zurzeit geltenden Fassung (18.10.2006) kann nachfolgend heruntergeladen werden.
Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:
"Gespräch der Leiter des deutschen und russischen Veterinärdienstes Sehr geehrte Damen und Herren, anliegendes Schreiben an den Leiter des russischen Veterinärdienstes vom 11.10.2006 – Az.: 324-3731-RUS/0 – (ohne Anlagen) übersende ich zu Ihrer Kenntnis, da es die Ergeb-nisse des Gesprächs zwischen Herrn Prof. Dr. Zwingmann und Herrn Dr. Nepoklonow, das am 05.10.2006 in Moskau stattgefunden hat, wiedergibt." 18.10.2006
Aufgrund eines neuen Ausbruchs im Westerwaldkreis liegen Gemeinden in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill im 20-Kilometer-Gebiet
In der Gemeinde Gemünden, Westerwaldkreis, ist die Blauzungenkrankheit amtlich nachgewiesen worden. Damit gehören jetzt auch Teile des Landkreises Limburg-Weilburg und weitere Gemeinden des Lahn-Dill-Kreises zum 20-Kilometer-Radius des Restriktionsgebietes. Im Landkreis Limburg-Weilburg sind dies folgende Gemeinden und Gemeindeteile: Limburg, Runkel, Elz, Hadamar, Dornburg, Waldbrunn, Elbtal, Mengerskirchen, Löhnberg, Merenberg, Beselich, in der Gemeinde Weilburg die Gemarkungen Weilburg, Ahausen, Waldhausen, Hasselbach, Odersbach, Gaudernbach und Kirschhofen sowie in der Gemeinde Vilmar die Gemarkungen Seelbach und Falkenbach. Im Lahn-Dill-Kreis sind folgende Gemeinden und Gemeindeteile betroffen: Eschenburg, Dietzhölztal, Siegbach, Dillenburg, Haiger, Breitscheid, Driedorf, Herborn, Greifenstein sowie in der Gemeinde Leun die Gemarkungen Biskirchen und Bissenberg.
Wissenschaftler des niederländischen Central Institute for Animal Disease Control (CIDC) haben in Kooperation mit italienischen Wissenschaftlern die Mücke identifiziert, die als Vektor bei der Übertragung der Blauzungenkrankheit in den Niederlanden in Betracht kommt. Dabei handelt es sich um die Art Culicoides obsoletus, Subspezies Dewulfi. Die Mücken wurden in der niederländischen Provinz Limburg gefangen. (ADT 17.10.2006)
17.10.2006
Tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes
zum Schutz gegen die Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 13. Oktober 2006 (Az.: 23 174-59-23) Folgende Gebiete werden zum 20-Kilometer-Gebiet erklärt: Die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Daun, Mayen-Koblenz, Neuwied und der Westerwaldkreis sowie die kreisfreie Stadt Koblenz. Im Landkreis Bitburg-Prüm die Verbandsgemeinden Arzfeld, Kyllburg und Prüm, aus der Verbandsgemeinde Bitburg-Land die Ortsgemeinden Bickendorf, Biersdorf am See, Echtershausen, Ehlenz, Fließem, Hamm, Heilenbach, Ließem, Nattenheim, Niederweiler, Oberweiler, Schleid, Seffern, Sefferweich und Wiersdorf. Im Landkreis Bernkastel-Wittlich aus der Verbandsgemeinde Manderscheid die Ortsgemeinden Bettenfeld, Dierfeld, Eckfeld, Eisenschmitt, Meerfeld, Niederscheidweiler, Oberscheidweiler, Schwarzenborn, Wallscheid und die Stadt Manderscheid sowie aus der Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf die Ortsgemeinde Hontheim. Im Landkreis Cochem-Zell die Verbandsgemeinden Cochem-Land, Kaisersesch, Ulmen und aus der Verbandsgemeinde Treis-Karden die Ortsgemeinden Binningen, Brieden, Brohl, Dünfus, Forst, Kail, Möntenich, Moselkern, Müden, Pommern, Roes und Treis-Karden sowie die Stadt Cochem. Im Rhein-Hunsrück-Kreis die Verbandsgemeinde Emmelshausen, sowie die Städte Boppard und St. Goar. Im Rhein-Lahn-Kreis die Verbandsgemeinden Bad Ems, Braubach, Nassau und aus der Verbandsgemeinde Loreley die Ortsgemeinden Dahlheim, Kestert, Lykershausen, Prath, Weyer und Stadt Sankt Goarshausen und aus der Verbandsgemeinde Nasstätten, die Ortsgemeinden Berg, Ehr, Eschbach, Gemmerich, Hainau, Himmighofen, Kehlbach, Marienfels, Niederbachheim, Oberbachheim und Winterwerb sowie die Stadt Lahnstein. |
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |