DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell
Heute wurde im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit in Brüssel erneut über Lockerungen der Handelsbeschränkungen für Schweine aus Deutschland , insbesondere aus Nordrhein/Westfalen, aufgrund des Auftretens der Klassischen Schweinepest beraten. Es konnten im Resultat der Verhandlungen für einzelne Gebiete in NW, aber vor allem auch für die von der Seuche nicht betroffenen Bundesländer, deutliche Handelserleichterungen bewirkt werden.
Das MUNLV hat uns die zweite Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung vom 13. April 2006 übersandt, die heute im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird (www.ebundesanzeiger.de, eBAnz AT22 2006 V2) und am 14. April 2006 in Kraft tritt.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
Wie uns das MUNLV mitteilt, gilt für die Entsorgung von Tierkörpern und Tierkörperteilen in NRW Folgendes:
Nachfolgende Pressemitteilung des Kreises Borken veröffentlichen wir unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und / oder Haftung:
Schlachtschweine-Transporte ab Samstag (15.04.2006) Telefon-Hotline des Kreises Borken dazu auch am Karfreitag und Ostermontag Kreis Borken. Die letzten noch ausstehenden Ergebnisse der am vergangenen Wochenende in zahlreichen Schweinebeständen im Kreis Borken gezogenen Blutproben liegen nun vor. "Sie sind alle negativ", freut sich Dr. Albert Groeneveld, Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung. Damit wurde kein weiterer Ausbruch der Schweinepest im Kreisgebiet nachgewiesen.
Das MUNLV hat uns soeben den aktuellen Erlass zur Auslegung der Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung übermittelt.
12.04.2006
Nach dem uns vorliegenden Entwurf einer Entscheidung der Kommission soll es voraussichtlich ab dem 15. April 2006 eine Erleichterung für
Ferkelbetriebegeben.
Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf dem Stand vom 12. April 2006 11:00 Uhr.
Obwohl die Informationen sorgfältig recherchiert sind, weisen wir darauf hin, dass der Verband keinerlei Haftung für die Vollständigkeit und / oder Richtigkeit übernehmen kann. Nach § 2 der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung) vom 10. April 2006 (eBAnz AT 20 2006 V2) ist das Verbringen von Schweinen
Das MUNLV hat dem Verband gegenüber soeben telefonisch folgendes bestätigt:
In ganz NRW dürfen ab Samstag Schlachtschweine wieder zum Schlachthof gebracht werden. Dies gilt nicht für das Beobachtungsgebiet, also im Bereich von zehn Kilometern um die von der Schweinepest betroffenen Höfe. Eine erste Erleichterung gibt es dort allerdings auch: 11.04.2006
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |