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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Nach Transportverbot der EU spezielles Untersuchungsprogramm zur Schweinepest – Sperre soll möglichst schnell aufgehoben werden
 
29.03.2006
Stand Still ab Donnerstag, 30.03.2006, 0.00 Uhr

Aufgrund des aktuellen neuen Ausbruchs der Schweinepest in Nordrhein-Westfalen hat die EU-Kommission eine Entscheidung erlassen, die den Handel mit Ferkeln und Zuchtschweinen untersagen. Für Mastschweine gilt ein lan-desweites Transportverbot, mit der Ausnahme, daß sie unmittelbar zu Schlachthöfen in NRW verbracht werden dürfen. Der Transport von Mast-schweinen aus anderen Ländern zu Schlachthöfen in NRW sowie die Durchfuhr von Schweinen durch NRW ist zur Kontaktvermeidung nur auf Hauptverkehrs-straßen erlaubt.
Die Entscheidung wird vom BMELV per Eil-VO bzw. Bekanntmachung im Bun-desanzeiger umgesetzt. Im einzelnen besagt die Verordnung folgendes:

 
Aufgrund des aktuellen neuen Ausbruchs der Schweinepest in Nordrhein-Westfalen hat die EU-Kommission eine Entscheidung erlassen, die die Tierverbringung für eine Dauer von 10 Tagen untersagen. Ausgenommen sind nur Schlachtschweine, die innerhalb Nordrhein-Westfalens direkt zu einem Schlachthof verbracht werden
 
Wie die ISN meldet, ist in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Haltern-Lavesum im Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen die Schweinepest erneut ausgebrochen.
 
Im Zusammenhang mit der Klassischen Schweinepest in NRW weist das BMELV nochmals ausdrücklich alle Wirtschaftsbeteiligten auf folgendes hin:
Es soll Sorge getragen werden, dass die nach §§19 c und 24 b Satz 3 der Viehverkehrsverordnung vorgeschriebenen Stichtags- und Bewegungsmeldungen auch tatsächlich vorgenommen werden. Sofern den zuständigen Behörden Hinweise auf die Nichtbeachtung der Meldeverpflichtung vorliegen, können gegebenenfalls Ordnungswidrigkeiten eingeleitet werden.
 
Die argentinische Regierung hat für mindestens die nächsten 180 Tage einen fast lückenlosen Exportstop für Rindfleisch verhängt. Hintergrund sind die steigenden Rindfleischpreise in Argentinien. Wir sind besorgt darüber, dass sich die Menschen hier kein argentinisches Rindfleisch mehr leisten können. Die große internationale Nachfrage hat zu immer höheren Preisen geführt. Das müssen wir ändern, so die Wirtschaftsministerin. Ausgenommen von dem Exportstop sind Lieferungen in die EU unter der so genannten Hilton-Quote. Dieses Programm sieht zollfreie Lieferungen von 28.000 t Rindfleisch jährlich in die EU vor. Sonderregelungen gebe es auch bei Ländern, mit denen bilateraler Rindfleischhandel betrieben werde. Die große Masse des argentinischen Rindfleisches ist allerdings von der Schließung der Grenzen betroffen.
 
Die Deutsche Botschaft Moskau teilte dem BMELV soeben mit, dass der russische Veterinärdienst mit Wirkung vom 10.03.2006 die Einfuhr von lebenden Schweinen, Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen sowie sonstigen Erzeugnissen, die Schweinefleisch enthalten, aus Nordrhein-Westfalen nach Russland vorübergehend verboten hat.

 
Ein Expertengremium des Gemeinschaftsreferenzlabors in Weybridge informierte die EU-Kommission, dass bei der Untersuchung des Gehirns zweier Schafe aus Frankreich und eines Schafs aus Zypern ein ungewöhnliches Molekülprofil festgestellt wurde, das weitere Untersuchungen erfordert; zwar wiesen einige Daten darauf hin, dass es sich bei den Proben möglicherweise nicht um BSE bei Schafen handelt, doch reichten die Befunde nicht aus, um das Vorhandensein von BSE eindeutig auszuschließen.
 
Der Ständige Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit hat sich heute in einer Stellungnahme einstimmig für einen Vorschlag der EU-Kommission zur Aufhebung des Ausfuhrverbots für Lebendrinder, Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse aus dem Vereinigten Königreich ausgesprochen. Mit der Annahme des Vorschlags durch die Kommission ist in etwa sechs Wochen zu rechnen, da dem EU- Parlament das Recht zusteht, den Vorschlag einen Monat lang zu prüfen.
 
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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