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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Die EU hat nunmehr die Leitfäden für das Lebensmittelhygienepaket in deutscher Sprache veröffentlicht.
 
Peter Bleser, MdB, gemeinsam mit DVFB-Präsident Heinz Osterloh - links im Bild -  beim legendären Sommerfest ("Stallwache") der vfz in Bonn
 - Foto: vfz (c) "Stallwache" der Vieh und Fleisch Handelszeitung (vfz) im Hof der Adenauerallee 176 in Bonn, hinter dem Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft.
Beginn: 17:00 Uhr
 
02.08.2006
Hackerangriff !!! Liebe Besucher, leider hat ein Hackerangriff bei unserem Internetdienstleister dazu geführt, dass einige Serviceleistungen momentan nicht ordnungsgemäß funktionieren.
Der Provider arbeitet mit Hochdruck an einer Beseitigung der Schäden.
Wir bitten um Verständnis.
 
Die EU – Kommission hat eine überarbeitete Liste der anerkannten Aufenthaltsorte für Zwischenstopps bei Langzeittransporten veröffentlicht.
Diese kann nachfolgend heruntergeladen werden.
 
Auf Europas Straßen wird der Tierschutz verschärft. Ein geändertes europäisches Übereinkommen soll Tiertransporte reduzieren, Transportbedingungen verbessern und Schlachtungen im Herkunftsland fördern.
 
Der Bundestag hat heute über das Verbraucherinformationsgesetz debattiert.
Redner der Großen Koalition verteidigten den Gesetzentwurf. Kritik wurde unter anderem vom FDP-Abgeordeten Goldmann (FDP) geübt: Nach Auffassung der FDP sei das Gesetz ein "Namensblender".

 
Das BMELV teilt uns soeben folgendes mit:
 
Veterinärausschuss der EU-Kommission verlängert erlassene Maßnahmen nicht

Nach Mitteilung aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium wird die Schweinepest-Schutzverordnung zum 01.07.2006, 00:00 Uhr, aufgehoben. Eine entsprechende Ankündigung wird für den 30.06. im eBundesanzeiger erwartet.
 
Nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 dürfen Lebensmittelunternehmer, die Schlachthöfe betreiben, Tiere nur dann in den Schlachthof verbringen und schlachten, wenn sie die in der Verordnung genannten Informationen zur Lebensmittelkette erhalten haben.
 
Nach den dem Verband vorliegenden Informationen berechnet sich das biologische Alter eines Rindes nach dem Kalender.
 
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In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
Kontaktinformationen auf einen Blick
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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