DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell22.08.2006
Das MUNLV hat dankenswerterweise ein "Merkblatt über Maßnahmen in den wegen der Blauzungenkrankheit geregelten Gebieten" erstellt.
Dieses kann nachfolgend heruntergeladen werden. 22.08.2006
22.08.2006
Beobachtungsgebiet umfasst nur noch elf Gemeinden in drei Landkreisen
Der ständige Veterinärausschuss der EU hat nach seiner gestrigen Sitzung in Brüssel entschieden, das Beobachtungsgebiet aufgrund der aktuellen Ausbrüche der Blauzungenkrankheitin Nordrhein-Westfalen nicht auszuweiten. Wegen des weiterhin unklaren Krankheitsbildes und des bisher fehlenden Erregernachweises müssten zunächst weitere Untersuchungen durchgeführt werden, so die Begründung. Erneute Entscheidungen sind nach der nächsten Sitzung des Veterinärausschusses der EU in einer Woche zu erwarten. 22.08.2006
21.08.2006
21.08.2006
21.08.2006
Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat eine Telefonhotline zur weiteren Information eingerichtet.
Die Hotline ist erreichbar unter der Nummer: 0611 / 815 4444 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 17 Uhr.
Bestätigung der
Blauzungenkrankeitin Düren/Deutschland führt zu Restriktionen in fünf Stadt- und Landkreisen in Hessen – Landwirtschaftsministerium richtet Telefonhotline ein Nachdem in der vergangenen Woche bereits einzelne Gemeinden in den drei hessischen Landkreisen Limburg-Weilburg, Lahn-Dill und Rheingau-Taunus von einem Verbringungsverbot von Wiederkäuern betroffen waren, muss das Beobachtungsgebiet ausgeweitet werden. |
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KOMPETENZ AUS EINER HAND! In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt.
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Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
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Das geht nicht!
Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |