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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Nachdem es in der letzten Zeit "Unruhe" hinsichtlich des Verbringens von Schweinen in lediglich zwei Schlachtbetriebe (in Oer-Erkenschwick und Gelsenkirchen) gegeben hat, hat das MUNLV in einem Telefonat mit dem Verband heute einen neuen Erlass angekündigt.
 
Betreten Verboten! Der Kreis Borken hat durch eine sogenannte Allgemeinverfügung das Betreten von Schweineställen durch betriebsfremde Personen geregelt.
 
Das MUNLV weist in seinem Erlass vom 17. Mai 2006 (Az.: VI-6-2171) auf folgendes hin:

 
Der Kreis Borken hat in vorbildlicher Weise eine Übersicht über Ge- und Verbote mit Stand 17. Mai 2006 veröffentlicht.
Für weitere Hinweise www.kreis-borken.de
 
Das MUNLV hat in seinem Erlass vom heutigen Tag Regelungen für Tiertransporte geregelt.
Der Erlass kann nachfolgend heruntergeladen werden.
 
Die Europäische Kommission hat heute neue Vorgaben für den Transport von Schweinen in Nordrhein-Westfalen erlassen. Danach wird NRW ab sofort in drei Gebiete mit den folgenden Regelungen aufgeteilt:
 
Die 4. Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung liegt nunmehr vor.
Sie tritt, wie das BMELV in dem uns vorliegenden Anschreiben mitteilt, am Freitag, den 12. Mai 2006 um 0:00 Uhr in Kraft.
 
Das BMELV hat uns einen Sachstandsbericht zur Situation in Nordrhein-Westfalen (Stand 10. Mai 2006) übermittelt.
 
Nach dem Ergebnis des gestrigen Gespräches mit der EU-Kommission, Belgien und Niederlande wird diese Entscheidung in einer Sitzung des Ständigen Ausschusses am 16.05.2006 noch einmal an die aktuelle Seuchensituation angepaßt.
Voraussichtlich werden weitere Maßnahmen in Bezug auf das betroffene Gebiet in Nordrhein-Westfalen ergriffen. Dies sind u.a.:
 
Die deutsche Fassung der noch nicht notifizierten Entscheidung über Maßnahmen zum Schutz gegen die KSP in Deutschland und zur Aufhebung der Entscheidung 2006/274/EG (SANCO/10339/2006) liegt nunmehr vor.
 
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Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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