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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Blauzungenkrankheit BTV 8 Folgende Gebiete werden zusätzlich zum 20-Kilometer-Gebiet erklärt:

Der Landkreis Cochem-Zell soweit nicht bereits 20-Kilometer-Gebiet.

Der Rhein-Lahn-Kreis soweit nicht bereits 20-Kilometer-Gebiet.

Im Landkreis Mainz-Bingen aus der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe die Ortsgemeinden Breitscheid, Manubach und die Stadt Bacharach.

Im Rhein-Hunsrück-Kreis die Verbandsgemeinden Kastellaun, Sankt Goar-Oberwesel und Rheinböllen.
Aus der Verbandsgemeinde Kirchberg die Ortsgemeinden Heinzenbach, Kappel, Kludenbach, Reckershausen und Unzenberg.
Aus der Verbandsgemeinde Simmern./Hunsrück die Ortsgemeinden Altweidelbach, Bergenhausen, Biebern, Bubach, Budenbach, Fronhofen, Holzbach, Horn, Keidelheim, Klosterkumbd, Külz (Hunsrück), Kümbdchen, Laubach, Mutterschied, Nannhausen, Neuerkirch, Niederkumbd, Ohlweiler, Pleizenhausen, Schönborn , Rayerschied, Reich, Riegenroth, Wahlbach, Wüschheim und die Stadt Simmern/Hunsrück
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Am 30. Oktober 2006 fand im MUNLV in Düsseldorf eine Sitzung des Landeskrisenstabes unter Beteiligung des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. statt.
Unter anderem wurden auf dieser Sitzung auch die Regelungen für den Tierhandel für das Gebiet des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen abgestimmt.
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt Folgendes mit:
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Das MUF Rheinland-Pfalz teilt uns Folgendes mit:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

Beiliegend übersende ich zu Ihrer Information zur aktuellen Situation der Blauzungenkrankheit folgende Dokumente:
1. Die aktualisierten Verbringungsregelungen für Wiederkäuer incl. Muster der Tierhaltererklärungen und der tierärztlichen Bescheinigung"
 
Hamburgs Zweite Bürgermeisterin, Verbraucherschutzsenatorin Birgit Schnieber-Jastram hat angesichts der Medien-Berichte über die Sicherstellung von tiefgefrorenem Fleisch in einem Stellinger Betrieb vor öffentlichen Fehleinschätzungen gewarnt: "Falsche Informationen, Vorverurteilungen und Hysterie schaffen nur Angst, nützen dem Verbraucherschutz aber nicht." Dies schade auch und gerade denjenigen, die sich um hohe Qualität für den Verbraucher einsetzen. Die Sicherstellung von Fleisch bei amtlichen Untersuchungen, sei eine präventive Maßnahme und nicht einem Schuldbeweis gleichzusetzen.
 
In der Vergangenheit wurden in der Öffentlichkeit immer wieder Begriffe wie Mindesthaltbarkeitsdatum, Verbrauchsdatum im Zusammenhang mit Lebensmitteln genannt.
Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden – Württemberg hat auf seiner Homepage einen Beitrag zur Versachlichung eingestellt (Wir danken an dieser Stelle ausdrücklich dem Ministerium für seine Arbeit!):
- Mindesthaltbarkeitsdatum - kein Verfallsdatum
- Verbrauchsdatum - steht für verbrauchen!
- Wer legt das Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. das Verbrauchsdatum fest?
- Darf das Mindesthaltbarkeitsdatum nachträglich verlängert werden?
- Wie lange darf Fleisch, das zur Hackfleisch verarbeitet werden soll, gelagert werden?
- Geruch, Färbung, Oberfläche - Wie man frisches Fleisch erkennen kann
- Was versteht man unter Verderb?
- Wie werden Fleischbetriebe kontrolliert ?
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Ein Neuausbruch der Blauzungenkrankheit wurde heute in der Stadt Versmold im Kreis Gütersloh bestätigt.
Der 20 km Bereich um diesen Ausbruch erstreckt sich auch auf Gebiete des Kreises Osnabrück in Niedersachsen.
Zwei weitere Ausbrüche in den Städten Kalkar im Kreis Kleve und Nettetal im Kreis Viersen, die ebenfalls heute bestätigt wurden, erfassen mit ihrem 20 km Radius Gebiete in den Niederlanden.
(Quelle: Bezirksregierung Düsseldorf - Bericht des LaTiKo)
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Siebente Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung tierseuchenrechtlicher Verbote beim innergemeinschaftlichen Verbringen von Wiederkäuern infolge der Blauzungenkrankheit

 
Das BMVEL informierte uns soeben über einige der wesentlichen Änderungen, die sich durch die Verordnung (EG) 1/2005 ab dem 5. Januar 2007 ergeben.
 
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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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